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WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

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Lohnbuchhaltung<br />

• Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach Entgelt des Arbeitnehmers<br />

gewählt werden.<br />

Ist dieses Kennzeichen nicht aktiviert, ist die Beitragsbemessungsgrenze die Grundlage<br />

für die Berechnung.<br />

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen<br />

Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem<br />

Arbeitgeber als Beitragszuschuss die Hälfte des Beitrages, der für einen<br />

versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Krankenkasse, bei der die Mitgliedschaft<br />

besteht, vom Arbeitgeber zu tragen wäre, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den<br />

sie bei der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes tatsächlich zu zahlen haben.<br />

Bestehen innerhalb desselben Zeitraums mehrere Beschäftigungsverhältnisse, sind die<br />

beteiligten Arbeitgeber anteilig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen<br />

Arbeitsentgelte zur Zahlung des Beitragszuschusses verpflichtet.<br />

Beachten Sie, dass es für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, die der<br />

Sozialversicherungspflicht unterliegen, erforderlich ist, auch eine Pflichtkrankenkasse zu<br />

hinterlegen. An diese Krankenkasse werden die Beiträge zur Renten- und<br />

Arbeitslosenversicherung abgeführt.<br />

Umlage<br />

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ab 01.01.2006 werden die Angaben zur<br />

Umlage nicht mehr bei den einzelnen Mitarbeitern hinterlegt. Die notwendigen Angaben<br />

hinterlegen Sie unter:BEARBEITEN - PARAMETER - ABRECHNUNG -<br />

ABRECHNUNGSVORGABEN( siehe S. 243)- Register "weitere Vorgaben" - Eintrag:<br />

Vorgabe für Umlagepflicht (gültig ab 01.01.2006). Die Beitragssätze hinterlegen Sie in den<br />

Stammdaten( siehe S. 406) der einzelnen Einzugsstellen über das Register<br />

"Beitragssätze".<br />

Beim einzelnen Mitarbeiter steht Ihnen das Kennzeichen "Von der Umlage 1 befreit, laut<br />

Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlungen - § 11<br />

Ausnahmevorschrift (z.B. Heimarbeiter, etc. )" zur Verfügung:<br />

Vertragsabzüge<br />

Für jeden Mitarbeiter können mehrere Verträge (z.B. VWL-Verträge,<br />

Direktversicherungen, etc.) hinterlegt werden. Über die Schaltfläche NEU kann ein neuer<br />

Vertrag angelegt werden.<br />

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