krankten und (seltener) <strong>de</strong>pressiven Menschen auftreten. Das Verkennen von Alltagssituationenund inadäquates Reagieren in Alltagssituationen muss die Folge vonmangeln<strong>de</strong>m Krankheitsgefühl, fehlen<strong>de</strong>r Krankheitseinsicht, therapieresistentemWahnerleben und therapieresistenten Halluzinationen sein, welche nervenärztlich/psychiatrischgesichert sind.12. Ausgeprägtes labiles o<strong>de</strong>r unkontrolliert emotionales VerhaltenEin "Ja" ist zu dokumentieren, wenn <strong>de</strong>r Antragsteller z. B.:- häufig situationsunangemessen, unmotiviert und plötzlich weint,- Distanzlosigkeit, Euphorie, Reizbarkeit o<strong>de</strong>r unangemessenes Misstrauen in einem Ausmaßaufzeigt, das <strong>de</strong>n Umgang mit ihm erheblich erschwert.13. Zeitlich überwiegend Nie<strong>de</strong>rgeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit o<strong>de</strong>r Hoffnungslosigkeitaufgrund einer therapieresistenten DepressionEin "Ja" ist zu dokumentieren, wenn <strong>de</strong>r Antragsteller z. B.:- ständig "jammert" und klagt,- ständig die Sinnlosigkeit seines Lebens o<strong>de</strong>r Tuns beklagt.Hinweis:Die Therapieresistenz einer Depression muss nervenärztlich/psychiatrisch gesichertsein.3. Maßstäbe zur Bewertung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs und Empfehlungen an diePflegekasseDie zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI wer<strong>de</strong>n- für Versicherte mit einem im Verhältnis geringeren allgemeinen Betreuungsbedarf (erheblicheingeschränkte Alltagskompetenz) bis zu einem Grundbetrag und- für Versicherte mit einem im Verhältnis höheren allgemeinen Betreuungsbedarf (in erhöhtemMaße eingeschränkte Alltagskompetenz) bis zu einem erhöhten Betraggeleistet. Maßstab für die Empfehlung <strong>de</strong>s Medizinischen Dienstes <strong>de</strong>r Krankenversicherung zurBemessung <strong>de</strong>r jeweiligen Höhe <strong>de</strong>s Betreuungsbetrages sind die Feststellungen zu <strong>de</strong>n Schädigungenund Fähigkeitsstörungen bei <strong>de</strong>n maßgeblichen Items im Rahmen <strong>de</strong>s Assessments.Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn im Assessment wenigstens beizwei Items ein "Ja" angegeben wird, davon min<strong>de</strong>stens einmal bei einem Item aus einem <strong>de</strong>rBereiche 1 bis 9.Eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn die für die erheblicheingeschränkte Alltagskompetenz maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind und zusätzlich beimin<strong>de</strong>stens einem weiteren Item aus einem <strong>de</strong>r Bereiche 1, 2, 3, 4, 5, 9 o<strong>de</strong>r 11 ein „Ja“ angegebenwird.- 136 -
Darüber hinaus hat <strong>de</strong>r Medizinische Dienst <strong>de</strong>r Krankenversicherung zu dokumentieren, seitwann die Alltagskompetenz <strong>de</strong>s Antragstellers entsprechend eingeschränkt ist. Bei <strong>de</strong>n meistchronischen Verläufen ist eine begrün<strong>de</strong>te Abschätzung <strong>de</strong>s Beginns <strong>de</strong>r eingeschränkten Alltagskompetenznotwendig.4. Umsetzungsempfehlung4.1 Bisherige Bezieher von Betreuungsleistungen im ambulanten (häuslichen) BereichBezieher <strong>de</strong>s zusätzlichen Betreuungsbetrages von bisher bis zu 460 Euro jährlich, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>rMDK im Rahmen einer früheren Pflegebegutachtung eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenzfestgestellt