− Schädigung <strong>de</strong>r Magen-Darm-Funktion (z. B. Übelkeit/Erbrechen/Verstopfung/Durchfall/Darminkontinenz/Schluckstörungen/Störungen <strong>de</strong>r Nahrungsverwertung),− Schädigung <strong>de</strong>r Harnausscheidungsfunktion (z. B. Miktionstörung/Inkontinenz).Auch Hautverän<strong>de</strong>rungen sind hier zu beschreiben wie z. B. Dekubital- und/o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>reUlcera (Lokalisation, Größe und Wundbeschaffenheit), Pergamenthaut.Schädigungen an <strong>de</strong>n Sinnesorganen sind z. B.− Sehkraftmin<strong>de</strong>rung/Blindheit,− Schwerhörigkeit/Taubheit.Neurologische Schädigungen fallen häufig bereits bei <strong>de</strong>r Untersuchung <strong>de</strong>s Stütz- undBewegungsapparates auf, z. B. Bewegungsstörungen, Tremor, Paresen sowie Verän<strong>de</strong>rungen<strong>de</strong>r Stamm- und Extremitätenmuskulatur.Daneben sollte <strong>de</strong>r Gutachter aber auch beurteilen, ob Hirnwerkzeugstörungen (z. B. Aphasie,Apraxie, Agnosie, Neglect) vorliegen. Grundlage <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r Schädigungenbil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r psychopathologische Befund (siehe Anlage 4), ggf. ergänzt durch Elemente auspsychometrischen Testverfahren (z.B. MMSE, FTDD, DemTect).Psychische Störungen zeigen sich in− Störung <strong>de</strong>s quantitativen Bewusstseins (z. B. Somnolenz, Sopor, Präkoma, Koma) und<strong>de</strong>s qualitativen (z. B. Bewusstseinseinengung, Bewusstseinsverschieben),− Störung <strong>de</strong>r Perzeption und Aufmerksamkeit (z. B. gestörte Fähigkeit zur Ausrichtung<strong>de</strong>r geistigen Aktivität auf einen o<strong>de</strong>r mehrere bestimmte Gegenstän<strong>de</strong>/Themen),− Störung <strong>de</strong>s Erinnerungsvermögens (z. B. Merkfähigkeit-, Kurz- und Langzeitgedächtnisstörungen,Konfabulation),− Störung <strong>de</strong>r emotionalen Funktion und Willensfunktion (z. B. <strong>de</strong>pressive Stimmung,Angst, Insuffizienzgefühle, Euphorie, Gereiztheit, Antriebslosigkeit, Antriebshemmung,psychomotorische Unruhe, Logorrhoe),− Störung <strong>de</strong>r Intelligenz (z. B. geistige Behin<strong>de</strong>rung, Störungen von Aufnahme, Speichernund Wie<strong>de</strong>rgabe neuer Gedächtnisinhalte),− Störung <strong>de</strong>s Denkens (z. B. inhaltliche Denkstörung: Wahnerleben; formale Denkstörung:Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Abstraktion, <strong>de</strong>s logischen Denkens; Gedankenflucht),− Störung <strong>de</strong>s Wahrnehmens (z. B. Halluzinationen),− Störung <strong>de</strong>r vegetativen Funktionen (z. B. Schlafstörungen, Appetitstörungen).Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Aktivitäten und Ressourcen beziehen sich immer auf <strong>de</strong>n ganzenMenschen. Durch eine genaue Befun<strong>de</strong>rhebung sind die sich aus <strong>de</strong>n Schädigungenergeben<strong>de</strong>n Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Aktivitäten und Ressourcen hinsichtlich ihrer Auswirkungenauf die Verrichtungen <strong>de</strong>s täglichen Lebens aufzuzeigen. Es ist zu prüfen, inwieweit<strong>de</strong>r Antragsteller selber Angaben machen kann, ob er sich in seiner Wohnung zurecht fin-26
