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Lohnbuchhaltung<br />

üblicherweise bei der Zuschlagsermittlung unberücksichtigt bleiben. Auch für die<br />

Sozialversicherung gilt die Grundlohndefinition des Steuerrechts.<br />

FAKTOR (%):<br />

Hier bestimmen Sie, mit welchem Faktor die Lohnart berechnet werden soll. In der Regel<br />

sind dies sicherlich 100 %. Werden aber z. B. Überstunden mit einem bestimmten<br />

Zuschlagssatz abgerechnet, so ändert sich dieser Faktor.<br />

STEUERFREIER BETRAG/STEUERFREIER SATZ (%):<br />

Ist eine Lohnart bis zu einem bestimmten Betrag oder bis zu einem bestimmten<br />

Prozentsatz steuerfrei, so hinterlegen Sie hier die entsprechenden Werte.<br />

SV-FREIER BETRAG / SV-FREIER SATZ (%):<br />

Ist eine Lohnart bis zu einem bestimmten Betrag oder bis zu einem bestimmten<br />

Prozentsatz sozialversicherungsfrei, so hinterlegen Sie hier die entsprechenden Werte.<br />

STÜCKLOHN:<br />

Wollen Sie Stücklohnabrechnungen erstellen, so geben Sie hier den jeweiligen Betrag für<br />

1 Stück ein.<br />

Jede Änderung einer Lohnart wird dokumentiert. Das entsprechende Protokoll kann über<br />

diese Schaltfläche aufgerufen werden.<br />

Weitere Kennzeichen<br />

Berücksichtigung für Lohnfortzahlung<br />

Um Lohnfortzahlung nach § 10 LFTG in einem Abrechnungszeit geltend machen zu<br />

können, ist es erforderlich, hier für die Lohnart zu hinterlegen, ob der Wert der jeweiligen<br />

Lohnart bei der Berechnung zur Umlagenerstattung berücksichtigt werden soll oder nicht.<br />

Soll der Wert bei der Berechnung zur Umlagenerstattung berücksichtigt werden, wählen<br />

Sie hier Umlage (U 1, U 2 und Beschäftigungsverbot) aus. Soll der Betrag, welcher über<br />

diese Lohnart abgerechnet wird, komplett in die Berechnung des Erstattungsbetrages<br />

einbezogen werden, dann aktivieren Sie zusätzlich das Kennzeichen "Gesamtbetrag<br />

dieser Lohnart bezieht sich auf Erstattungszeitraum". Es erfolgt dann keine anteilige<br />

Berechnung.<br />

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