17.07.2015 Aufrufe

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.2 Leistungsinhalt(1) Bis zu einem Betrag von 2.557,00 EUR je Maßnahme können die Pflegekassen imRahmen ihres Ermessens Zuschüsse gewähren. Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich um- Maßnahmen, die eine Anpassung <strong>de</strong>r konkreten Wohnumgebung an die Bedürfnisse<strong>de</strong>s pflegebedürftigen Menschen bezwecken und <strong>de</strong>shalb in einer an<strong>de</strong>ren Wohnumgebungnicht notwendigerweise benötigt wer<strong>de</strong>n (z.B. Treppenlifter, Aufzüge,Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe),- Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbun<strong>de</strong>n sind unddamit <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>substanz auf Dauer hinzugefügt wer<strong>de</strong>n (z. B. Türverbreiterung,fest installierte Rampen, Erstellung von Wasseranschlüssen bei <strong>de</strong>r Herstellung vonhygienischen Einrichtungen, Einbau individueller Liftsysteme im Bad),- technische Hilfen im Haushalt (Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend <strong>de</strong>nErfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Pflegesituation individuell hergestellt o<strong>de</strong>r umgestaltet wird, z. B.motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränken, Austausch <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>wannedurch eine Dusche).(2) Eine Maßnahme zur Verbesserung <strong>de</strong>s individuellen Wohnumfel<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Pflegebedürftigenliegt auch vor, wenn <strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s Einzelfalles durch einen Umzug in eine<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Pflegebedürftigen entsprechen<strong>de</strong> Wohnung (z. B. Umzug auseiner Obergeschoss- in eine Parterrewohnung) Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n kann. In diesemFall kann die Pflegekasse die Umzugskosten bezuschussen. Sofern noch Anpassungenin <strong>de</strong>r neuen Wohnung erfor<strong>de</strong>rlich sind, können neben <strong>de</strong>n Umzugskosten weitereAufwendungen für eine Wohnumfeldverbesserung bezuschusst wer<strong>de</strong>n. Dabei darf allerdings<strong>de</strong>r Zuschuss für <strong>de</strong>n Umzug und die Wohnumfeldverbesserung insgesamt <strong>de</strong>n Betragvon 2.557,00 EUR nicht überschreiten.(3) Da es sich bei <strong>de</strong>n Maßnahmen zur Verbesserung <strong>de</strong>s individuellen Wohnumfel<strong>de</strong>sum eine Zuschussleistung han<strong>de</strong>lt, ist <strong>de</strong>r Antragsteller mit <strong>de</strong>r Bewilligung darauf hinzuweisen,dass die sich im Zusammenhang mit dieser Maßnahme ergeben<strong>de</strong>n mietrechtlichenFragen in eigener Verantwortlichkeit zu regeln sind. Im Rahmen ihrer AufklärungsundBeratungspflicht nach §§ 7, 31 SGB XI sollten hier die Pflegekassen tätig wer<strong>de</strong>n(z. B. durch Einschaltung <strong>de</strong>s MDK).(4) Die Bewilligung von Maßnahmen zur Verbesserung <strong>de</strong>s individuellen Wohnumfel<strong>de</strong>sdurch die Pflegekasse bzw. einen an<strong>de</strong>ren Leistungsträger schließt einen gleichzeitigenAnspruch auf Hilfsmittel nach § 33 SGB V bzw. Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XIgrundsätzlich nicht aus. Z. B. könnte die Pflegekasse als Wohnumfeldverbesserung dieHerstellung eines bo<strong>de</strong>ngleichen Zuganges zur Dusche bezuschussen und die GKV beiVorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen nach § 33 SGB V einen Duschsitz zur Verfügung stellen.- 148 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!