Jahresgutachten 1987/88 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode Drucksache 11/1317<br />
noch Tabelle 4<br />
Datum<br />
1986<br />
17. November<br />
16. Dezember<br />
1981<br />
12. Januar<br />
19. Februar<br />
15. Mai<br />
30. Juni<br />
1. Juli<br />
8. September<br />
28. September<br />
Europäiscbe Gemeinschaften<br />
Im Zuge der überalisierung der europäischen Finanzmärkte beschließen die Finanzminister eine<br />
Direktive. nach der nun auch für Kredite mit Laufzeiten von über fünf Jahren unbeschränkte Freizügigkeit<br />
herrschen soll. Käufe von Wertpapieren sowie deren Zulassung an den Wertpapiennärkten<br />
werden von Beschränkungen befreit. Ausnahrneregelungen gelten für Italien, Irland:Spanien, Portugal<br />
und Griechenland.<br />
Die Landwirtschaftsminister der Gemeinschaft beschließen Reformen für die.europäische Agrarpolitik.<br />
Unter anderem werden Milchquoten gekürzt und Interventionspreise für Kalbfleisch..gesenkt. Ein<br />
Strukturprogramm soll Anreize für weniger intensive Landbewirtschaftung und für den Vorruhestand<br />
von Landwirten geben. Diese Maßnahmen sollen <strong>1987</strong> zu Einsparungen im Gemeinschaftshaushalt in<br />
Höhe von 1 Mrd ECU führen.<br />
Im Europäischen Währungssystem werden die D-Mark und der Holländische Gulden um 3 vH sowie<br />
der Belgische und der Luxernburgische Franc um 2 vH aufgewertet.<br />
Das Europäische Parlament verabschiedet den Gemeinschaftshaushalt <strong>1987</strong>. Die Ausgaben sollen um<br />
5 vH ansteigen, darunter die Ausgaben für die Landwirtschaft mit einem geringeren Satz. Das Budget<br />
schöpft den Einnahmerahmen fast vollständig aus.<br />
Spanien und Portugal treten mit Wirkung vom 1. Juli <strong>1987</strong> dem Lome-Abkommen zwischen den Europäischen<br />
Gemeinschaften und den Entwicklungsländern des afrikanischen, karibischen und pazifischen<br />
Raumes bei.<br />
Die Regierungschefs kommen überein, auf die geplante Steuer auf pflanzliche Fette und Öle zu verzichten,<br />
das System der Kompensationszahlungen zu ändern und ihre Finanzminister zu beauftragen,<br />
einen Nachtragshaushalt für <strong>1987</strong> zu erarbeiten.<br />
Die Einheitliche Europäische Akte tritt in Kraft, nach der 1992 ein einheitlicher Binnenmarkt für den<br />
Personen-, Güter-, Dienstleistungs~und Kapitalverkehr bestehen soll. Zudem soll eine engere Koordination<br />
der Wirtschaftspolitik und die stärkere Hinzuziehung der Europäischen Gemeinschaften in<br />
Umweltfragen stat~inden.<br />
Auf der Grundlage der Beschlüsse vom 30. Juni <strong>1987</strong> vereinbart der Agranninisterrat ein neues Preissystem<br />
vor allem für Getreide und Ölsaaten. Es soll bis Mitte nächsten Jahres gelten.<br />
Die Notenbankpräsidenten einigen sich auf Maßnahmen, die das Europäische Währungssystem stärken<br />
sollen. Diese Vereinbarungen, die am 12. September den Finanzministern in Nyborg (Dänemark)<br />
vorgelegt werden, beinhalten im wesentlichen drei Punkte: Erstens wird die Frist der sehr kurzfristigen<br />
Finanzierung, in der Kredite <strong>zur</strong> Finanzierung von Interventionen <strong>zur</strong>ückgezahlt werden müssen, von<br />
zweieinhalb auf dreieinhalb Monate ausgedehnt und die Höchstgrenze für die automatische Verlängerung<br />
von Krediten im Rahmen der sehr kurzfristigen Finanzierung auf 200 vH der Schuldnerquote<br />
der betreffenden Notenbank verdoppelt. Zweitens können bei der sehr kurzfristigen Finanzierung<br />
Rückzahlungen bis zu 100 vH in ECU erfolgen, vorausgesetzt, daß hierdurch keine unausgeglichene<br />
Reservezusammensetzung und keine übennäßig hohen Schuldner- und Gläubigerpositionen in ECU<br />
entstehen. Drittens werden intramarginale Interventionen unter Zustimmung der betreffenden Noten~<br />
bank zugelassen, sofern der kumulative Betrag 200 vH der Schuldnerquote nicht übersteigt.<br />
Die Forschungsminister kommen überein, das Forschungs- und Entwicklungsprogramm der Europäischen<br />
Gemeinschaft für 19<strong>88</strong> bis 1991 aufzustocken. Insgesamt sollen 6 480 Mio ECU <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
1981<br />
1. Januar<br />
16. März<br />
20. Juli<br />
10. August<br />
Belgien<br />
Die Regierung kündigt ein Strukturprogramm für den Kohlenbergbau an, unter anderem sollen innerhalb<br />
von zehn Jahren 8 200 Arbeitsplätze abgebaut werden. Ein Fonds in Höhe von 28 Mrd Belgischen<br />
Franc soll die Anpassung erleichtern.<br />
Angesichts sich abzeichnender Einnahmenausfälle und Mehrausgaben im Staatshaushalt beschließt<br />
die Regierung Maßnahmen <strong>zur</strong> Verringerung des Budgetdefizits.<br />
Durch Vergünstigungen bei der Untemehmensbesteuerung für ausländische Investoren sollen Kapitalimporte<br />
gefördert werden.<br />
Die Regierung legt den Haushaltsplan für 19<strong>88</strong> vor und gibt ihre Pläne <strong>zur</strong> Steuerreform für 1990 bis<br />
1993 bekannt. Unter der Annahme eines realen Wirtschaftswachstums von 1,9 vH im nächsten Jahr soll<br />
die Nettoneuverschuldung 19<strong>88</strong> auf 7,4 vH des Bruttosozialprodukts gesenkt werden. Für 1989 wird<br />
eine Nettoneuverschuldung von 7 vH angestrebt. Dieses soll vor allem durch Ausgabenkürzungen<br />
erreicht werden. Die geplante Steuerreform soll weitgehend aufkommensneutral sein.<br />
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