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Jahresgutachten 1987/88 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Drucksache 11/1317 Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode<br />

lungen braucht keine unzumutbare Arbeitsbelastung<br />

derim Handel Beschäftigten einherzugehen.<br />

Soweit diese vermieden werden kann, beschleunigt<br />

sich mit der Verbesserung der Bedarfsdekkung<br />

durch eine Ausweitung der Dienstleistungen<br />

des Handels das Wirtschaftswachstum (qualitatives<br />

Wachstum).<br />

Bei der Förderung der Luftfahrtindustrie ist zu be·<br />

achten, daß Entwicklungssubventionen und finanzielle<br />

Hilfen <strong>zur</strong> Marktöffnung nur vorübergehend<br />

und nur unter bestimmten Bedingungen mit dem<br />

Leitbild des dynamischen Wellbewerbs in Einklang<br />

zu bringen sind. Wenn daraus Dauersubventianen<br />

zu werden drohen und wenn die staatlichen<br />

Hilfen Reaktionen anderer Regierungen auslösen<br />

und damit die Wettbewerbschancen nicht nur der<br />

subventionierten, sondern auch anderer Unternehmen<br />

verschlechtern, wird das wirtschaftliche<br />

Wachstum nicht gefördert, vielmehr behindert.<br />

TELEKOM: Infrastrukturauftrag und Marktstellung<br />

403. DerTelekommunikation kommt eine Schlüsselrolle<br />

im Wachstwns- und Innovationsprozeß hoch entwickelter<br />

Volkswirtschaften zu. Nach einer Untersuchung<br />

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften<br />

hat der Telekommunikationssektor im Jahre<br />

1984 bereits mebr afs 2 vH des in der Gemeinschaft<br />

entstandenen Bruttosozialprodukts erwirtschaltet. Es<br />

wird damit gerechnet, daß dieser Anteil bis zum Jahre<br />

2000 auf 7 vH ansteigen wird. Zu diesem Zeitpunkt<br />

wird die Wettbewerbsfähigkeit von bis zu 60 Millionen<br />

Arbeitsplätzen entscheidend von den dann verfügbaren<br />

Technologien und Diensten für die informationsverarbeitung<br />

und die Telekommunikation abhängen.<br />

Dieser wachstumsträchtige Wirtschaftsbereich gibt<br />

der Entwicklung auf vielen anderen Märkten neue<br />

Impulse. Der Informationsaustausch wird verbessert<br />

und beschleunigt, die Produktivität aller Faktoren dadurch<br />

gesteigert. Die modemen Dienste der Telekommunikation<br />

dienen auch direkt dem Konsumenten<br />

durch ein reichhaltiges Angebot <strong>zur</strong> Information und<br />

Kommunikation über weite Entfernungen.<br />

Im <strong>Jahresgutachten</strong> 1985/86 hat der Sachverständigemat<br />

seine Vorstellungen vom Zweck der Deregu­<br />

Iierung der Telekommunikation erläutert (JG 85 Ziffern<br />

335fl.). Er hat sich dafür eingesetzt, daß mehr<br />

Wellbewerb im Netz, bei den Endgeräten und bei den<br />

Dienstleistungen einer neuen Telekommunikation er~<br />

möglicht wird. Er hält dafür die Reorganisation des<br />

Postwesens, auch seiner Zentralämter für unumgänglich.<br />

Inzwischen ist die Diskussion über die Deregulierung<br />

des Telekommunikationsbereichs weitergegangen.<br />

Die am 13. März 1985 von der Bundesregierung eingesetzte<br />

Regierungskommission Fernmeldewesen hat<br />

im Herbst dieses Jahres ihren Bericht vorgelegt, dessen<br />

Empfehlungen für mehrWettbewerb im Telekommunikationsbereich<br />

als politisch umsetzbar angesehen<br />

werden. Das von der Kommission der Europäischen<br />

Gemeinschaften vorgelegte .Grünbuch über<br />

