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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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G 1.FormulargutachtenG 1.1 Gutachten nach HausbesuchDie Begutachtung von Pflegebedürftigkeit erfolgt im Regelfall durch umfassen<strong>de</strong> persönlicheBefun<strong>de</strong>rhebung im Wohnbereich <strong>de</strong>s Antragstellers. Dies gilt für Anträge auf häuslicheund vollstationäre Pflege gleichermaßen. Die Ergebnismitteilung an die Pflegekasse erfolgtmittels <strong>de</strong>s „Formulargutachtens zur Feststellung <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI“(vgl. Punkt G 2.).G 1.2 Gutachten nach AktenlageGutachten nach Aktenlage wer<strong>de</strong>n auf Basis <strong>de</strong>s „Formulargutachtens zur Feststellung <strong>de</strong>rPflegebedürftigkeit gemäß SGB XI“ (vgl. Punkt G 2.) erstellt, müssen jedoch nicht alle Gutachtenfel<strong>de</strong>renthalten. Nachfolgend wer<strong>de</strong>n – für die unterschiedlichen Situationen <strong>de</strong>rAktenlagebegutachtung – Min<strong>de</strong>stinhalte für Gutachten nach Aktenlage <strong>de</strong>finiert.Gutachten nach Aktenlage können in Fällen erstellt wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>nen eine persönliche Untersuchung<strong>de</strong>s Antragstellers im Wohnbereich• nicht möglich ist (insbeson<strong>de</strong>re, wenn <strong>de</strong>r Antragsteller vor <strong>de</strong>r persönlichen Befun<strong>de</strong>rhebungverstorben ist); das Gutachten muss neben <strong>de</strong>n Stamm- und Auftragsdatenzumin<strong>de</strong>st eine auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Unterlagen begrün<strong>de</strong>teAbschätzung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs <strong>de</strong>s Antragstellers in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>r Körperpflege,Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft und darauf aufbauend die Empfehlung <strong>de</strong>rZuordnung zu einer Pflegestufe sowie ggf. eine Aussage zur Einschränkung <strong>de</strong>r Alltagskompetenzenthalten• im Einzelfall nicht zumutbar ist (z. B. ggf. bei stationärer Hospizversorgung, ambulanterPalliativpflege); die Entscheidung, auf <strong>de</strong>n Hausbesuch zu verzichten, ist im Gutachtenzu begrün<strong>de</strong>n; in diesen Fällen lassen sich von <strong>de</strong>n betreuen<strong>de</strong>n Institutionenund Personen <strong>de</strong>taillierte Informationen zu Schädigungen und Beeinträchtigungen <strong>de</strong>rAktivitäten und zum Pflegeablauf heranziehen; das Gutachten muss neben <strong>de</strong>nStamm- und Auftragsdaten auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Unterlagenmin<strong>de</strong>stens enthalten:- Benennung <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Fremdbefun<strong>de</strong>- Aus <strong>de</strong>n Fremdbefun<strong>de</strong>n sind abzuleiten und zu dokumentieren- Pflegerelevante Vorgeschichte- Schädigungen/Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Aktivitäten/Ressourcen in Bezug aufStütz- und Bewegungsapparat, Innere Organe, Sinnesorgane, Nervensystemund Psyche- Pflegebegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Diagnose(n)- Screening und Assessment zur Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz- Gutachterliche Würdigung mit Ableitung <strong>de</strong>s qualitativen Hilfebedarfs bei <strong>de</strong>nVerrichtungen und <strong>de</strong>s Zeitbedarfs in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>r Körperpflege, Ernährung,Mobilität und Hauswirtschaft- Empfehlung <strong>de</strong>r Zuordnung zu einer Pflegestufe, Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r eingeschränktenAlltagskompetenz sowie Angabe <strong>de</strong>r „Pflegezeit pro Woche“- 104 -

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