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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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C 2.8.1Begutachtung bei Än<strong>de</strong>rungsanträgenBei einer Begutachtung aufgrund eines Än<strong>de</strong>rungsantrags (Höherstufung o<strong>de</strong>r Rückstufungbei bereits anerkannter Pflegebedürftigkeit und/o<strong>de</strong>r Leistungsberechtigung wegen erheblicheingeschränkter Alltagskompetenz) entspricht das Verfahren <strong>de</strong>m einer Erstbegutachtung.C 2.8.2Wie<strong>de</strong>rholungsbegutachtungEine Wie<strong>de</strong>rholungsbegutachtung erfolgt in angemessenen Abstän<strong>de</strong>n. Arzt und Pflegefachkraftempfehlen <strong>de</strong>n Termin unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Prognose. Zum Verfahren wirdauf Punkt D 8 "Prognose/Wie<strong>de</strong>rholungsbegutachtung" verwiesen.C 2.8.3Wi<strong>de</strong>rspruchWird im Rahmen eines Wi<strong>de</strong>rspruchsverfahrens nach Auffassung <strong>de</strong>r Pflegekasse eineerneute Begutachtung erfor<strong>de</strong>rlich, ist <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Auftrag zusammen mit <strong>de</strong>r von<strong>de</strong>r Pflegekasse zur Verfügung gestellten Kopie <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchsschreibens <strong>de</strong>n Erstgutachternvorzulegen. Diese prüfen, ob sie aufgrund neuer Aspekte zu einem an<strong>de</strong>ren Ergebnisals im Erstgutachten kommen.Revidieren die Erstgutachter ihre Entscheidung nicht, ist das Zweitgutachten nach <strong>de</strong>n unterPunkt C 2.2.1 "Festlegung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Besuch durchführen<strong>de</strong>n Person/-en" beschriebenenKriterien von einem an<strong>de</strong>ren Arzt und/o<strong>de</strong>r einer an<strong>de</strong>ren Pflegefachkraft zu erstellen. DieZweitbegutachtung hat ebenfalls in häuslicher Umgebung bzw. in <strong>de</strong>r vollstationären Pflegeeinrichtungstattzufin<strong>de</strong>n, es sei <strong>de</strong>nn, dass in <strong>de</strong>m Erstgutachten die Pflegesituationausreichend dargestellt wur<strong>de</strong>. Dies ist im Zweitgutachten unter Würdigung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs<strong>de</strong>tailliert zu begrün<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Zweitbegutachtung ist die zwischenzeitliche Entwicklungzu würdigen, <strong>de</strong>r Zeitpunkt eventueller Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Pflegesituation gegenüber<strong>de</strong>m Erstgutachten zu benennen und ggf. auf die jeweilige Begründung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchseinzugehen. Bei <strong>de</strong>r Bearbeitung von Wi<strong>de</strong>rsprüchen behin<strong>de</strong>rter o<strong>de</strong>r psychisch krankerMenschen o<strong>de</strong>r von Kin<strong>de</strong>rn kann es zur umfassen<strong>de</strong>n Beurteilung <strong>de</strong>r Pflegesituation erfor<strong>de</strong>rlichsein, an<strong>de</strong>re Fachkräfte, z. B. aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Hilfe für behin<strong>de</strong>rte Menschen,<strong>de</strong>r Psychiatrie o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rheilkun<strong>de</strong>, zu beteiligen (siehe auch Punkt C 2.2.1"Festlegung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Besuch durchführen<strong>de</strong>n Person/-en" und Punkt C 2.5 "Fehlen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>runzureichen<strong>de</strong> Sicherstellung <strong>de</strong>r Pflege und Versorgung").C 3.Bearbeitungs-/<strong>Begutachtungs</strong>fristenIm Regelfall soll <strong>de</strong>m Antragsteller spätestens fünf Wochen nach Eingang <strong>de</strong>s Antrags bei<strong>de</strong>r zuständigen Pflegekasse die Entscheidung <strong>de</strong>r Pflegekasse mitgeteilt wer<strong>de</strong>n. Diesstellt hohe Anfor<strong>de</strong>rungen an die Zusammenarbeit zwischen Pflegekasse und MDK sowiedie Termin- und Ablaufplanung <strong>de</strong>s MDK und erfor<strong>de</strong>rt die Mitwirkung <strong>de</strong>s Antragstellers.Für bestimmte Fallgestaltungen gelten gesetzliche <strong>Begutachtungs</strong>fristen für <strong>de</strong>n MDK.Eine unverzügliche Begutachtung, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang <strong>de</strong>sAntrages bei <strong>de</strong>r zuständigen Pflegekasse ist erfor<strong>de</strong>rlich, wenn• sich <strong>de</strong>r Antragsteller im Krankenhaus o<strong>de</strong>r in einer stationären Rehabilitationseinrichtungbefin<strong>de</strong>t und Hinweise vorliegen, dass zur Sicherstellung <strong>de</strong>r ambulanteno<strong>de</strong>r stationären Weiterversorgung und Betreuung eine Begutachtung in <strong>de</strong>r Einrich-16

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