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1.2 Monika Kastner - Vitale Teilhabe - Löcker Verlag

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im Sprechen und in der Rechtschreibung an Sicherheit gewinnen konnte. Noch<br />

während ihrer Tätigkeit im Beschäftigungsprojekt haben sie und ihr Ehemann die<br />

Rückkehr in ihr Herkunftsland organisiert und durchgeführt. Dort haben sie sich<br />

mit ihren Ersparnissen ein Geschäft aufgebaut und sind auch in der Landwirtschaft<br />

von Verwandten tätig. Wann der Plan für die Rückkehr gefasst wurde, konnte nicht<br />

geklärt werden; im Interview hatte sie ja noch in Hinblick auf ihre berufliche Zukunft<br />

in Österreich die Notwendigkeit angesprochen, ihre Deutschkenntnisse weiter<br />

verbessern zu wollen.<br />

Basisbildung als Orientierung in Übergängen<br />

Die Interpretationsergebnisse zeigen, dass Basisbildung eine Orientierungsfunktion<br />

in Übergangsphasen übernehmen kann.<br />

Teilnehmer 12 wird bei seiner beruflichen Eingliederung von einer Betreuungsperson,<br />

die er als »Sozialhilfe« (TNer12, 25) bezeichnet, gut unterstützt (vgl. TNer12,<br />

326-334 und 463-473). Zur Vorbereitung auf das nochmalige Antreten zur Lehrabschlussprüfung<br />

im Rahmen eines Qualifizierungsprojektes nimmt er am Basisbildungskurs<br />

teil (vgl. TNer12, 18-37; vgl. Protokoll A, 7). Als kognitive Grenzen<br />

seiner Leistungsfähigkeit sichtbar werden, wird eine Betreuung durch eine Einrichtung<br />

für Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. Behinderung in Erwägung<br />

gezogen und realisiert. In der Beschäftigungswerkstätte kann er u.a. Aktivitäten<br />

nachgehen, die mit seiner Lehre zu tun haben und die er gerne ausführt (vgl. Protokoll<br />

A, 7). Die Basisbildung errichtete somit eine Brücke zu einer anderen Einrichtung.<br />

Bei Teilnehmer 12 entsteht der Eindruck, dass für ihn eine wohlüberlegte<br />

und gut begründbare Entscheidung getroffen wurde, nachdem alle Möglichkeiten<br />

der Förderung in Hinblick auf die Lehrabschlussprüfung gleichsam ausgeschöpft<br />

waren. Jedoch muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass eine solche<br />

Einrichtung für Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. Behinderung kritisch als<br />

Sackgasse gesehen werden kann: Üblicherweise verbleiben Menschen in diesen<br />

Sonder-Einrichtungen, die nicht dem Gedanken der beruflichen Integration verpflichtet<br />

sind; außerdem gehen sie keiner Erwerbstätigkeit nach, sondern einer unbezahlten<br />

Beschäftigung. 204<br />

Bei Teilnehmer 9 gestaltet sich die Orientierung in der beruflichen Übergangsphase<br />

anders; er gelangt durch sein eigenes Bemühen zum Basisbildungskurs. Zum Zeitpunkt<br />

des Interviews befindet er sich in einer herausfordernden lebensgeschichtlichen<br />

Phase, zu dieser gehört nicht zuletzt die berufliche Wiedereingliederung. Im Interview<br />

verweist er auf seine gerade knapp zwei Monate dauernde Kursteilnahme,<br />

daher könne er noch nicht von feststellbaren Lernfortschritten berichten, er komme<br />

aber sehr gerne zum Kurs (vgl. TNer9, 141-148). Seine Interessen richten sich auf<br />

das Rechnen, die Computer-Bedienung, das Üben des Vorlesens und das Auffrischen<br />

der Rechtschreibung (vgl. TNer9, 89-95). Es entsteht der Eindruck, dass er an<br />

vorhandenen Lerninteressen und verschütteten Fähigkeiten anschließen kann, was<br />

Rückschlüsse auf entsprechende Abstimmungsprozesse im Lehrhandeln zulässt.<br />

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