<strong>de</strong>t, ob er Auffor<strong>de</strong>rungen erfassen und umsetzen kann. Hilfreich ist es, <strong>de</strong>n Antragsteller<strong>de</strong>n Tagesablauf schil<strong>de</strong>rn zu lassen und sich einzelne Verrichtungen exemplarisch <strong>de</strong>monstrierenzu lassen.Um Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Aktivitäten und Ressourcen im Einzelnen abzubil<strong>de</strong>n, hat <strong>de</strong>rGutachter z. B. Bewegungsmöglichkeiten <strong>de</strong>r Arme und Beine (grobe Kraft, Nacken- undSchürzengriff, Pinzettengriff, Greiffunktion), Hals- und Rumpfbewegungen (Vorbeugen imStehen, im Sitzen), Umlagerung, Gehen, Stehen, Treppensteigen darzustellen. Insbeson<strong>de</strong>reist auszuführen, ob und inwieweit durch vorhan<strong>de</strong>ne Hilfs-/Pflegehilfsmittel (z. B. Einsatzvon Greif- und Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl, Prothese) o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re technische Hilfen dieBeeinträchtigung einer Aktivität ausgeglichen wird.Obwohl als Hinweis für das Vorliegen einer Darm- und/o<strong>de</strong>r Blaseninkontinenz zum Zeitpunkt<strong>de</strong>r Untersuchung oft nur indirekte Anzeichen festzustellen sind, ist hierauf wegen <strong>de</strong>rgroßen Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Pflegebedarf beson<strong>de</strong>rs einzugehen. Bei <strong>de</strong>r Beschreibung sindggf. zum Einsatz kommen<strong>de</strong> Hilfsmittel (z. B. Stomaartikel/Blasenkatheter/Inkontinenzprodukte)zu benennen. Bei Verwendung von PEG-/Magenson<strong>de</strong>n ist auch Nahrungsart,Menge und Applikationsform aufzuführen. Ebenso sind Beeinträchtigungen <strong>de</strong>rAktivitäten und Ressourcen beim Lesen, Erkennen von Personen, Umrissen o<strong>de</strong>r kleinenGegenstän<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>r Orientierung in <strong>de</strong>r Wohnung, <strong>de</strong>r Reaktion auf Geräusche, <strong>de</strong>r Verständigungim Gespräch aufzuzeigen (z. B. Einsatz von Brille, Hörgerät, Kommunikationshilfen).Die Beschreibung <strong>de</strong>r Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Aktivitäten und Ressourcen hat sich auch auffolgen<strong>de</strong> Bereiche zu erstrecken:OrientierungOrientierung beschreibt das Bescheidwissen über Ort, Zeit, Situation und Person.− Örtliche Orientierung beinhaltet die Fähigkeit seinen Aufenthaltsort zu kennen und sichim eigenen Bewegungsradius zurecht zu fin<strong>de</strong>n. Eine leichte Orientierungsstörung liegtvor, wenn <strong>de</strong>r Ortsname nur mit Mühe genannt wer<strong>de</strong>n kann, schwer ist die Störung,wenn die Orientierung in <strong>de</strong>r Wohnung nicht mehr gelingt.− Zeitliche Orientierung beinhaltet die Fähigkeit, Tag und Uhrzeit zu kennen und entsprechend<strong>de</strong>n Tagesablauf strukturieren zu können. Das Nichtwissen <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rtageskann nicht generell als zeitliche Orientierungsstörung beurteilt wer<strong>de</strong>n, allerdings mussdie Tageszeit gewusst wer<strong>de</strong>n.− Situative Orientierung beinhaltet das Verständnis für die <strong>de</strong>rzeitige Lebenslage. Gemeintist damit nicht nur das Wissen, sich als Antragsteller in einer Begutachtung zu befin<strong>de</strong>n,son<strong>de</strong>rn auch das Wissen um die Hintergrün<strong>de</strong>, die zur Begutachtung geführt haben.− Personelle Orientierung beinhaltet das Wissen über die aktuelle persönliche als auchlebensgeschichtliche Situation und die individuelle Beziehung zu <strong>de</strong>n Kontaktpersonen.Eine schwere Störung liegt vor, wenn we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Name, noch <strong>de</strong>r Geburtstag, noch dasAlter angegeben wer<strong>de</strong>n können.Antrieb/BeschäftigungHierzu gehört die geistige Fähigkeit, geprägt durch Erlebnisse und Gewohnheiten, seineZeit sinnvoll einzuteilen, sich entsprechend zu beschäftigen und seine Aktivitäten von sichaus aufzunehmen und an seine körperlichen Fähigkeiten anzupassen.27