Jahresgutachten 1987/88 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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Drucksache 11/1317 Deutscher Bundestag - I!. Wahlperiode<br />
den Familienangehörigen ein Arbeitseinkommen<br />
in Höhe des durchschnittlichen Bruttoeinkommens<br />
der beschäftigten Arbeitnehmer zugerechnet<br />
wird.<br />
Das gesamtwirtschaftliche Arbeitseinkommen ist<br />
demnach definiert als<br />
_1.,<br />
(2) AE, - A, E, ,<br />
die Arbeitseinkommensquote als<br />
AE,<br />
(3) AEQ, ~ - . 100.<br />
Y,<br />
Die Symbole haben folgende Bedeutungen:<br />
AE gesamtwirtschaftliches Arbeitseinkommen<br />
L Bruttoeinkommen aus unselbständiger<br />
Arbeit<br />
A<br />
E<br />
AEQ<br />
Y<br />
t<br />
Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer<br />
Anzahl der Erwerbstätigen<br />
Arbeitseinkommensquote<br />
Volkseinkommen<br />
Zeitindex<br />
LQber bereinigte Lohnquote<br />
Die Arbeitseinkommensquote (3) läßt sich mit<br />
Hilfe von (2) auch wie folgt schreiben:<br />
1.,<br />
(4) AEQ, =<br />
A,<br />
---Y;-' 100<br />
~<br />
Aus dieser Schreibweise wird ersichtlich, daß die<br />
Arbeitseinkommensquote als das Verhältnis aus<br />
Lohneinkommen je beschäftigten Arbeitnehmer<br />
zum Volkseinkommen je Erwerbstätigen interpretiert<br />
werden kann.<br />
6. Die Arbeitseinkommensquote steht in einem festen<br />
Verhältnis <strong>zur</strong> bereinigten Lohnquote. Die<br />
bereinigte Lohnquote, wie der Sachverständigenrat<br />
sie früher ausgewiesen hat, wurde unter der<br />
Vorgabe, daß das Verhältnis der Anzahl der beschäftigten<br />
Arbeitnehmer <strong>zur</strong> Anzahl der Erwerbstätigen<br />
aus dem Jahre 1960 in den folgenden<br />
Jahren konstant gehalten wird, aus der tatsächlichen<br />
Lohnquote wie folgt berechnet:<br />
(5) LQ~"' = 1., . E, . A I960 . 100<br />
Yt At E l960<br />
Die Bereinigung unter Zugrundelegung der Erwerbsstruktur<br />
des Jahres 1960 bezweckte, Veränderungen<br />
der Lohnquote, die lediglich auf eine<br />
Veränderung des Anteils der Arbeitnehmer an<br />
der Gesamtzahl der Erwerbstätigen <strong>zur</strong>ückzuführen<br />
waren, rechnerisch auszuschalten. Nach Bereinigung<br />
um die Erwerbsstruktureinflüsse<br />
konnte der Einfluß des Lohnes auf die Lohnquote<br />
für sich betrachtet werden. Wenn ein Rechtsanwalt,<br />
um ein Beispiel anzuführen, seine Kanzlei<br />
aufgibt und Angestellter eines Unternehmens,<br />
also Arbeitnehmer wird, so soll dies die Lohnquote<br />
als Verteilungsmaß unberührt lassen. Für<br />
die Zeit nach dem Übergang wird das Einkommen<br />
des Rechtsanwalts in Höhe des dur~hschnittlichen<br />
Bruttoeinkommens aus unselbständiger Arbeit<br />
von dem tatsächlichen Bruttoeinkommen aus unselbständiger<br />
Arbeit abgezogen und dem Einkommen<br />
aus Unternehmertätigkeit und Vermögen<br />
hinzugerechnet:<br />
Die Arbeitseinkommensquote ist unabhängig von<br />
Veränderungen der Erwerbsstruktur und auch<br />
von der Wahl des Basisjahres, dessen Erwerbsstruktur<br />
bei der Bereinigung konstant gehalten<br />
wird.<br />
Die Arbeitseinkommensquote und die bereinigte<br />
Lohnquote unterscheiden sich im Niveau voneinander<br />
nur um einen konstanten Faktor, der sich<br />
aus der Relation zwischen der Anzahl der Erwerbstätigen<br />
und der Anzahl der Arbeitnehmerin<br />
dem für die Lohnquotenbereinigung verwendeten<br />
Basisjahr ergibt. Für das Basisjahr 1960 beträgt<br />
dieser Faktor 1,2957. Somit berechnet sich<br />
die Arbeitseinkommensquote jedes Jahr aus der<br />
bereinigten Lohnquote wie folgt:<br />
(6) AEQt = LQ~e,. E l960 ~ LQ~e,. 1,2957<br />
A 1960<br />
Definition in Größen der Volkswirtschaftlichen<br />
Gesamtrechnungen<br />
7. Bei der Berechnung der Arbeitseinkommensquote<br />
werden die Größen der Volkswirtschaftlichen<br />
Gesamtrechnungen in ähnlicher Weise wie<br />
bei der bisherigen Berechnung der Reallohnposilion<br />
verwendet. Die Einkommen aus unselbständiger<br />
Arbeit werden unterteilt in die Bruttolohnund<br />
-gehaltssumme und die Sozialbeiträge der<br />
Arbeitgeber. Die Produktivitätwird als Verhältnis<br />
zwischen realem Bruttosozialprodukt und Anzahl<br />
der Erwerbstätigen (Bruttoerwerbstätigenproduklivität)<br />
in die Rechnung eingestellt. Es wird<br />
ferner der Realwert des Sozialprodukts verwendet,<br />
um die im Inland verfügbaren Güter, zu konstanten<br />
Preisen des Jahres 1980, zu ermitteln. Zur<br />
Berechnung des Produkts zu jeweiligen Preisen<br />
wird der Deflator der letzten inländischen Verwendung<br />
herangezogen. Der Übergang von der<br />
Bruttorechnung auf die Nettorechnung erfolgt<br />
durch Berücksichtigung der Abschreibungen, der<br />
übergang von der Rechnung zu Marktpreisen auf<br />
die Rechnung zu Faktorkosten erfolgt durch Berücksichtigung<br />
von indirekten Steuern abzüglich<br />
Subventionen.<br />
Somit ist die Arbeitseinkommensquote in Größen<br />
der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen<br />
wie folgt definiert:<br />
(7)<br />
BLGS, + AGB,<br />
A,<br />
AEQ, = '" n n . 100<br />
BSr, RSP, pUv. BSP, - AKt - (T, - SJ<br />
E;- . BSP;' , BSP~<br />
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