17.07.2015 Aufrufe

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B 2.Begutachtung zur Feststellung von PflegebedürftigkeitDie zentrale Aufgabe <strong>de</strong>s Medizinischen Dienstes im Rahmen <strong>de</strong>s SGB XI ist die Feststellung<strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit. Dazu ist eine Begutachtung <strong>de</strong>s Antragstellers in seinemWohnbereich durchzuführen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 SGB XI). Der MDK hat dabei insbeson<strong>de</strong>re− <strong>de</strong>n ursächlichen Zusammenhang <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Hilfebedarfs mit Krankheit o<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung,− unter Berücksichtigung vorliegen<strong>de</strong>r Krankheiten o<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>n Hilfebedarfbei <strong>de</strong>n im Gesetz genannten Verrichtungen <strong>de</strong>s täglichen Lebens,− das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und ihre Abstufung sowie− das Vorliegen einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz und ihre Abstufungzu prüfen und festzustellen.Grundlagen dieser Prüfungen und Feststellungen sind− das SGB XI,− die Richtlinie zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenzund zur Bewertung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs (Anlage 2),− diese <strong>Begutachtungs</strong>-<strong>Richtlinien</strong>.Darüber hinaus hat <strong>de</strong>r MDK <strong>de</strong>n Pflegekassen einen individuellen Pflegeplan im Sinne vonEmpfehlungen insbeson<strong>de</strong>re− zu präventiven Leistungen,− zu Heilmitteln,− zu einer Leistung <strong>de</strong>r medizinischen Rehabilitation,− zur Hilfsmittel-/Pflegehilfsmittelversorgung,− zu wohnumfeldverbessern<strong>de</strong>n Maßnahmen sowie− zur Verbesserung/Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Pflegesituationzu unterbreiten.Die Stellungnahme <strong>de</strong>s MDK hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die häusliche Pflege ingeeigneter Weise sichergestellt ist.Beantragt <strong>de</strong>r Versicherte vollstationäre Pflegeleistungen, hat <strong>de</strong>r MDK auch die Erfor<strong>de</strong>rlichkeitvollstationärer Pflege zu prüfen.Diese Anfor<strong>de</strong>rungen verlangen vom MDK die angemessene Einbindung unterschiedlicherFachkompetenzen in das Verfahren <strong>de</strong>r Begutachtung (§ 18 Abs. 7 SGB XI). Unabhängigdavon, ob bei <strong>de</strong>r Begutachtung interne o<strong>de</strong>r externe Kräfte tätig wer<strong>de</strong>n, erfor<strong>de</strong>rt dies8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!