18.11.2013 Aufrufe

WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Lohnbuchhaltung<br />

Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge<br />

Einzugsstellennummer:<br />

Legen Sie hier fest, bei welcher Krankenkasse der Mitarbeiter pflichtversichert ist.<br />

Freiwillige / private Krankenversicherung<br />

Ist im Beitragsguppenschlüssel für die Krankenversicherung der Schlüssel 0 hinterlegt,<br />

können hier die Optionen<br />

• Hauptberuflich selbstständig<br />

• Privat krankenversicherter Arbeitnehmer<br />

• Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach Entgelt des Arbeitnehmers<br />

gewählt werden.<br />

Ist ein Arbeitnehmer privat versichert und die Option "Privat krankenversicherter<br />

Arbeitnehmer" ist aktiviert, stehen weitere Eingabefelder zur Verfügung:<br />

• KV-Beitrag (mtl. gesamt AN) - Arbeitgeberzuschuss<br />

• PV-Beitrag (mtl. gesamt AN) - Arbeitgeberzuschuss<br />

Für die Berechnung des Beitragszuschusses wird für Privat krankenversicherte<br />

Arbeitnehmer der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz herangezogen, den das<br />

BMGS nach § 245 SGB V feststellt. Seit 1. Januar 2002 gilt dieser durchschnittliche<br />

Beitragssatz entgegen der Vorjahre, einheitlich im Rechtskreis West und Ost. Im Jahr<br />

2005 beträgt dieser durchschnittliche Beitragssatz 13,3 % Bemessungsgrundlage für den<br />

Beitragszuschuss für Privat krankenversicherte Arbeitnehmer ist das monatliche<br />

Arbeitsentgelt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.<br />

Der maximale Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt z.B.: ab 1.<br />

Januar 2007:<br />

6,65 % von 3.562,50 EUR = 236,90 EUR.<br />

Der Arbeitnehmer erhält als Beitragszuschuss jedoch höchstens die Hälfte des Betrages,<br />

den er für seine private Krankenversicherung aufwendet. Da sich der Beitragszuschuss<br />

am Arbeitsentgelt orientiert, besteht für Zeiten ohne Arbeitsentgelt kein Anspruch auf den<br />

Beitragszuschuss (z. B. Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung,). Hierbei<br />

wird eine entsprechend gekürzte Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Lediglich<br />

für Zeiten des unbezahlten Urlaubs, der Arbeitsbummelei sowie für Zeiten des<br />

Arbeitskampfes wird der Beitragszuschuss aus dem Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung<br />

der ungekürzten monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berechnet.<br />

Anmerkung:<br />

Beiträge für Familienangehörige sind bei der Bemessung des Beitragszuschusses zu<br />

berücksichtigen, wenn für diese ein Anspruch auf Familienversicherung in der<br />

Gesetzlichen Krankenversicherung bestehen würde.<br />

Ist im Beitragsguppenschlüssel für die Krankenversicherung der Schlüssel 9<br />

"Firmenzahler" hinterlegt, kann hier die Option<br />

504

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!