17.07.2015 Aufrufe

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Zeitorientierungswerte stehen nicht in einem Gegensatz zu <strong>de</strong>m Individualitätsprinzip<strong>de</strong>s SGB XI. Weil für die Feststellung <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit und dieZuordnung zu einer Pflegestufe allein <strong>de</strong>r im Einzelfall bestehen<strong>de</strong> individuelle Hilfebedarf<strong>de</strong>s Antragstellers maßgeblich ist, können und sollen die Zeitorientierungswertefür die Begutachtung nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmensliefern. Gera<strong>de</strong> damit geben sie <strong>de</strong>m Gutachter ein Instrument zur Feststellung<strong>de</strong>s individuellen Hilfebedarfs.Die in § 14 SGB XI genannten gewöhnlichen und regelmäßig wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>n Verrichtungenim Ablauf <strong>de</strong>s täglichen Lebens wer<strong>de</strong>n nachfolgend, differenziert nach <strong>de</strong>n BereichenKörperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung aufgeführt und erläutert.Vor- und Nachbereitungsarbeiten zu <strong>de</strong>n Verrichtungen sind Hilfen im Sinne <strong>de</strong>sSGB XI. Verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, die untrennbarBestandteil <strong>de</strong>r Hilfe für die jeweilige Verrichtung <strong>de</strong>r Grundpflege sind o<strong>de</strong>r die objektivnotwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit diesenVerrichtungen <strong>de</strong>r Grundpflege vorgenommen wer<strong>de</strong>n müssen, sind als Erschwernisfaktorzu benennen und bei <strong>de</strong>r Feststellung <strong>de</strong>s individuellen zeitlichen Hilfebedarfs für die jeweiligeVerrichtung zu berücksichtigen.FormulargutachtenD 4.1KörperpflegeDie Hautpflege (einschließlich Gesichtspflege) ist Bestandteil <strong>de</strong>r Körperpflege. DasSchminken kann nicht als Gesichtspflege gewertet wer<strong>de</strong>n. Zur Körperpflege zählt auchdas Haarewaschen. Es ist Bestandteil <strong>de</strong>s Waschens, Duschens o<strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>ns. AlleinigesHaarewaschen ist <strong>de</strong>r Verrichtung "Waschen" zuzuordnen. Ein ein- bis zweimaliges Haarewaschenpro Woche entspricht <strong>de</strong>m heutigen Hygienestandard. Maßgebend ist die medizinischebzw. pflegerische Notwendigkeit. Der Hilfebedarf beim Haarewaschen umfasst auchdie Haartrocknung.1. Das WaschenDas Waschen umfasst das Waschen <strong>de</strong>s ganzen Körpers, aber auch von Teilbereichen<strong>de</strong>s Körpers, hauptsächlich am Waschbecken bzw. im Bett mit einer Waschschüssel. Esgehören u. a. zum Waschvorgang: die Vor- und Nachbereitung sowie das Waschen <strong>de</strong>sganzen Körpers bzw. einzelner Körperteile und das Abtrocknen. Wenn im unmittelbarenzeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Waschen/Duschen o<strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n z. B.eine oro/tracheale Sekretabsaugung notwendig ist, han<strong>de</strong>lt es sich um eine verrichtungsbezogenekrankheitsspezifische Pflegemaßnahme. Diese ist zusätzlich zu <strong>de</strong>m beim Waschen/Duscheno<strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Hilfebedarf zu berücksichtigen. Die Angaben zuPunkt D 4.0 / III. / 4. "Ermittlung <strong>de</strong>s zeitlichen Umfanges <strong>de</strong>s regelmäßigen Hilfebedarfs"sind zu berücksichtigen.(Während die Intimwäsche hier zu berücksichtigen ist, ist die Durchführung einer Intimhygienez. B. nach <strong>de</strong>m Toilettengang <strong>de</strong>r Verrichtung "Darm- und Blasenentleerung" zuzuordnen.)- 51 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!