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WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

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Lohnbuchhaltung<br />

pauschale Lohnsteuer: Keine Pauschalsteuer<br />

Nettobezug/-abzug: (Keiner)<br />

Darst. auf der Lohntasche: unter Bruttobezüge auf Lohntasche ausweisen<br />

Zusammenfassen: nicht aktiv<br />

Berücksichtigung für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlag: Kein Zuschlag<br />

Sonstiger st.-pfl. Bezug: nicht aktiv<br />

Sonstiger SV-pfl. Bezug: nicht aktiv<br />

Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: nicht aktiv<br />

Berücksichtigung bei Ermittlung des Grundlohns: aktiv<br />

Faktor: 100<br />

steuerfreier Betrag: kein Eintrag<br />

steuerfreier Satz (%): kein Eintrag<br />

SV-freier Betrag: kein Eintrag<br />

SV-freier Satz (%): kein Eintrag<br />

Stücklohn: kein Eintrag<br />

6. Aushilfslohn – pauschal versteuert, z.b. für kurzfristig Beschäftigte.<br />

Diese Lohnart soll pauschal besteuert werden und zwar mit 20 %. Dieser pauschale<br />

Steuersatz von 20 % ist über den Menü Pfad BEARBEITEN - PARAMETER -<br />

ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG<br />

AB XX.XX.XXX über das Register "pauschale Sätze" im pauschalen Lohnsteuersatz 1<br />

hinterlegt. Haben Sie an dieser Stelle den pauschalen Satz 20 % in einem anderen Satz<br />

eingetragen, so muss auch in der Lohnart dieser andere Satz gewählt werden.<br />

Lohnartennummer: 141<br />

Bezeichnung: Aushilfslohn - Pauschalsteuer 20 %<br />

Lohnart: Andere Zahlung<br />

Statistik: Aushilfslohn Pauschal<br />

Monatsdurchschnitt: Keine Berücksichtigung<br />

pauschale Lohnsteuer: mit pauschalem Steuersatz 1<br />

Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuer: nicht aktiv, wenn die Pauschalsteuer zu<br />

Lasten des Arbeitgebers geht<br />

Arbeitnehmer trägt anfallende pauschale Steuer: aktiv, wenn die Pauschalsteuer zu<br />

Lasten des Arbeitnehmers geht, dann muss auch eine Lohnartennummer im Feld Lohnart<br />

für Abzug der pauschalen Steuer eingetragen werden. Die Definition dieser Lohnart finden<br />

Sie im nächsten Beispiel.<br />

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