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WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

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Lohnbuchhaltung<br />

Die hier hinterlegte Kostenstelle erscheint automatisch in der Bruttolohnerfassung als<br />

Vorschlag für die Zuordnung der Lohnarten zu einer Kostenstelle. Bei Bedarf kann diese<br />

Kostenstelle in der Bruttolohnerfassung geändert werden.<br />

Kostenstellennummer (AGA):<br />

Hier hinterlegen Sie die Kostenstelle, zu welcher die Arbeitgeberanteile zugeordnet<br />

werden sollen. Ist über den Menüpfad BEARBEITEN - PARAMETER - ABRECHNUNG -<br />

ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXXX<br />

über das Register "weitere Vorgaben" im Feld Kostenstellennummer für AG - Anteile<br />

eine Kostenstellennummer hinterlegt, wird diese Vorgabe im Mitarbeiterdatensatz<br />

angeboten, welche bei Bedarf natürlich geändert werden kann.<br />

Monatsdurchschnittswerte (Vorjahr)<br />

3 Monate:<br />

Hier ist der EUR-Betrag pro Stunde des Drei-Monats-Durchschnitts vom Vorjahr<br />

einzutragen.<br />

6 Monate:<br />

Hier ist der EUR-Betrag pro Stunde des Sechs-Monats-Durchschnitts vom Vorjahr<br />

einzutragen.<br />

Diese Beträge werden in den ersten Abrechnungsmonaten zur Berechnung des aktuellen<br />

3/6 Monatsdurchschnittes herangezogen.<br />

Diese Felder sind nur manuell zu füllen, wenn Sie mit dem Lohnmodul neu beginnen.<br />

Beim Abschluss eines Abrechnungsjahres werden die Durchschnittswerte automatisch<br />

vorgetragen.<br />

Memo<br />

Die Eingabemöglichkeit der "Memo" dient der Hinterlegung umfangreicher Texte zu<br />

diesem Beschäftigungsverhältnis.<br />

Zur Gestaltung des Textes stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen, die mit der RichEdit<br />

Funktion verfügbar sind. Eine ausführliche Erklärung der Funktionen ist im Anhang der<br />

Dokumentation enthalten.<br />

Info<br />

Dieser Abschnitt beinhaltet ein Eingabefeld mit den Funktionen des RichEdit zur Eingabe<br />

von formatiertem Text. Es dient der Aufnahme beliebiger Informationen, die Sie dem<br />

Mitarbeiter hinterlegen möchten.<br />

Fehlzeiten<br />

Die Fehlzeiten von Beschäftigten sind vom Arbeitgeber aufzuzeichnen, damit bei<br />

Teilentgeltzahlungszeiträumen die Beschäftigungszeit ermittelt wird und dadurch die<br />

Sozialversicherungstage zur Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken-,<br />

Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung errechnet werden können. Aus den<br />

Aufzeichnungen müssen die Kalenderdaten und die Art der Fehlzeit ersichtlich sein.<br />

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