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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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− Selbst- o<strong>de</strong>r Fremdgefährdung zu vermei<strong>de</strong>n (z. B. durch unsachgemäßen Umgang mitStrom, Wasser o<strong>de</strong>r offenem Feuer),− Ängste, Reizbarkeit o<strong>de</strong>r Aggressionen beim Antragsteller abzubauen.Ein unabhängig von <strong>de</strong>n in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen erfor<strong>de</strong>rlicherallgemeiner Aufsichts- und Betreuungsbedarf (z. B. eines geistig behin<strong>de</strong>rten Menschen) istbei <strong>de</strong>r Feststellung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die allgemeineBeaufsichtigung und Betreuung zur Vermeidung einer Selbst- o<strong>de</strong>r Fremdgefährdung.Hinsichtlich <strong>de</strong>r Relevanz von Beaufsichtigung und Anleitung für die Begutachtung vonPflegebedürftigkeit wird auf Punkt D 4.0 / III. / 8. "Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Hilfebedarfsbei Menschen mit psychischen Erkrankungen o<strong>de</strong>r geistigen Behin<strong>de</strong>rungen" verwiesen.ErläuterungenErläuterungenD 4.0 / III.D 4.0 / III. / 1.Ermittlung <strong>de</strong>s HilfebedarfsGrundsätzeUnter Punkt 4.1 bis 4.4 "Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Hauswirtschaftliche Versorgung"im Formulargutachten hat <strong>de</strong>r Gutachter eine objektive Bewertung <strong>de</strong>r Situation und<strong>de</strong>s Hilfebedarfs in <strong>de</strong>n einzelnen Bereichen <strong>de</strong>r Körperpflege, Ernährung, Mobilität und <strong>de</strong>rhauswirtschaftlichen Versorgung entsprechend <strong>de</strong>n o. g. Kriterien vorzunehmen.Für die Feststellung einer Pflegestufe nach <strong>de</strong>m SGB XI ist nur ein dauerhaft bestehen<strong>de</strong>rHilfebedarf (6 Monate) relevant. Entschei<strong>de</strong>nd ist,− bei wie vielen in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen,− wie häufig,− zu welchen verschie<strong>de</strong>nen Zeiten <strong>de</strong>s Tages (ggf. "rund um die Uhr") und− in welchem zeitlichen Umfang für die einzelnen Verrichtungenein regelmäßiger Hilfebedarf besteht. Geringfügiger, nicht regelmäßiger o<strong>de</strong>r nur kurzzeitiganfallen<strong>de</strong>r Hilfebedarf führt nicht zu einer Anerkennung einer Pflegestufe. Das gilt auch,wenn <strong>de</strong>r Hilfebedarf nur bei <strong>de</strong>r hauswirtschaftlichen Versorgung besteht o<strong>de</strong>r bei schubweiseverlaufen<strong>de</strong>n Erkrankungen bzw. Therapien, die einen wechseln<strong>de</strong>n Hilfebedarf (z.B. nur an je<strong>de</strong>m zweiten Tag) nach sich ziehen können.Diese Prüfung muss für je<strong>de</strong> <strong>de</strong>r insgesamt 21 Verrichtungen <strong>de</strong>r Bereiche Körperpflege,Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung vorgenommen wer<strong>de</strong>n.ErläuterungenD 4.0 / III. / 2.Hilfebedarf auf DauerDer Anspruch nach <strong>de</strong>m SGB XI setzt einen auf Dauer, voraussichtlich für min<strong>de</strong>stens 6Monate, bestehen<strong>de</strong>n Hilfebedarf bei <strong>de</strong>r Ausübung bestimmter Verrichtungen im Ablauf<strong>de</strong>s täglichen Lebens voraus. Der Einschub "voraussichtlich für min<strong>de</strong>stens 6 Monate" präzisiert<strong>de</strong>n Begriff "auf Dauer" in mehrfacher Hinsicht. Zum einen wird festgelegt, dass nurZeiträume von min<strong>de</strong>stens 6 Monaten die Voraussetzung "auf Dauer" erfüllen. Zum an<strong>de</strong>-34

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