Jahresgutachten 1987/88 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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Drucksache 11/1317 Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode<br />
lungen braucht keine unzumutbare Arbeitsbelastung<br />
derim Handel Beschäftigten einherzugehen.<br />
Soweit diese vermieden werden kann, beschleunigt<br />
sich mit der Verbesserung der Bedarfsdekkung<br />
durch eine Ausweitung der Dienstleistungen<br />
des Handels das Wirtschaftswachstum (qualitatives<br />
Wachstum).<br />
Bei der Förderung der Luftfahrtindustrie ist zu be·<br />
achten, daß Entwicklungssubventionen und finanzielle<br />
Hilfen <strong>zur</strong> Marktöffnung nur vorübergehend<br />
und nur unter bestimmten Bedingungen mit dem<br />
Leitbild des dynamischen Wellbewerbs in Einklang<br />
zu bringen sind. Wenn daraus Dauersubventianen<br />
zu werden drohen und wenn die staatlichen<br />
Hilfen Reaktionen anderer Regierungen auslösen<br />
und damit die Wettbewerbschancen nicht nur der<br />
subventionierten, sondern auch anderer Unternehmen<br />
verschlechtern, wird das wirtschaftliche<br />
Wachstum nicht gefördert, vielmehr behindert.<br />
TELEKOM: Infrastrukturauftrag und Marktstellung<br />
403. DerTelekommunikation kommt eine Schlüsselrolle<br />
im Wachstwns- und Innovationsprozeß hoch entwickelter<br />
Volkswirtschaften zu. Nach einer Untersuchung<br />
der Kommission der Europäischen Gemeinschaften<br />
hat der Telekommunikationssektor im Jahre<br />
1984 bereits mebr afs 2 vH des in der Gemeinschaft<br />
entstandenen Bruttosozialprodukts erwirtschaltet. Es<br />
wird damit gerechnet, daß dieser Anteil bis zum Jahre<br />
2000 auf 7 vH ansteigen wird. Zu diesem Zeitpunkt<br />
wird die Wettbewerbsfähigkeit von bis zu 60 Millionen<br />
Arbeitsplätzen entscheidend von den dann verfügbaren<br />
Technologien und Diensten für die informationsverarbeitung<br />
und die Telekommunikation abhängen.<br />
Dieser wachstumsträchtige Wirtschaftsbereich gibt<br />
der Entwicklung auf vielen anderen Märkten neue<br />
Impulse. Der Informationsaustausch wird verbessert<br />
und beschleunigt, die Produktivität aller Faktoren dadurch<br />
gesteigert. Die modemen Dienste der Telekommunikation<br />
dienen auch direkt dem Konsumenten<br />
durch ein reichhaltiges Angebot <strong>zur</strong> Information und<br />
Kommunikation über weite Entfernungen.<br />
Im <strong>Jahresgutachten</strong> 1985/86 hat der Sachverständigemat<br />
seine Vorstellungen vom Zweck der Deregu<br />
Iierung der Telekommunikation erläutert (JG 85 Ziffern<br />
335fl.). Er hat sich dafür eingesetzt, daß mehr<br />
Wellbewerb im Netz, bei den Endgeräten und bei den<br />
Dienstleistungen einer neuen Telekommunikation er~<br />
möglicht wird. Er hält dafür die Reorganisation des<br />
Postwesens, auch seiner Zentralämter für unumgänglich.<br />
Inzwischen ist die Diskussion über die Deregulierung<br />
des Telekommunikationsbereichs weitergegangen.<br />
Die am 13. März 1985 von der Bundesregierung eingesetzte<br />
Regierungskommission Fernmeldewesen hat<br />
im Herbst dieses Jahres ihren Bericht vorgelegt, dessen<br />
Empfehlungen für mehrWettbewerb im Telekommunikationsbereich<br />
als politisch umsetzbar angesehen<br />
werden. Das von der Kommission der Europäischen<br />
Gemeinschaften vorgelegte .Grünbuch über<br />
