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Jahresgutachten 1987/88 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Drucksache 11/1317 Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode<br />

mitgegeben wird, ist nicht sicher. Es erscheint dringend<br />

geboten, die Lern- und Prüfungsinhalte der Ausbildungsberufe<br />

und die Berufsbilder selbst schneller<br />

zu aktualisieren, als das heute geschieht. Es gilt, die<br />

Auszubildenden nicht nur in einigen Spezialberufen<br />

mit der Handhabung der neuenTechnikenvertrautzu<br />

machen. Die Maßnahmen <strong>zur</strong> Höherqualifikation<br />

müssen breit ansetzen. Zu beachten ist auch, daß die<br />

Ausbildungsmöglichkeiten in kleinen Unternehmen<br />

sinnvoll ergänzt werden, damit die dort Ausgebildeten<br />

gegenüber anderen nicht in Rückstand geraten.<br />

In jedem Fall sollte ein hinreichend großer Teil der<br />

benötigten Qualifikation für die Handhabung der<br />

neuen Techniken schon in der Erstausbildung vermittelt<br />

werden. Das erleichtert später die betriebliche<br />

Weiterbildung und macht die im Betrieb erworbenen<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten bei einem Arbeitsplatzwechsel<br />

leichter übertragbar, so daß mehr innerbetriebliche<br />

Beweglichkeit nicht mit weniger Beweglichkeit<br />

am Arbeitsmarkt im ganzen erkauft wird.<br />

Von besonderer Bedeutung ist es, daß die haupt- und<br />

nebenberuflichen Ausbilder ihrerseits mit der technologischen<br />

Entwicklung Schritt halten. Es geht auch<br />

um die Ausbildung der Ausbilder, wenn die leistungsfähigkeit<br />

unserer beruflichen Bildungseinrichtungen,<br />

die ja international höchstes Ansehen genießen,<br />

den neuen Edordernissen entsprechend gesteigert<br />

werden soll.<br />

Zur Regulierung des Arbeitsmarktes<br />

377. Mehr Beweglichkeit auf den Arbeitsmärkten zu<br />

erreichen, ist keineswegs allein eine Frage der beruflichen<br />

Qualifikation und der Mobilitätsbereitschaft<br />

der Arbeitnehmer. Auch das Regelwerk des Arbeitsmarktes<br />

insgesamt muß verstärkt diesem Zweck<br />

dienstbar gemacht werden.<br />

Dies heißt nicht, dem Wettbewerb freien Lauf zu geben.<br />

Ein funktionierender Arbeitsmarkt kommt nicht<br />

ohne regulierende Eingriffe aus. Dies ist unstreitig;<br />

doch müssen die Regulierungen sich den im Zuge der<br />

wirtschaftlichen Entwicklung verändernden Marktbedingungen<br />

anpassen. Deshalb ist inuner wieder zu<br />

fragen, ob die überkonunenen Regulierungen noch<br />

zweckdienlich sind. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit<br />

sind die heute bestehenden Regulierungen des<br />

Arbeitsmarktes auch, ja entscheidend nach ihren Wirkungen<br />

auf die Beschäftigung zu beurteilen. Beschäftigungsmindernde<br />

Regulierungen bedürfen eingehender<br />

Überprüfung.<br />

Der marktwirtschaltliche Wettbewerb bedar! gerechter<br />

und funktionsgerechter Regeln. Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />

