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Jahresgutachten 1987/88 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Drucksache 11/1317 Deutscher Bundestag - I!. Wahlperiode<br />

den Familienangehörigen ein Arbeitseinkommen<br />

in Höhe des durchschnittlichen Bruttoeinkommens<br />

der beschäftigten Arbeitnehmer zugerechnet<br />

wird.<br />

Das gesamtwirtschaftliche Arbeitseinkommen ist<br />

demnach definiert als<br />

_1.,<br />

(2) AE, - A, E, ,<br />

die Arbeitseinkommensquote als<br />

AE,<br />

(3) AEQ, ~ - . 100.<br />

Y,<br />

Die Symbole haben folgende Bedeutungen:<br />

AE gesamtwirtschaftliches Arbeitseinkommen<br />

L Bruttoeinkommen aus unselbständiger<br />

Arbeit<br />

A<br />

E<br />

AEQ<br />

Y<br />

t<br />

Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer<br />

Anzahl der Erwerbstätigen<br />

Arbeitseinkommensquote<br />

Volkseinkommen<br />

Zeitindex<br />

LQber bereinigte Lohnquote<br />

Die Arbeitseinkommensquote (3) läßt sich mit<br />

Hilfe von (2) auch wie folgt schreiben:<br />

1.,<br />

(4) AEQ, =<br />

A,<br />

---Y;-' 100<br />

~<br />

Aus dieser Schreibweise wird ersichtlich, daß die<br />

Arbeitseinkommensquote als das Verhältnis aus<br />

Lohneinkommen je beschäftigten Arbeitnehmer<br />

zum Volkseinkommen je Erwerbstätigen interpretiert<br />

werden kann.<br />

6. Die Arbeitseinkommensquote steht in einem festen<br />

Verhältnis <strong>zur</strong> bereinigten Lohnquote. Die<br />

bereinigte Lohnquote, wie der Sachverständigenrat<br />

sie früher ausgewiesen hat, wurde unter der<br />

Vorgabe, daß das Verhältnis der Anzahl der beschäftigten<br />

Arbeitnehmer <strong>zur</strong> Anzahl der Erwerbstätigen<br />

aus dem Jahre 1960 in den folgenden<br />

Jahren konstant gehalten wird, aus der tatsächlichen<br />

Lohnquote wie folgt berechnet:<br />

(5) LQ~"' = 1., . E, . A I960 . 100<br />

Yt At E l960<br />

Die Bereinigung unter Zugrundelegung der Erwerbsstruktur<br />

des Jahres 1960 bezweckte, Veränderungen<br />

der Lohnquote, die lediglich auf eine<br />

Veränderung des Anteils der Arbeitnehmer an<br />

der Gesamtzahl der Erwerbstätigen <strong>zur</strong>ückzuführen<br />

waren, rechnerisch auszuschalten. Nach Bereinigung<br />

um die Erwerbsstruktureinflüsse<br />

konnte der Einfluß des Lohnes auf die Lohnquote<br />

für sich betrachtet werden. Wenn ein Rechtsanwalt,<br />

um ein Beispiel anzuführen, seine Kanzlei<br />

aufgibt und Angestellter eines Unternehmens,<br />

also Arbeitnehmer wird, so soll dies die Lohnquote<br />

als Verteilungsmaß unberührt lassen. Für<br />

die Zeit nach dem Übergang wird das Einkommen<br />

des Rechtsanwalts in Höhe des dur~hschnittlichen<br />

Bruttoeinkommens aus unselbständiger Arbeit<br />

von dem tatsächlichen Bruttoeinkommen aus unselbständiger<br />

Arbeit abgezogen und dem Einkommen<br />

aus Unternehmertätigkeit und Vermögen<br />

hinzugerechnet:<br />

Die Arbeitseinkommensquote ist unabhängig von<br />

Veränderungen der Erwerbsstruktur und auch<br />

von der Wahl des Basisjahres, dessen Erwerbsstruktur<br />

bei der Bereinigung konstant gehalten<br />

wird.<br />

Die Arbeitseinkommensquote und die bereinigte<br />

Lohnquote unterscheiden sich im Niveau voneinander<br />

nur um einen konstanten Faktor, der sich<br />

aus der Relation zwischen der Anzahl der Erwerbstätigen<br />

und der Anzahl der Arbeitnehmerin<br />

dem für die Lohnquotenbereinigung verwendeten<br />

Basisjahr ergibt. Für das Basisjahr 1960 beträgt<br />

dieser Faktor 1,2957. Somit berechnet sich<br />

die Arbeitseinkommensquote jedes Jahr aus der<br />

bereinigten Lohnquote wie folgt:<br />

(6) AEQt = LQ~e,. E l960 ~ LQ~e,. 1,2957<br />

A 1960<br />

Definition in Größen der Volkswirtschaftlichen<br />

Gesamtrechnungen<br />

7. Bei der Berechnung der Arbeitseinkommensquote<br />

werden die Größen der Volkswirtschaftlichen<br />

Gesamtrechnungen in ähnlicher Weise wie<br />

bei der bisherigen Berechnung der Reallohnposilion<br />

verwendet. Die Einkommen aus unselbständiger<br />

Arbeit werden unterteilt in die Bruttolohnund<br />

-gehaltssumme und die Sozialbeiträge der<br />

Arbeitgeber. Die Produktivitätwird als Verhältnis<br />

zwischen realem Bruttosozialprodukt und Anzahl<br />

der Erwerbstätigen (Bruttoerwerbstätigenproduklivität)<br />

in die Rechnung eingestellt. Es wird<br />

ferner der Realwert des Sozialprodukts verwendet,<br />

um die im Inland verfügbaren Güter, zu konstanten<br />

Preisen des Jahres 1980, zu ermitteln. Zur<br />

Berechnung des Produkts zu jeweiligen Preisen<br />

wird der Deflator der letzten inländischen Verwendung<br />

herangezogen. Der Übergang von der<br />

Bruttorechnung auf die Nettorechnung erfolgt<br />

durch Berücksichtigung der Abschreibungen, der<br />

übergang von der Rechnung zu Marktpreisen auf<br />

die Rechnung zu Faktorkosten erfolgt durch Berücksichtigung<br />

von indirekten Steuern abzüglich<br />

Subventionen.<br />

Somit ist die Arbeitseinkommensquote in Größen<br />

der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen<br />

wie folgt definiert:<br />

(7)<br />

BLGS, + AGB,<br />

A,<br />

AEQ, = '" n n . 100<br />

BSr, RSP, pUv. BSP, - AKt - (T, - SJ<br />

E;- . BSP;' , BSP~<br />

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