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WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

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Lohnbuchhaltung<br />

gleichen Tag" ist zwischen "Eingestellt" und "Systemwechsel" zu wählen. Wird Büro Plus<br />

Lohn neu eingesetzt und war vorher ein anderes Softwareprogramm im Einsatz, muss der<br />

Grund "Systemwechsel" hinterlegt werden.<br />

Bei der Art "Abrechnungsvorgabe" ist automatisch der Grund "Änderung der<br />

Abrechnungsvorgabe" für Änderung der Abrechnungsvorgaben eingetragen.<br />

Bei der Art "Austritt" stehen die Gründe "Entlassen", "Tod", "Insolvent" oder "Komplett<br />

Storno" zur Verfügung.<br />

Der untere Teil der Maske ist durch Register unterteilt. Über diese werden alle weiteren<br />

beschäftigungsrelevanten Daten eingeben.<br />

In den nachfolgenden Gliederungspunkten wird beschrieben, wie die Daten zum<br />

Beschäftigungsverhältnis zu hinterlegen sind.<br />

Weitere Schaltflächen:<br />

Es wird eine Abrechnungsvorgabe für den Austritt angelegt. Hinterlegen Sie hier das<br />

entsprechende Austrittsdatum und bestätigen Sie die Eingabe mit o.k.<br />

Die markierte Abrechnungsvorgabe wird zum Ändern geöffnet.<br />

Durch einen Doppelklick der Abrechnungsvorgabe gelangen Sie in den "Einseh-Modus".<br />

Eine Veränderung der Daten ist nicht möglich. Es steht Ihnen allerdings auch hier die<br />

Schaltfläche "Ändern" zur Verfügung, wodurch Sie vom Einseh- in den Änderungsmodus<br />

wechseln können.<br />

Allgemein / Tätigkeit<br />

Allgemein<br />

Hier können die Kennzeichen<br />

• War vor Eintrittsdatum arbeitslos<br />

• Befristeter Arbeitsvertrag von 4 Wochen (befreit für 4 Wochen von U1)<br />

• Ist ehemaliger Nicht-Versicherter (SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13)<br />

• Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI absetzen<br />

• Haushaltsscheckverfahren / Minijob in Privathaushalt<br />

ausgewählt werden.<br />

Ist ehemaliger Nicht-Versicherter (SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13)<br />

Dieses Kennzeichen steht für Beschäftigungsvorgaben ab dem 01.04.2007 oder später<br />

zur Verfügung.<br />

Information zur "Gesonderten Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI" (Stand: 02.01.2008):<br />

Für Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Altersrente gestellt haben, ist auf deren Verlangen<br />

vom Arbeitgeber seit 1. Januar 2008 eine gesonderte Meldung über das beitragspflichtige<br />

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