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WISO Kaufmann Hilfe - Buhl Replication Service GmbH

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Lohnbuchhaltung<br />

des Mitarbeiters unter dem Register "Abrechnungsvorgaben" im aktuellen<br />

Beschäftigungsverhältnis über das Register "Steuer" eingetragen und in die<br />

Bescheinigung übernommen. Er wird ebenfalls für die Übermittlung der<br />

Lohnsteuerbescheinigungen benötigt. Der Gemeindeschlüssel wird auch auf der<br />

Lohnsteuerkarte des Mitarbeiters angegeben.<br />

Nachfolgende Bedeutung haben die Großbuchstaben:<br />

• Großbuchstabe "S" ist einzutragen, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug<br />

im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren<br />

Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist.<br />

• Großbuchstabe "B" ist einzutragen, wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf des<br />

Kalenderjahres endet und der Arbeitnehmer für einen abgelaufenen<br />

Lohnzahlungszeitraum oder<br />

• Lohnabrechnungszeitraum des Kalenderjahres unter Berücksichtigung der<br />

Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 3 EStG zu besteuern war.<br />

• Großbuchstabe "V" ist einzutragen, wenn steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG<br />

geleistet wurden.<br />

• Großbuchstabe "F" ist einzutragen, wenn eine steuerfreie Sammelbeförderung<br />

gemäß § 3 Nr. 32 EStG erfolgte.<br />

Das Kennzeichen "besondere Lohnsteuerbescheinigung" ist automatisch gesetzt, wenn in<br />

den Abrechnungsvorgaben des Mitarbeiters die Hinterlegung "Steuerkarte liegt nicht vor"<br />

und die Steuerklasse 6 getroffen ist. Das Feld Gemeindeschlüssel ist in dem Fall mit<br />

"00000000" gefüllt.<br />

Das Kennzeichen "Erhöhte Lohnsteuertabelle" ist zu aktivieren, wenn für den Mitarbeiter<br />

nach der erhöhten Tabelle die Steuerermittlung erfolgte.<br />

Über das Register "Bescheinigung" wird die Dauer des Dienstverhältnisses und die zu<br />

übermittelnden Beträge dargestellt. Vergleichen Sie auch diese Vorgaben mit dem<br />

Jahreslohnkonto des ausgewählten Mitarbeiters und nehmen bei Bedarf Korrekturen vor.<br />

Im Register "Versorgungsbezüge" werden gegebenenfalls die Werte/Einträge aus der<br />

Abrechnungsvorgabe - Register Steuer übernommen und/oder es können die Angaben für<br />

einmaligen Versorgungsbezug (z.B. Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, etc.) eingetragen<br />

werden.<br />

Über das Register "Freie Mitteilungen" wird z.B. in den Bundesländern Saarland und<br />

Bremen der Kammerbeitrag erfasst, da es dafür unter dem Register "Bescheinigung"<br />

keine Eingabemöglichkeit gibt.<br />

Über das Register "Info" steht Ihnen ein Eingabefeld mit den Funktionen des RichEdit zur<br />

Eingabe von formatiertem Text zur Verfügung. Es dient der Aufnahme beliebiger<br />

Informationen, die Sie für die Bescheinigung hinterlegen möchten.<br />

Sind die Bescheinigungen erstellt worden und ist die Einstellung und Anbindung der<br />

ElStEr-Schnittstelle durchgeführt, kann die Übermittlung der Daten erfolgen. Ein bis zwei<br />

Werktage später wird für diese Übertragung über die ElStEr Schnittstelle das Protokoll<br />

angefordert. Erst danach ist der vollständige Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung<br />

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