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1.2 Monika Kastner - Vitale Teilhabe - Löcker Verlag

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ung der Zugangs »zu hochwertigen Informations- und Beratungsangeboten« gefordert<br />

(ebd.: 19). Das Schlagwort »Lifelong Guidance/Counseling« resultiert aus<br />

dieser Forderung. Beratung wird vielfach von Bildungseinrichtungen geleistet. Das<br />

setzt voraus, dass der Zugang zu einer Einrichtung bereits gefunden wurde. Daher<br />

ist die Informations- und Beratungsarbeit an den neuralgischen Schnittstellen<br />

eine Chance für Menschen, die Bildungsbenachteiligung erfahren haben. Zum einen<br />

sind das Schnittstellen am Übergang: Einrichtungen des so genannten zweiten<br />

Arbeitsmarktes, sozialökonomische Betriebe bzw. gemeinnützige Beschäftigungsprojekte<br />

sowie Einrichtungen, die junge Menschen bei der beruflichen Erstausbildung<br />

(Berufsausbildungsassistenz) oder bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt<br />

(Arbeitsassistenz) unterstützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

der Schnittstellen am Übergang bemühen sich um förderliche Beziehungen zu den<br />

ihnen anvertrauten Personen und kennen aufgrund des Ziels der intentionalen Förderung<br />

deren Stärken und Schwächen sehr gut; folglich können sie eine Basisbildungskursteilnahme<br />

empfehlen. Das Anliegen der Basisbildung scheint mit dem<br />

Menschen- und Leitbild dieser Organisationen grundsätzlich kompatibel zu sein.<br />

Im Rahmen solcher Einrichtungen kann fallweise sogar Arbeitszeit als Lernzeit<br />

zur Verfügung gestellt werden, wie es bei Teilnehmerin 19 der Fall gewesen ist.<br />

Für sie war es lange Jahre wichtiger, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, um ihre<br />

Existenz sichern zu können, als umfangreichere Kenntnisse in ihrer Zweitsprache<br />

zu erwerben. Hätte ihr Arbeitgeber Deutschkurse angeboten, eventuell sogar<br />

in der Arbeitszeit, wäre ihr teilweise zu beobachtender Ausschluss aufgrund ihres<br />

Sprachbildungsbedarfs zu verhindern gewesen. Insbesondere die Gruppe der anund<br />

ungelernten Arbeitskräfte könnte demnach direkt am Arbeitsplatz mit Basisbildungsangeboten<br />

erreicht werden. 172<br />

Die zweite bedeutsame Schnittstelle ist das Arbeitsmarktservice, wobei die vorrangige<br />

Aufgabe des AMS in der raschen Vermittlung in Beschäftigung liegt. Aufgrund<br />

der Struktur der Erwerbsarbeitslosigkeit und der Situation am Arbeitsmarkt werden<br />

insbesondere Menschen, die Bildungsbenachteiligung erfahren haben (keine oder<br />

geringe berufliche Qualifikation, Basisbildungsbedarfe/-bedürfnisse, wenig und<br />

besonders wenig positive Erfahrung mit Bildungsangeboten), zu Kundinnen und<br />

Kunden des AMS. Die Chance liegt nun darin, Phasen der Erwerbsarbeitslosigkeit<br />

verstärkt als Zeitfenster für Basisbildung zu nutzen, um bestehende Nachteile<br />

tatsächlich zu kompensieren. Hierfür wäre ein Angebotscharakter und weniger ein<br />

Zuweisungscharakter sinnvoll; in der Entscheidungsfindung wäre Freiwilligkeit im<br />

Kontext eines qualitativ hochwertigen, weil individuell abgestimmten Angebotes<br />

empfehlenswert. Um die AMS-Mitarbeiter/innen im Kontakt mit möglichen Adressatinnen<br />

und Adressaten für Basisbildung zu unterstützen, wären entsprechende<br />

Aus- und Fortbildungsangebote sowie eine Aufstockung der Beratungszeiten notwendig.<br />

Die Voraussetzungen, um möglichen Basisbildungsbedarfen/-bedürfnissen<br />

auf die Spur zu kommen und adäquate Vorschläge formulieren zu können, sind<br />

ein Vertrauensverhältnis und entsprechende zeitliche Ressourcen. In zeitlich an-<br />

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