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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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zu berücksichtigen. Wur<strong>de</strong> die Maßnahme von Angehörigen, Nachbarn o<strong>de</strong>r Bekanntenausgeführt, sind die tatsächlichen Aufwendungen (z. B. Fahrkosten, Verdienstausfall) zuberücksichtigen.(2) Belaufen sich die Kosten <strong>de</strong>r Maßnahme zur Verbesserung <strong>de</strong>s individuellen Wohnumfel<strong>de</strong>sauf mehr als 2.557,00 EUR, wird <strong>de</strong>r überschießen<strong>de</strong> Betrag bei <strong>de</strong>r Ermittlung<strong>de</strong>s Eigenanteils berücksichtigt.Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3Kosten <strong>de</strong>r Maßnahme 3.100,00 EUR 2.600,00 EUR 3.100,00 EURMonatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt<strong>de</strong>s Pflegebedürftigen1.000,00 EUR 400,00 EUR 3.000,00 EUREigenanteil 543,00 EUR 100,00 EUR 543,00 EURZuschuss <strong>de</strong>r Pflegekasse 2.557,00 EUR 2.500,00 EUR 2.557,00 EUR5.5 Durchführung von ReparaturenWohnumfeldverbessern<strong>de</strong> Maßnahmen, <strong>de</strong>ren Einbau bzw. Umbau bereits von <strong>de</strong>r Pflegekassebezuschusst wor<strong>de</strong>n sind und die repariert wer<strong>de</strong>n müssen, können nicht nochmalals wohnumfeldverbessern<strong>de</strong> Maßnahme bezuschusst wer<strong>de</strong>n. Hierbei ist zu berücksichtigen,dass die Pflegekassen einen "nachrangigen Zuschuss" leisten.5.6 Umbaumaßnahmen in Wohnungen, in <strong>de</strong>nen mehrere Pflegebedürftige wohnen(1) Wer<strong>de</strong>n in einer Wohnung, in <strong>de</strong>r mehrere Pflegebedürftige wohnen, bauliche Maßnahmenzur Wohnumfeldverbesserung durchgeführt, die auch mehreren Pflegebedürftigendienen (z. B. Türverbreiterungen für zwei Rollstuhlfahrer), bleibt <strong>de</strong>r Zuschuss nach§ 40 Abs. 4 SGB XI auf 2.557,00 EUR begrenzt. Die Kosten trägt in diesen Fällen die zuerstangegangene Pflegekasse. Bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>r Höchstgrenze <strong>de</strong>s Eigenanteilssind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt <strong>de</strong>r Pflegebedürftigen nicht zu addieren.Maßgebend sind jeweils die niedrigsten Bruttoeinnahmen, unabhängig davon, bei welcherPflegekasse <strong>de</strong>r Pflegebedürftige versichert ist.Die Pflegekasse, die die Kosten für die Maßnahme übernommen hat, informiert die an<strong>de</strong>rePflegekasse über die durchgeführte Maßnahme und die Höhe <strong>de</strong>s Zuschusses.(2) Sind zeitgleich durchgeführte Maßnahmen zur Verbesserung <strong>de</strong>s individuellen Wohnumfel<strong>de</strong>smehreren Pflegebedürftigen jeweils individuell zuzuordnen, kann <strong>de</strong>r Zuschussnach § 40 Abs. 4 SGB XI mehrmals gezahlt wer<strong>de</strong>n (z. B. Türverbreiterungen für einenRollstuhlfahrer und Handläufe für einen Gehbehin<strong>de</strong>rten). Entsprechend <strong>de</strong>r Zuschussfestsetzungist auch die Bemessung <strong>de</strong>s Eigenanteils dann für je<strong>de</strong>n Pflegebedürftigenindividuell vorzunehmen.- 153 -

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