Endbericht - IBO
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organisatorische Maßnahmen in ihrem Ausmaß eingrenzen, und sie sind in gewissem Umfang<br />
reversibel, wenn auch z.T. nur mit hohem Aufwand, sodass auch sie in jedem Falle vorsorglich<br />
vermieden werden sollten. Neben dem Schutz des Mutterbodens ist vor allem der Schutz des<br />
Bodengefüges vor Verdichtungen zu beachten. Die mechanischen Auswirkungen auf den Boden<br />
werden dabei wesentlich durch Masse und Projektionsdruck der Fahrzeuge und Geräte, durch<br />
Dauer und Art der Druckwirkung (mechanisch/statisch sowie durch die jeweiligen<br />
Bodenverhältnisse (Bodengefüge, Verdichtungsgrad, Wassergehalt, etc.) bestimmt. Die Frage der<br />
Bodenverdichtung durch Baufahrzeuge wurde bisher wenig beachtet. Entsprechende Erkenntnisse<br />
liegen aus dem Bereich der Landwirtschaft vor. Die Radlasten liegen im Baubereich jedoch etwa<br />
um das Vierfache höher, sodass nachweisbare Verdichtungen in feuchten und lockeren Böden bis<br />
in Tiefen von 90 cm erfolgen können. Einwirkungen auf die örtlichen hydrogeologischen<br />
Verhältnisse können sich außer durch Bodenverdichtungen auch durch unbeabsichtigte<br />
Dränagwirkungen beim Verfüllen insbesondere von Leitungsgräben ergeben. Sie lassen sich<br />
durch (Wieder-)Verfüllung mit gleichem Bodenmaterial und Verdichtung nach Maßgabe des<br />
anstehenden Bodens begrenzen (GREIFF, KRÖNING 1993).<br />
Bei der Bauausführung sollte bereits beim Einrichten der Baustelle darauf geachtet werden, dass<br />
Flächen für den Baubetrieb reduziert und konzentriert werden und für diese Zwecke vorrangig<br />
bereits belastete oder auch künftig z.B. für Verkehrszwecke versiegelte Flächen in Anspruch<br />
genommen werden. Bereits versiegelte Flächen, möglichst mit Entwässerung in die öffentliche<br />
Kanalisation, sind auch vorzugsweise für das Abstellen, Reinigen und Warten von Baufahrzeugen<br />
und -geräten, für die Lagerung von Baustoffen und Baurestmassen (z.B. Bauschutt bei<br />
Sanierungsmaßnahmen) und als Arbeitsflächen zu nutzen. Gegebenenfalls sollte der Untergrund<br />
provisorisch geschützt werden, z.B. durch Auffangwannen für Tropfverluste von Betriebsstoffen,<br />
durch Folien zur Abdeckung bzw. als Unterlage beim Lagern chemisch geschützter Hölzer etc.<br />
Grundsätzlich sollten – auch aus Gründen des Arbeitsschutzes – solche Arbeitsverfahren<br />
bevorzugt werden, bei denen auftretende Emissionen (Flüssigkeiten, Stäube, Späne, Partikel etc.)<br />
durch Absauge- oder Auffangvorrichtungen gesammelt und je nach Inhaltsstoffen gesondert<br />
entsorgt werden können (GREIFF, KRÖNING 1993).<br />
Um Störungen des Bodengefüges zu vermeiden oder möglichst gering zu halten, sind im Fahrbzw.<br />
Arbeitsbereich schwerer Baufahrzeuge und -geräte Maßnahmen zum Ausgleich des auf den<br />
Boden wirkenden dynamischen bzw. statischen Drucks zu treffen (z.B. provisorische Beläge aus<br />
Bohlen, Platten o.ä.). für Verfüllungen sollte möglichst das ausgehobene Bodenmaterial wieder<br />
verwendet (siehe Aushubverwertung) oder unbelastetes Material der gleichen Struktur wie der<br />
anstehende Boden in entsprechender Verdichtung eingebaut werden, um – insbesondere bei<br />
Leitungsgräben – unerwünschte Dränagewirkung zu vermeiden (GREIFF, KRÖNING 1993).<br />
4.3.3.2.2. Entlasten von Deponien<br />
Boden ist, wenn er verunreinigt ist oder auf Deponien gebracht wird, Abfall, daher muss, um den<br />
Grundsätzen des Abfallwirtschaftsgesetztes Rechnung zu tragen, schon bei der Planung von<br />
Bauvorhaben das Prinzip der Vermeidung und Verwertung von Bodenaushub berücksichtigt<br />
werden. Ziel der Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes ist die Ressourcenschonung und die<br />
Reduzierung von Deponievolumen. Boden, der nicht verunreinigt ist und für eine bautechnische<br />
Maßnahme eingesetzt wird, ist kein Abfall laut AWG. Fällt Boden unter das Abfallregime muss er<br />
eine Vielzahl von abfallwirtschaftlichen Anforderungen erfüllen.<br />
Boden stellt die zahlenmäßig größte Abfallart mit einem Aufkommen von rd. 20 Mio. t/a dar. Diese<br />
Masse beinhaltet aber nur den für Geländekorrekturen eingesetzten oder auf Deponien verbrachten<br />
Anteil. Der für konkrete Baumaßnahmen am Ort des Aushubes für Verfüllungen, Aufschüttungen,<br />
etc. verwendete Anteil ist nicht enthalten. Bodenaushub wird zu rd. 97 % [2] verwertet, rd. 3 %<br />
gelangen auf die Deponie.<br />
Gugler gesmbH, www.gugler.at ; Pos architekten www.pos-architecture.com ; <strong>IBO</strong> www.ibo.at ; alchemia nova<br />
www.alchemia-nova.net ; New Energy Consulting, www.newenergyconsulting.at Seite 87/310