17.07.2015 Aufrufe

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Soweit sich im Rahmen <strong>de</strong>r Begutachtung bei <strong>de</strong>r Hilfeform "vollständige Übernahme" Abweichungenvon <strong>de</strong>n Zeitorientierungswerten ergeben, sind die Abweichungen im Einzelnenzu begrün<strong>de</strong>n. Die Individualität <strong>de</strong>r einzelnen Pflegesituation hat zur Folge, dass insbeson<strong>de</strong>re<strong>de</strong>r vom Gutachter festgestellte Zeitaufwand häufig nur durch eine Begründungtransparent und für die Pflegekasse nachvollziehbar wird. In <strong>de</strong>r Begründung sollte insbeson<strong>de</strong>redarauf eingegangen wer<strong>de</strong>n,− bei welchen Verrichtungen im Einzelnen welche Hilfen benötigt wer<strong>de</strong>n, und zwar solltedabei über die Hilfen bei <strong>de</strong>n in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen <strong>de</strong>s täglichenLebens hinaus differenziert wer<strong>de</strong>n, z. B. statt "Waschen" genauer "Waschen <strong>de</strong>rFüße o<strong>de</strong>r Beine",− ob, welche und in welchem Umfang erschweren<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r erleichtern<strong>de</strong> Faktoren vorliegen,insbeson<strong>de</strong>re ob verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmenuntrennbar Bestandteil <strong>de</strong>r Hilfe für die in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen<strong>de</strong>r Grundpflege sind o<strong>de</strong>r sie objektiv notwendig im unmittelbaren zeitlichen und sachlichenZusammenhang mit diesen Verrichtungen <strong>de</strong>r Grundpflege vorgenommen wer<strong>de</strong>nmüssen.Liegen an<strong>de</strong>re Hilfeformen als die vollständige Übernahme o<strong>de</strong>r Mischformen vor, ist beiVerbleiben im Zeitorientierungswert eine Begründung unter <strong>de</strong>n jeweiligen Punkten im Formulargutachten(Punkt 4.1 bis 4.3 "Körperpflege, Ernährung, Mobilität") erfor<strong>de</strong>rlich. In <strong>de</strong>rBegründung soll <strong>de</strong>r Gutachter insbeson<strong>de</strong>re würdigen:− an<strong>de</strong>re Hilfeformen als die vollständige Übernahme,− die in <strong>de</strong>m jeweiligen Einzelfall vorhan<strong>de</strong>nen Erschwernis- und Erleichterungsfaktoren,− in welchem Umfang ggf. aktivierend gepflegt wird.Wenn <strong>de</strong>r Pflegen<strong>de</strong> während <strong>de</strong>s gesamten Vorganges einer Verrichtung zur Anleitungunmittelbar beim Antragsteller verbleiben muss, ist <strong>de</strong>r gesamte Zeitraum im Sinne einervollen Übernahme seitens <strong>de</strong>s Gutachters zu berücksichtigen.Ist ein begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Sachverhalt an an<strong>de</strong>rer Stelle <strong>de</strong>s Gutachtens bereits ausführlich beschrieben,ist dies ausreichend.Die maßgebliche Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r individuellen Pflegesituation bleibt auch bei <strong>de</strong>r Einführungvon Zeitorientierungswerten uneingeschränkt erhalten. Die Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s jeweils zubegutachten<strong>de</strong>n Einzelfalles müssen herausgearbeitet und dokumentiert (Punkt 4.1 bis 4.3"Körperpflege, Ernährung, Mobilität" <strong>de</strong>s Formulargutachtens) wer<strong>de</strong>n, damit die Individualität<strong>de</strong>r Pflegesituation für die Qualitätssicherung <strong>de</strong>r Begutachtung selbst, für die Bescheidung<strong>de</strong>s Versichertenantrages und eine eventuelle gerichtliche Überprüfung <strong>de</strong>utlich wer<strong>de</strong>n.Für <strong>de</strong>n Personenkreis <strong>de</strong>r psychisch kranken Menschen und <strong>de</strong>r geistig behin<strong>de</strong>rten Menschenkommen vorrangig die Hilfeleistungen Beaufsichtigung und Anleitung zur Anwendung,die bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r Zeitorientierungswerte nicht zugrun<strong>de</strong> gelegt wor<strong>de</strong>n sind.Abweichungen von <strong>de</strong>n Zeitorientierungswerten, hin zu einem höheren Zeitaufwand für dieBeaufsichtigung und Anleitung sind zu erwarten und müssen entsprechend begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n(siehe Punkt D 4.0 / III. / 8. "Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs bei Menschenmit psychischen Erkrankungen o<strong>de</strong>r geistigen Behin<strong>de</strong>rungen"). Dennoch kann <strong>de</strong>r inje<strong>de</strong>m Einzelfall jeweils individuell festzustellen<strong>de</strong> Zeitaufwand für Beaufsichtigung und Anleitungzumin<strong>de</strong>st bei einzelnen Verrichtungen innerhalb <strong>de</strong>r Zeitkorridore liegen.- 97 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!