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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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sowie− Störungen <strong>de</strong>s Affekts und <strong>de</strong>s Verhaltenserfasst.Ein Assessment-Merkmal ist dann mit "ja" zu dokumentieren, wenn wegen dieser Störungen− ein Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf,− auf Dauer (voraussichtlich min<strong>de</strong>stens 6 Monate) und− regelmäßig besteht.Regelmäßig be<strong>de</strong>utet, dass grundsätzlich ein täglicher Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarfbesteht, <strong>de</strong>ssen Ausprägung sich unterschiedlich darstellen kann. So kann bei bestimmtenKrankheitsbil<strong>de</strong>rn in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Tagesform zeitweilig eine Beaufsichtigungausreichen o<strong>de</strong>r auch eine intensive Betreuung erfor<strong>de</strong>rlich sein.Die Fragen sind ein<strong>de</strong>utig mit "ja" o<strong>de</strong>r "nein" zu beantworten. Die einzelnen Punkte sind zubeobachten o<strong>de</strong>r fremdanamnestisch zu erfragen, mit erhobenen Befun<strong>de</strong>n abzugleichenund gutachterlich zu würdigen (siehe Punkt E "Verfahren zur Feststellung von Personen miterheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs").Die unter Punkt E „Verfahren zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkterAlltagskompetenz und zur Bewertung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs" genannten Hinweise unter <strong>de</strong>n Bereichen5, 10, 11 sind so zu verstehen, dass die Beeinträchtigung einer einzelnen Aktivitätje nach Ursache nur einem Item zuzuordnen ist. Dies be<strong>de</strong>utet aber nicht, dass sich diebenannten Bereiche gegenseitig ausschließen.Eine erhebliche Einschränkung <strong>de</strong>r Alltagskompetenz nach SGB XI liegt vor, wenn im Assessmentvom Gutachter wenigstens zweimal "ja" angegeben wird, davon min<strong>de</strong>stens einmalaus einem <strong>de</strong>r Bereiche 1 bis 9. Die Alltagskompetenz ist in erhöhtem Maße eingeschränkt,wenn die Voraussetzungen für die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenzerfüllt sind und zusätzlich bei min<strong>de</strong>stens einem weiteren Item aus <strong>de</strong>n Bereichen 1, 2, 3, 4,5, 9 o<strong>de</strong>r 11 dauerhafte und regelmäßige Schädigungen und Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Aktivitätenfestgestellt wer<strong>de</strong>n.Darüber hinaus ist zu dokumentieren, seit wann die Alltagskompetenz <strong>de</strong>s Antragstellers imSinne <strong>de</strong>s § 45a SGB XI erheblich o<strong>de</strong>r in erhöhtem Maße eingeschränkt ist. Bei <strong>de</strong>n meistchronischen Verläufen ist eine begrün<strong>de</strong>te Abschätzung <strong>de</strong>s Beginns <strong>de</strong>r erheblich eingeschränktenAlltagskompetenz notwendig.FormulargutachtenErläuterungenD 4.D 4.0PflegebedürftigkeitGrundsätze bei <strong>de</strong>r Feststellung <strong>de</strong>r PflegebedürftigkeitAls pflegebedürftig im Sinne <strong>de</strong>s SGB XI gelten Antragsteller, die wegen einer körperlichen,geistigen o<strong>de</strong>r seelischen Krankheit o<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung für die gewöhnlichen und regelmäßigwie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>n Verrichtungen im Ablauf <strong>de</strong>s täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlichfür min<strong>de</strong>stens 6 Monate, in erheblichem o<strong>de</strong>r höherem Maße <strong>de</strong>r Hilfe bedürfen.Pflegebedürftigkeit liegt auch dann vor, wenn <strong>de</strong>r Hilfebedarf nur <strong>de</strong>swegen nicht min<strong>de</strong>stens6 Monate lang gegeben ist, weil die zu erwarten<strong>de</strong> Lebensdauer kürzer ist.30

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