hat ("Altfälle"), erhalten ohne weiteres – sofern sie nicht <strong>de</strong>n erhöhten Betragbeantragen – <strong>de</strong>n Grundbetrag von bis zu 100 Euro monatlich ohne eine erneute Prüfung durch<strong>de</strong>n MDK.Wird <strong>de</strong>r erhöhte Betrag von bis zu 200 Euro monatlich beantragt und liegt ein früheres PEA-Assessment vor, prüft zunächst die Pflegekasse, ob in diesem PEA-Assessment zusätzlich zu<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stvoraussetzungen von 2 positiven Bereichen, davon min<strong>de</strong>stens einmal aus einem<strong>de</strong>r Bereiche 1 bis 9, eines <strong>de</strong>r Kriterien 1, 2, 3, 4, 5, 9 o<strong>de</strong>r 11 positiv ist. Ist dies gegeben, gewährtdie Pflegekasse, im Regelfall ohne Einschaltung <strong>de</strong>s MDK, <strong>de</strong>n erhöhten Betrag von bis zu200 Euro. In Zweifelsfällen erfolgt die Vorlage beim MDK <strong>de</strong>r zunächst prüft, ob eine Entscheidungper Aktenlage möglich ist. Ist dies nicht <strong>de</strong>r Fall, ist eine Begutachtung im häuslichen Umfeldzur Prüfung <strong>de</strong>r Voraussetzungen <strong>de</strong>s beantragten erhöhten Betreuungsbetrages erfor<strong>de</strong>rlich.Wird <strong>de</strong>r erhöhte Betrag von bis zu 200 Euro monatlich beantragt und liegen im früheren PEA-Assessment die Kriterien für die Gewährung <strong>de</strong>s beantragten erhöhten Betreuungsbetrages nichtvor, ist in je<strong>de</strong>m Fall eine Vorlage beim MDK vorzunehmen. Über die Art <strong>de</strong>r Begutachtung entschei<strong>de</strong>t<strong>de</strong>r MDK. Je nach Informationslage wird eine Begutachtung nach Aktenlage o<strong>de</strong>r eineUntersuchung in <strong>de</strong>r häuslichen Umgebung durchgeführt.4.2 Versicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf in vollstationären PflegeeinrichtungenAb <strong>de</strong>m 01.07.2008 haben vollstationäre Pflegeeinrichtungen für die zusätzliche Betreuung undAktivierung <strong>de</strong>r versicherten Heimbewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigungund Betreuung Anspruch auf Vereinbarung leistungsgerechter Zuschläge zur Pflegevergütung(vgl. Ziff. 1 Abs. 2).Zur zügigen Feststellung <strong>de</strong>s Personenkreises, für <strong>de</strong>n Vergütungszuschläge gezahlt wer<strong>de</strong>n,erstellen - abweichend von Ziff. 2 - vollstationäre Pflegeeinrichtungen eine Übersicht <strong>de</strong>r versichertenHeimbewohner, bei <strong>de</strong>nen entwe<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Medizinische Dienst <strong>de</strong>r Krankenversicherungim Rahmen einer früheren Pflegebegutachtung das PEA-Assessment bereits positiv bewertet hato<strong>de</strong>r nach Einschätzung <strong>de</strong>r Pflegeeinrichtung wegen erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigungund Betreuung eine über das allgemeine Versorgungsangebot hinausgehen<strong>de</strong> zusätzlicheBetreuung und Aktivierung erfor<strong>de</strong>rlich ist und übersen<strong>de</strong>n sie unter Beachtung <strong>de</strong>s Datenschutzes<strong>de</strong>m zuständigen Lan<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Pflegekassen zur Weiterleitung an die zuständigePflegekasse. Die Einschätzung <strong>de</strong>r Pflegeeinrichtung soll durch die Beifügung geeigneter Unterlagen(z. B. Auszüge aus <strong>de</strong>n Pflegedokumentationen, Arztberichte, Krankenhausberichte) glaubhaftgemacht wer<strong>de</strong>n.- 137 -