die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen<br />
und Telekommunikationsgeräte<br />
.. vom 30. Juni <strong>1987</strong> zeigt die Dringlichkeit<br />
einer europäischen Lösung gerade im Hinblick<br />
auf die für 1992 geplante Vollendung des gemeinsamen<br />
Binnenmarktes auf. Es geht vor allem darum, daß<br />
mehr Wettbewerb in der Telekommunikation die Erfassung,<br />
Verarbeitung, Speicherung und übermittlung<br />
von Informationen voll <strong>zur</strong> Entwicklung bringt.<br />
Dazu bedarf es einer Vereinheitlichung von Normen<br />
und Spezifikationen, damit der Wettbewerb nicht an<br />
den Landesgrenzen endet, und weiterer Rahmenbedingungen<br />
für eine wellbewerbliche Organisation der<br />
Telekommunikation des gemeinsamen Binnenmarktes.<br />
404. Bei der im Gang befindlichen Diskussion über<br />
den ordnungspolitischen Rahmen der Telekommunikation<br />
geht es insbesondere um die Frage der Begründung<br />
des Monopolbereicbs und des Wettbewerbsbereichs<br />
der Telekommunikation.<br />
Mit dieser Frage wird häufig die Vorstellung verbunden,<br />
daß das Netzmonopol, das die Bundespost faktisch<br />
besitzt, afs ein natürliches Monopol begründet<br />
ist. In diesem Fall würden die Errichtung und Unterhaltung<br />
des Netzwerks durch mehrere Anbieter bei<br />
gleicher Leistung volkswirtschaftlich zu kostspielig<br />
werden; den Wettbewerb dieser Anbieter würde am<br />
Ende nur einer überstehen. Wenn ein natürliches Monopol<br />
vorläge, könnte man Wettbewerb unbeschadet<br />
zulassen, die Bundespost würde dennoch weiterhin<br />
mit ihrem Netz allein am Markt bleiben.<br />
Die Begründung des Netzmonopols durch hoheitliche<br />
übertragung setzt bei einem umfassenden Leistungsauftrag<br />
für die Bereitstellung einer flächendeckenden<br />
Infrastruktur an. Um ihn zu erfüllen, darf der Monopolist<br />
ein Defizit bei Teilleistungen nicht zum Anlaß<br />
für eine eigennützige Reduktion seines Leistungsumfangs<br />
nehmen, wie andererseits lukrative Teilleistungen<br />
nicht Außenseitern überlassen werden können,<br />
Das wäre nicht Leistungswettbewerb, sondern "Rosinenpicken",<br />
Auch wenn die Errichtung des Netzwerks und die<br />
Erhaltung seiner Betriebsbereitschaft im Sinne eines<br />
umfassenden Leishmgsauftrags als Begründung eines<br />
übertragenen Netzmonopols anerkannt wird, so ist<br />
damit noch nicht der Leistungsumfang bestimmt. Der<br />
Leistungsumfang könnte zum Beispiel jede Art von<br />
Femübermittlung einschließen oder nur die über feste<br />
Leitungen übertragene. Im einen Fall wäre beispielsweise<br />
die Riebtfunktechnik in den Infrastrukturauftrag<br />
eingeschlossen, im zweiten Fall wäre sie privaten<br />
Unternehmen zu überlassen.<br />
Ein gegebener Infrastrukturauftrag kann sich bezüglich<br />
seines Umfangs mit fortschreitender Entwicklung<br />
verändern. Dies kann der technische Fortschritt bewirken,<br />
insbesondere dann, wenn trotz des Monopols<br />
ein begrenzter Wettbewerb zugelassen wird. Es handelt<br />
sich gleicbsam um Wettbewerb am Rand der monopolisierten<br />
Infrastruktur (Randwettbewerb) und<br />
nicht um den Wettbewerb zweier Systeme identischer<br />
Auslegung der lnirastruktur (Systemwettbewerb). Systemwettbewerb<br />
zuzulassen widerspräche dem In-<br />
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