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1.2 Monika Kastner - Vitale Teilhabe - Löcker Verlag

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ichtungen und der institutionsinhärente Auftrag, die Menschen rasch wieder in<br />

Beschäftigung zu vermitteln, dürften meines Erachtens einer Beratung, in der<br />

Basisbildungsbedarfe/-bedürfnisse erkannt werden und auf diese adäquat reagiert<br />

wird, eher abträglich sein. Umso bedeutsamer sind die Kooperationspartner/innen,<br />

die für das Arbeitsmarktservice arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durchführen.<br />

Diese Einrichtungen und deren Trainer/innen bzw. Berater/innen sind wichtige<br />

Knotenpunkte des Netzwerks: So haben Teilnehmerin 6, Teilnehmerin 7 und<br />

Teilnehmer 15 über diesen Umweg zu ihrem Basisbildungskurs gefunden. Die Erfahrung<br />

von Teilnehmerin 6 gibt einen Eindruck davon, wie es sich anfühlt, in eine<br />

verfehlte, überfordernde und mithin als erniedrigend empfundene AMS-Schulung<br />

geschickt zu werden (siehe Abschnitt 5.1.1). Dass eine Trainerin dieser Maßnahme<br />

über das Angebot der Basisbildungseinrichtung informiert ist und die befragte Teilnehmerin<br />

in den für sie adäquaten Basisbildungskurs vermittelt, erscheint wie das<br />

sprichwörtliche Glück im Unglück und löst Dankbarkeit aus (vgl. TNin6, 113f.).<br />

Die Teilnehmerin bewertet daher im Nachhinein den Status der Erwerbsarbeitslosigkeit<br />

positiv, allerdings klingt Bedauern über die verlorene Zeit an: »Ich hätte früher<br />

gebraucht. Aber die Chance hatte nicht gekriegt, wenn bis ich nicht beim AMS<br />

arbeitslos oder gemeldet Arbeit suchend, diese Chance bekommt normalerweise<br />

nicht.« (TNin6, 70ff.) Auch für Teilnehmerin 7 war es wichtig, dass sie konkret über<br />

das Basisbildungsangebot informiert wurde, wobei auch hier wiederum das Bedauern<br />

über die verlorene Zeit anklingt:<br />

»Ich habe das nicht gewusst, dass es das gibt. Ich habe ja gar nicht gewusst, dass überhaupt,<br />

sonst hätte ich das ja schon viel früher gemacht. Ich habe gar nicht gewusst, dass es das für Erwachsene<br />

so gibt, in dieser Form.« (TNin7, 65ff.)<br />

Teilnehmer 15 eröffnet eine Mitarbeiterin einer AMS-finanzierten Einrichtung den<br />

Zugang zum Basisbildungsangebot. Nachdem er erwerbsarbeitslos geworden war,<br />

hatte er sich bei der Realisierung seines Bildungswunsches entsprechende Unterstützung<br />

vom Arbeitsmarktservice erwartet: »[…] ich habe allerweil gesagt, ich möchte,<br />

ich möchte wieder einmal Schreiben lernen, bevor ich einmal überhaupt was angehe<br />

[…].« (TNer15, 70f.) Er hat diese Unterstützung auch eingefordert, aber ihm wurde<br />

offenbar gesagt, dass es so ein Angebot nicht gäbe (vgl. TNer15, 74-77). Erst nach<br />

längerer Zeit und nach einigen verfehlten, weil nicht bedarfsorientierten Schulungsmaßnahmen<br />

erfährt er in einer Einzelberatung von dem Basisbildungsangebot. Im<br />

Rückblick vermischen sich Gefühle der Erleichterung mit denen des Bedauerns über<br />

die verlorene Zeit (vgl. TNer15, 82-85). Es besteht die Vermutung, dass in dieser<br />

Einzelberatung genügend Zeit für eine Vertrauensbildung zur Verfügung gestanden<br />

und die Beraterin tatsächlich zugehört hat. Ihr einladendes Angebot kommt Teilnehmer<br />

15 sehr entgegen und ist auch notwendig, denn er erläutert die für ihn wirksame<br />

Barriere in Bezug auf die Informationsbeschaffung folgendermaßen:<br />

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