Jahresgutachten 1987/88 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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Drucksache 11/1317 Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode<br />
mitgegeben wird, ist nicht sicher. Es erscheint dringend<br />
geboten, die Lern- und Prüfungsinhalte der Ausbildungsberufe<br />
und die Berufsbilder selbst schneller<br />
zu aktualisieren, als das heute geschieht. Es gilt, die<br />
Auszubildenden nicht nur in einigen Spezialberufen<br />
mit der Handhabung der neuenTechnikenvertrautzu<br />
machen. Die Maßnahmen <strong>zur</strong> Höherqualifikation<br />
müssen breit ansetzen. Zu beachten ist auch, daß die<br />
Ausbildungsmöglichkeiten in kleinen Unternehmen<br />
sinnvoll ergänzt werden, damit die dort Ausgebildeten<br />
gegenüber anderen nicht in Rückstand geraten.<br />
In jedem Fall sollte ein hinreichend großer Teil der<br />
benötigten Qualifikation für die Handhabung der<br />
neuen Techniken schon in der Erstausbildung vermittelt<br />
werden. Das erleichtert später die betriebliche<br />
Weiterbildung und macht die im Betrieb erworbenen<br />
Kenntnisse und Fertigkeiten bei einem Arbeitsplatzwechsel<br />
leichter übertragbar, so daß mehr innerbetriebliche<br />
Beweglichkeit nicht mit weniger Beweglichkeit<br />
am Arbeitsmarkt im ganzen erkauft wird.<br />
Von besonderer Bedeutung ist es, daß die haupt- und<br />
nebenberuflichen Ausbilder ihrerseits mit der technologischen<br />
Entwicklung Schritt halten. Es geht auch<br />
um die Ausbildung der Ausbilder, wenn die leistungsfähigkeit<br />
unserer beruflichen Bildungseinrichtungen,<br />
die ja international höchstes Ansehen genießen,<br />
den neuen Edordernissen entsprechend gesteigert<br />
werden soll.<br />
Zur Regulierung des Arbeitsmarktes<br />
377. Mehr Beweglichkeit auf den Arbeitsmärkten zu<br />
erreichen, ist keineswegs allein eine Frage der beruflichen<br />
Qualifikation und der Mobilitätsbereitschaft<br />
der Arbeitnehmer. Auch das Regelwerk des Arbeitsmarktes<br />
insgesamt muß verstärkt diesem Zweck<br />
dienstbar gemacht werden.<br />
Dies heißt nicht, dem Wettbewerb freien Lauf zu geben.<br />
Ein funktionierender Arbeitsmarkt kommt nicht<br />
ohne regulierende Eingriffe aus. Dies ist unstreitig;<br />
doch müssen die Regulierungen sich den im Zuge der<br />
wirtschaftlichen Entwicklung verändernden Marktbedingungen<br />
anpassen. Deshalb ist inuner wieder zu<br />
fragen, ob die überkonunenen Regulierungen noch<br />
zweckdienlich sind. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit<br />
sind die heute bestehenden Regulierungen des<br />
Arbeitsmarktes auch, ja entscheidend nach ihren Wirkungen<br />
auf die Beschäftigung zu beurteilen. Beschäftigungsmindernde<br />
Regulierungen bedürfen eingehender<br />
Überprüfung.<br />
Der marktwirtschaltliche Wettbewerb bedar! gerechter<br />
und funktionsgerechter Regeln. Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />
- wie etwa das allgemeine Vertragsrecht<br />
- sichern zuverlässiges Geschäftsgebaren.<br />
Sie sollen eine mißbräuchliche Ausnutzung von<br />
Marktmacht ausschließen, berechtigten Schutzinteressen<br />
Beachtung verschaffen und unlauteren Wettbewerb<br />
ausschalten. Insgesamt ist so für mehr Gerechtigkeit<br />
im Verhäftnis der Marktteilnehmer zueinander<br />
gesorgt. Zugleich sollen solche Regelungen die Voraussetzungen<br />
dafür schaffen, daß mehr Marktteilnehmer<br />
in Austauschbeziehungen eintreten können,<br />
Handel und Wandel erleichtert werden und der Wettbewerb<br />
