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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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Der Gutachter hat eine Plausibilitätsprüfung innerhalb <strong>de</strong>r Abschnitte sowie zwischendiesen durchzuführen.ErläuterungenD 03DefinitionenPflegepersonen sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne<strong>de</strong>s § 14 SGB XI in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Leistungen zur sozialen Sicherungnach § 44 SGB XI erhält eine Pflegeperson nur dann, wenn sie eine pflegebedürftigePerson wenigstens 14 Stun<strong>de</strong>n wöchentlich pflegt (vgl. § 19 SGB XI).Pflegekräfte/Pflegefachkräfte sind Personen, die aufgrund einer entsprechen<strong>de</strong>n Ausbildungerwerbsmäßig pflegen.Pflegeeinrichtungen sind ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die unter <strong>de</strong>rfachlichen Verantwortung einer Pflegefachkraft stehen.Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sind selbständig wirtschaften<strong>de</strong> Einrichtungen,die unter ständiger Verantwortung einer ausgebil<strong>de</strong>ten Pflegefachkraft Pflegebedürftigein ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen (vgl. § 71 Abs. 1 SGB XI).Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbständig wirtschaften<strong>de</strong> Einrichtungen, in <strong>de</strong>nenPflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebil<strong>de</strong>ten Pflegefachkraft gepflegtwer<strong>de</strong>n und ganztägig (vollstationär) o<strong>de</strong>r nur tagsüber o<strong>de</strong>r nur nachts (teilstationär)untergebracht und verpflegt wer<strong>de</strong>n können (vgl. § 71 Abs. 2 SGB XI).Stationäre Einrichtungen, in <strong>de</strong>nen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischenRehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben o<strong>de</strong>r am Leben in <strong>de</strong>r Gemeinschaft,die schulische Ausbildung o<strong>de</strong>r die Erziehung kranker o<strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rter Menschen im Vor<strong>de</strong>rgrund<strong>de</strong>s Zwecks <strong>de</strong>r Einrichtung stehen, sowie Krankenhäuser sind keine Pflegeeinrichtungenim Sinne <strong>de</strong>s § 71 Abs. 2 SGB XI.ErläuterungenD 04Angaben im Gutachten zum Antragsteller, zur Untersuchung und zurbeantragten LeistungDie gefor<strong>de</strong>rten Angaben im Formulargutachten bis zum Punkt – "Alltagskompetenz eingeschränkt"– sind <strong>de</strong>n Unterlagen <strong>de</strong>r Pflegekasse, die mit <strong>de</strong>m Antrag vorgelegt wer<strong>de</strong>n, zuentnehmen. Da bis zum 30.06.2008 eine weitergehen<strong>de</strong> Differenzierung <strong>de</strong>s Ausmaßes <strong>de</strong>rEinschränkung <strong>de</strong>r Alltagskompetenz nicht erfor<strong>de</strong>rlich war, ergibt sich bei Folgebegutachtungennach einem Vorgutachten aus <strong>de</strong>m Zeitraum vor <strong>de</strong>m 01.07.2008 für <strong>de</strong>n Punkt„Alltagskompetenz eingeschränkt“ folgen<strong>de</strong> Beson<strong>de</strong>rheit: Sofern die Pflegekasse nach<strong>de</strong>m 01.07.2008 auf Antrag <strong>de</strong>s Versicherten die Entscheidung getroffen hat, ob eine inerhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, muss sich dies aus <strong>de</strong>n Unterlagenzum <strong>Begutachtungs</strong>auftrag ergeben. Diese Angaben sind hier zu übernehmen. Ergibtsich aus <strong>de</strong>n Auftragsunterlagen <strong>de</strong>r Pflegekasse, dass eine solche Feststellung noch nichterfolgte, hat <strong>de</strong>r MDK auf Basis <strong>de</strong>s Vorgutachtens festzustellen, ob nach <strong>de</strong>n seit <strong>de</strong>m01.07.2008 gelten<strong>de</strong>n Kriterien eine erhebliche o<strong>de</strong>r in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenzvorlag und das Ergebnis seiner Feststellung hier einzutragen.Es sind <strong>de</strong>r Untersuchungstag, <strong>de</strong>r Untersuchungsort sowie die Uhrzeit anzugeben.Die nachfolgen<strong>de</strong> Reihenfolge und Nummerierung <strong>de</strong>r Abschnitte entsprechen <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>sFormulargutachtens.19

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