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1.2 Monika Kastner - Vitale Teilhabe - Löcker Verlag

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gebot (vgl. TNin6, 36-43). Die veränderte Lebenssituation aufgrund der Scheidung<br />

führt über einen unangenehmen Umweg zur richtigen Information und zum adäquaten<br />

Angebot.<br />

Zum Kurs getragen werden: Empfehlung mit Aufforderungscharakter<br />

In allen bislang beschriebenen Fallbeispielen fällt die Information über das Basisbildungsangebot<br />

gleichsam auf fruchtbaren Boden und erhält aufgrund des bewussten<br />

bzw. selbst festgestellten Bedarfs Gewicht und eine positive Bedeutung. Im<br />

Zusammenhang mit potenziellen Schnittstellen, die zwischen Basisbildungsbedarf<br />

und Basisbildungsangebot vermitteln können, stellt sich die Frage, wie eine solche<br />

Empfehlung oder Aufforderung aufgenommen wird und wie sich das diesem Zugangsmuster<br />

inhärente Moment der Aufforderung durch die Zuschreibung eines<br />

Bedarfs fassen lässt.<br />

Eine Verschiebung in Richtung eines zugeschriebenen Bedarfs und ein gewisser<br />

Aufforderungscharakter sind feststellbar, wenn Personen gewissermaßen zum Basisbildungskurs<br />

getragen werden, wenn gleichsam für sie entschieden wird. Aus einem<br />

dichten sozialen Umfeld (institutionell und/oder familiär) resultiert fallweise<br />

ein Umsorgtsein, das zu einer Teilnahme führt.<br />

Teilnehmer 12 und Teilnehmer 13, zwei junge Männer mit Lernschwierigkeiten 154 ,<br />

sind familiär gut umsorgt und werden von externen Betreuungspersonen bei der<br />

Berufsfindung bzw. der beruflichen Einbindung unterstützt. Beide scheinen gut behütet<br />

und eingebettet zu sein. Beide werden gleichsam zum Kurs getragen. Die von<br />

ihnen erzählten Episoden klingen nach wohliger Fremdbestimmung, die auf gelernter<br />

Fremdbestimmung zu basieren scheint: Das Eingebundensein in Betreuungs-<br />

und Unterstützungsstrukturen könnte folglich für das Erproben und Entwickeln<br />

von Selbstbestimmung nicht unbedingt förderlich sein. Für beide Teilnehmer<br />

wird entschieden, und sie akzeptieren diese Entscheidung (vgl. TNer12, 18-66; vgl.<br />

TNer13, 10-18).<br />

Teilnehmer 12 hat eine kontinuierliche Betreuungsperson, die er als »Sozialhilfe«<br />

(TNer12, 25) bezeichnet und mit der er sich zu identifizieren scheint:<br />

»Nachher dann, wie ich dann fertig war, // (murmelt) ja, dann haben wir eh wieder ein wenig,<br />

eine Zeit lang gesucht und dann nachher, na ja, dann ist uns eingefallen, dass ich da her<br />

gekommen bin. […] Ich und die Frau […] haben eh die Idee gehabt, dass wir noch, we, wegen<br />

die Sachen auch noch, eben wegen dem auch, wegen dem Maße und so lernen, nachlernen<br />

tue.« (TNer12, 35-40)<br />

Aus der Behütung und der Einbettung resultiert für Teilnehmer 12 und Teilnehmer<br />

13 eine adäquate Förderung: Ihre Benachteiligungen werden lebensgeschichtlich<br />

früh abgefangen, gemildert und teilweise beseitigt. Bei Teilnehmerin 3 und<br />

Teilnehmerin 24 erfolgt die Öffnung des Zugangs in einem wesentlich höheren<br />

Lebensalter, und zwar durch Personen im familiären Umfeld, die über den Ba-<br />

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