- wie etwa das allgemeine Vertragsrecht<br />

- sichern zuverlässiges Geschäftsgebaren.<br />

Sie sollen eine mißbräuchliche Ausnutzung von<br />

Marktmacht ausschließen, berechtigten Schutzinteressen<br />

Beachtung verschaffen und unlauteren Wettbewerb<br />

ausschalten. Insgesamt ist so für mehr Gerechtigkeit<br />

im Verhäftnis der Marktteilnehmer zueinander<br />

gesorgt. Zugleich sollen solche Regelungen die Voraussetzungen<br />

dafür schaffen, daß mehr Marktteilnehmer<br />

in Austauschbeziehungen eintreten können,<br />

Handel und Wandel erleichtert werden und der Wettbewerb<br />

seinen Zweck für die Gesellschaft, die knappen<br />

Ressourcen gemäß der Präferenzen der Bürger<br />

effizient zu nutzen, erfüllen kann. Die Wirtschaftspolitik<br />

hat die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen<br />

bereitzustellen, die den Wettbwerb fair \lIld funktionsgerecht<br />

regeln, dies gilt für die Arbeitsmärkte im<br />

Grunde genauso wie für die Gütennärkte.<br />

Die Regulierung der Arbeitsmärkte setzt freilich aus<br />

naheliegenden Gründen andere Schwerpunkte als<br />

die Regulierung der Gütermärkte. Die Soziale Marktwirtschaft<br />

bringt die soziale Komponente auch in die<br />

Regulierung des Arbeitsmarktes ein. Schutz und soziale<br />

Sicherung des Arbeitnehmers ist der vorrangige<br />

Regulierungszweck. Diesen Zwecken gerecht zu werden<br />

und dennoch die Funktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte<br />

nicht zu beeinträchtigen, macht die Kunst des<br />

wirtschaftspolitischen Handeins aus. Mehr Schutz<br />

und Sicherung kann die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes<br />

beeinträchtigen. Hier kommt es jedoch<br />

darauf an zu zeigen, inwiefern gerade auch das Umgekehrte<br />

gilt: mit höherer Funktionsfähigkeit mehr<br />

und bessere Arbeitschancen für alle zu erreichen.<br />

378. Anlaß für Regulierungen am Arbeitsmarkt war<br />

häufig der Konflikt zwischen den Vorteilen, die der<br />

Fortschritt allen bringt, und den daraus entstehenden<br />

Nachteilen für einzelne. Daß im Laufe der Wohlstandsentwicklung<br />

namentlich der soziale Schutz der<br />

Arbeitnehmer beständig verbessert werden konnte,<br />

ist zu begrüßen. Zum Problemfall wird die Aufrechterhaltung<br />

eines anfänglich zu bejahenden Schutzinteresses<br />

jedoch dann, wenn die hierzu getroffenen<br />

Regelungen sich später als ein Hindernis für die weitere<br />

wirtschaftliche Entwicklung erweisen, das lediglich<br />

<strong>zur</strong> Besitzstandswahrung einzelner Begünstigter<br />

aufrechterhalten bleibt. Aus guter Schutzabsicht kann<br />

so eine Sperre für Wachstum und Beschäftigung entstehen.<br />

Die Verfolgung des Schutzinteresses für einzelne<br />

Arbeitnehmer dar! nicht dem Beschäftigungsinteresse<br />

aller zuwiderlaufen.<br />

379. Das Arbeitsrecht und auch das Sozialrecht haben<br />

sich weitgehend losgelöst vom Wirtschaftsrecht<br />

entwickelt. Dabei sind ordnungspolitische Erlordernisse<br />

übersehen worden. Wichtige arbeitsrechtliche<br />

Normen sind als Richterrecht in einem Spezialzweig<br />

der Justiz entstanden. Das gesetzte Recht ist großenteils<br />

in einer Zeit kodifiziert und das überkommene<br />

Recht neu gefaßt worden, als die Arbeitslosigkeit<br />

keine nennenswerte Rolle spielte und man glaubte,<br />

die weitere Wirtschaftsentwicklung auf hohem Beschäftigungsniveau<br />

halten zu können. Angesichts der<br />

anhaltend hohen Arbeitslosigkeit scheint es geboten<br />

zu sein, die Grenzen des Individualschutzes im Arbeits-<br />

und Sozialrecht, gewiß unter Wahrung heute<br />

vertretbarer Anspruche, neu zu ziehen und den Erfordernissen<br />

verbesserter Funktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte<br />

Rechnung zu tragen.<br />

380. Die Arbeitsmärkte sind nicht anders als die<br />

Gütermärkte in den fortschreitenden Prozeß des dynamischen<br />

Wettbewerbs einbezogen. Ob ein Arbeitsplatz<br />

rentabel ist, entscheidet sich daran, ob der am<br />

Markt zu erzielende Preis die Kosten des Produktes<br />

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