Jahresgutachten 1987/88 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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Drucksache 11/1317 Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode<br />
ben der Kooperation im währungspolitischen Bereich,<br />
in dem konkrete konzertierte Aktivitäten vorzunehmen<br />
sind (Interventionen an den Bandgrenzeo, Abstimmung<br />
intramarginaler Interventionen, Änderung<br />
der Wechselkursrelationen), die Kooperation im Bereich<br />
der nationalen Geldpolitik (Geldmengensteuerung,<br />
Zinspolitik) auf zunächst pragmatische Weise zu<br />
verstärken. Wenn auf lange Sicht die ökonomischen<br />
Vorbedingungen und institutionellen Voraussetzungen<br />
stärker aneinander angepaßt sein werden, wird es<br />
auch eher möglich sein, den Vollzug der Geldpolitik<br />
stärker an einheitlichen Indikatoren aus<strong>zur</strong>ichten.<br />
In einer pragmatischen Kooperation liegt freilich auch<br />
eine Gefahr, daß nämlich im vermeintlichen Interesse<br />
für das Ganze die Elemente des Systems in der Anwendung<br />
aufgeweicht werden, weil überhaupt nur so<br />
Beschlüsse erzielt werden können. Wenn diese Gefahren<br />
auch nicht gänzlich zu vermeiden sind, müssen<br />
sie doch so klein wie möglich gehalten werden. Daher<br />
ist es notwendig, daß die Kooperation im EWS hauptsächlich<br />
von den Notenbanken durchgeführt wird,<br />
und dies bei weitgehender Unabhängigkeit ihres<br />
Handeins von der übrigen Politik. Die Autonomie der<br />
Notenbank von unmittelbaren staatlichen Weisungen<br />
ist ein bewährter Grundsatz, der auch in das EWS Einzug<br />
halten sollte.<br />
Erleichterung intramarginaler Interventionen<br />
354. Auf der Konferenz der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten<br />
am 12. September <strong>1987</strong> in Nyborg<br />
sind - auf der Basis von Beschlüssen der Notenbankpräsidenten<br />
der Mitgliedsländer der Europäischen<br />
Gemeinschaft - Erleichterungen für intramarginale<br />
Interventionen beschlossen worden. Diese Interventionen<br />
können durch Rückgriff auf die "sehr<br />
kurzfristige Finanzierung" über den Europäischen<br />
Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit<br />
(EFWZ) finanziert werden. Zwar war das mit Zustimmung<br />
der betroffenen Zentralbanken schon bisher<br />
möglich; auch ist kein automatischer Rückgriff auf<br />
diese Finanzierung eingeräumt worden. Aber es wird<br />
von der Vennutung ausgegangen, daß intramarginale<br />
Interventionen, die mit Zustimmung der die Interventionswährung<br />
emittierenden Notenbank vorgenommen<br />
werden, über den EFWZ finanziert werden können.<br />
Dabei sind bestimmte Obergrenzen vorgesehen,<br />
überdies muß die Schuldnerzentralbank auch Eigenbestände<br />
der Währung, die für die Interventionen verkauft<br />
werden soll, bereitstellen.<br />
Intramarginale Interventionen beruhen anders als die<br />
Pflichtinterventionen an den Bandgrenzen auf dem<br />
freien Ermessen der Notenbanken. Das Ziel besteht<br />
im allgemeinen darin, einem erkennbaren Kursdruck<br />
auf eine Währung entgegenzuwirken und auf diese<br />
Weise zu verhindern, daß die Währung auf den unteren<br />
Interventionspunkt fällt, bei dem kursstabilisierende<br />
Pflichtinterventionen in unbegrenztem Umfang<br />
oder sogar Wechselkursanpassungen fällig werden.<br />
Intramarginale Interventionen sind zweckmäßig,<br />
wenn sie einer von den fundamentalen Faktoren her<br />