seinen Zweck für die Gesellschaft, die knappen<br />
Ressourcen gemäß der Präferenzen der Bürger<br />
effizient zu nutzen, erfüllen kann. Die Wirtschaftspolitik<br />
hat die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen<br />
bereitzustellen, die den Wettbwerb fair \lIld funktionsgerecht<br />
regeln, dies gilt für die Arbeitsmärkte im<br />
Grunde genauso wie für die Gütennärkte.<br />
Die Regulierung der Arbeitsmärkte setzt freilich aus<br />
naheliegenden Gründen andere Schwerpunkte als<br />
die Regulierung der Gütermärkte. Die Soziale Marktwirtschaft<br />
bringt die soziale Komponente auch in die<br />
Regulierung des Arbeitsmarktes ein. Schutz und soziale<br />
Sicherung des Arbeitnehmers ist der vorrangige<br />
Regulierungszweck. Diesen Zwecken gerecht zu werden<br />
und dennoch die Funktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte<br />
nicht zu beeinträchtigen, macht die Kunst des<br />
wirtschaftspolitischen Handeins aus. Mehr Schutz<br />
und Sicherung kann die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes<br />
beeinträchtigen. Hier kommt es jedoch<br />
darauf an zu zeigen, inwiefern gerade auch das Umgekehrte<br />
gilt: mit höherer Funktionsfähigkeit mehr<br />
und bessere Arbeitschancen für alle zu erreichen.<br />
378. Anlaß für Regulierungen am Arbeitsmarkt war<br />
häufig der Konflikt zwischen den Vorteilen, die der<br />
Fortschritt allen bringt, und den daraus entstehenden<br />
Nachteilen für einzelne. Daß im Laufe der Wohlstandsentwicklung<br />
namentlich der soziale Schutz der<br />
Arbeitnehmer beständig verbessert werden konnte,<br />
ist zu begrüßen. Zum Problemfall wird die Aufrechterhaltung<br />
eines anfänglich zu bejahenden Schutzinteresses<br />
jedoch dann, wenn die hierzu getroffenen<br />
Regelungen sich später als ein Hindernis für die weitere<br />
wirtschaftliche Entwicklung erweisen, das lediglich<br />
<strong>zur</strong> Besitzstandswahrung einzelner Begünstigter<br />
aufrechterhalten bleibt. Aus guter Schutzabsicht kann<br />
so eine Sperre für Wachstum und Beschäftigung entstehen.<br />
Die Verfolgung des Schutzinteresses für einzelne<br />
Arbeitnehmer dar! nicht dem Beschäftigungsinteresse<br />
aller zuwiderlaufen.<br />
379. Das Arbeitsrecht und auch das Sozialrecht haben<br />
sich weitgehend losgelöst vom Wirtschaftsrecht<br />
entwickelt. Dabei sind ordnungspolitische Erlordernisse<br />
übersehen worden. Wichtige arbeitsrechtliche<br />
Normen sind als Richterrecht in einem Spezialzweig<br />
der Justiz entstanden. Das gesetzte Recht ist großenteils<br />
in einer Zeit kodifiziert und das überkommene<br />
Recht neu gefaßt worden, als die Arbeitslosigkeit<br />
keine nennenswerte Rolle spielte und man glaubte,<br />
die weitere Wirtschaftsentwicklung auf hohem Beschäftigungsniveau<br />
halten zu können. Angesichts der<br />
anhaltend hohen Arbeitslosigkeit scheint es geboten<br />
zu sein, die Grenzen des Individualschutzes im Arbeits-<br />
und Sozialrecht, gewiß unter Wahrung heute<br />
vertretbarer Anspruche, neu zu ziehen und den Erfordernissen<br />
verbesserter Funktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte<br />
Rechnung zu tragen.<br />
380. Die Arbeitsmärkte sind nicht anders als die<br />
Gütermärkte in den fortschreitenden Prozeß des dynamischen<br />
Wettbewerbs einbezogen. Ob ein Arbeitsplatz<br />
rentabel ist, entscheidet sich daran, ob der am<br />
Markt zu erzielende Preis die Kosten des Produktes<br />
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