die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen<br />

und Telekommunikationsgeräte<br />

.. vom 30. Juni <strong>1987</strong> zeigt die Dringlichkeit<br />

einer europäischen Lösung gerade im Hinblick<br />

auf die für 1992 geplante Vollendung des gemeinsamen<br />

Binnenmarktes auf. Es geht vor allem darum, daß<br />

mehr Wettbewerb in der Telekommunikation die Erfassung,<br />

Verarbeitung, Speicherung und übermittlung<br />

von Informationen voll <strong>zur</strong> Entwicklung bringt.<br />

Dazu bedarf es einer Vereinheitlichung von Normen<br />

und Spezifikationen, damit der Wettbewerb nicht an<br />

den Landesgrenzen endet, und weiterer Rahmenbedingungen<br />

für eine wellbewerbliche Organisation der<br />

Telekommunikation des gemeinsamen Binnenmarktes.<br />

404. Bei der im Gang befindlichen Diskussion über<br />

den ordnungspolitischen Rahmen der Telekommunikation<br />

geht es insbesondere um die Frage der Begründung<br />

des Monopolbereicbs und des Wettbewerbsbereichs<br />

der Telekommunikation.<br />

Mit dieser Frage wird häufig die Vorstellung verbunden,<br />

daß das Netzmonopol, das die Bundespost faktisch<br />

besitzt, afs ein natürliches Monopol begründet<br />

ist. In diesem Fall würden die Errichtung und Unterhaltung<br />

des Netzwerks durch mehrere Anbieter bei<br />

gleicher Leistung volkswirtschaftlich zu kostspielig<br />

werden; den Wettbewerb dieser Anbieter würde am<br />

Ende nur einer überstehen. Wenn ein natürliches Monopol<br />

vorläge, könnte man Wettbewerb unbeschadet<br />

zulassen, die Bundespost würde dennoch weiterhin<br />

mit ihrem Netz allein am Markt bleiben.<br />

Die Begründung des Netzmonopols durch hoheitliche<br />

übertragung setzt bei einem umfassenden Leistungsauftrag<br />

für die Bereitstellung einer flächendeckenden<br />

Infrastruktur an. Um ihn zu erfüllen, darf der Monopolist<br />

ein Defizit bei Teilleistungen nicht zum Anlaß<br />

für eine eigennützige Reduktion seines Leistungsumfangs<br />

nehmen, wie andererseits lukrative Teilleistungen<br />

nicht Außenseitern überlassen werden können,<br />

Das wäre nicht Leistungswettbewerb, sondern "Rosinenpicken",<br />

Auch wenn die Errichtung des Netzwerks und die<br />

Erhaltung seiner Betriebsbereitschaft im Sinne eines<br />

umfassenden Leishmgsauftrags als Begründung eines<br />

übertragenen Netzmonopols anerkannt wird, so ist<br />

damit noch nicht der Leistungsumfang bestimmt. Der<br />

Leistungsumfang könnte zum Beispiel jede Art von<br />

Femübermittlung einschließen oder nur die über feste<br />

Leitungen übertragene. Im einen Fall wäre beispielsweise<br />

die Riebtfunktechnik in den Infrastrukturauftrag<br />

eingeschlossen, im zweiten Fall wäre sie privaten<br />

Unternehmen zu überlassen.<br />

Ein gegebener Infrastrukturauftrag kann sich bezüglich<br />

seines Umfangs mit fortschreitender Entwicklung<br />

verändern. Dies kann der technische Fortschritt bewirken,<br />

insbesondere dann, wenn trotz des Monopols<br />

ein begrenzter Wettbewerb zugelassen wird. Es handelt<br />

sich gleicbsam um Wettbewerb am Rand der monopolisierten<br />

Infrastruktur (Randwettbewerb) und<br />

nicht um den Wettbewerb zweier Systeme identischer<br />

Auslegung der lnirastruktur (Systemwettbewerb). Systemwettbewerb<br />

zuzulassen widerspräche dem In-<br />

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