nicht gerechtfertigten Abweichung einer Währung<br />
entgegenwirken. Wird auf diese Weise verhindert,<br />
daß die Währung ihren unteren Interventionspunkt<br />
erreicht, bei dem unter Umständen größere Stützungskäufe<br />
notwendig werden, kann gegebenenfalls<br />
das Volumen an Interventionen insgesamt verringert<br />
werden. Andererseits sind Fälle denkbdJ, in denen die<br />
intramarginalen Interventionen selbst destabilisierenden<br />
Kapitalverkehrund dann Pflichtinterventionen an<br />
der Bandgrenze auslösen, weminämlich Kapitalanleger<br />
aus der Tatsache intramarginaler Interventionen<br />
schließen, daß sich eine. Notenbank einer fälligen<br />
Wechselkursanpassung ihrer Währung entgegenzustellen<br />
versucht.<br />
Intramarginale Interventionen sind grundsätzlich<br />
ökonomisch nicht anders als Pflichtinterventionen zu<br />
beurteilen. In einem Festkurssystem können Interventionen<br />
am Devisenmarkt sinnvoll sein, um vorübergehendem<br />
Druck auf eine Währung entgegenzuwirken.<br />
Sollen feste Wechselkurse ohne Interventionen verteidigt<br />
werden, müßten die Notenbanken häufiger und<br />
in verstärktem Maße Zinsänderungen vornehmen,<br />
was Unsicherheit und Instabilität erzeugt und daher<br />
realwirtschaltlich nachteilig ist. Problematisch sind<br />
Interventionen dann, wenn sie dazu dienen, Kursrelationen<br />
aufrecht zu erhalten, die den realwirtschaftlichen<br />
Gegebenheiten nicht entsprechen. Es wäre ein<br />
Mißbrauch des Instruments der Interventionen, wenn<br />
sie an die SteIle fälliger Wechselkursänderungen oder<br />
wirtschaftlicher Anpassungen treten würden. Wenn<br />
sich Interventionssalden in einer Währung über längere<br />
Zeit betrachtet nicht zu Null addieren, wäre dies<br />
ein Indiz für einen solchen Mißbrauch.<br />
Intramarginale Interventionen haben neben Wechselkurseffekten<br />
auch Uquiditätsellekte. Werden intramarginale<br />
Interventionen über die sehr kurzfristige<br />
Finanzierung des EFWZ abgewickelt, kommt es zu<br />
einer Uquiditätsausweitung in der Währung, die für<br />
Intervenöonszwecke verkauft werden soll. Dies kann<br />
der Geld- und Uquiditätspolitik der die Interventionswährung<br />
emittierenden Notenbank entgegenlaufen.<br />
Allerdings ist hierbei zu beachten, daß etwa die ZentraibankgeIdmengensteuerung<br />
durch die Bundesbank<br />
aus mehreren Quellen gespeist wird. Eine verstärkte<br />
Uquiditätsschöplung aus Interventionen<br />
könnte die Notenbank durch eine resbi·ktivere Handhabung<br />
anderer Instrumente, etwa Wertpapierpensionsgeschäfte,<br />
kompensieren. Gleichwohl sollte auch<br />
in Zukunft daran festgehalten werden, daß es bei intramarginalen<br />
Interventionen keinen automatischen<br />
Rückgrill auf die sehr kurzfristige Finanzierung gibt.<br />
Zu einer auf Konvergenz und Kooperation gerichteten<br />
Währungspolitik Europas würde es nicht passen,<br />
wenn die wünschenswerte Abstimmung zwischen<br />
den Notenbanken durch Automatismen ersetzt<br />
winde, die einzelne Notenbanken nachhaltig belasten<br />
könnten.<br />
355. Die Beschlüsse von Nyborg sehen vor, daß die<br />
im Rahmen der sehr kurzfristigen Finanzierung aufgenommenen<br />
Interventionskredite nun bis zu 100 vH<br />
(bisher 50 vH) in ECU <strong>zur</strong>ückgezahlt werden können.<br />
Voraussetzung hierfür ist, daß sich nicht eine unausgewogene<br />
Zusammensetzung der Währungsreserven<br />
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