17.07.2015 Aufrufe

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zusätzliche Betreuungsleistungen§ 45b SGB XI(1) Versicherte, die die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 45a erfüllen, können je nach Umfang <strong>de</strong>serheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruchnehmen. Die Kosten hierfür wer<strong>de</strong>n ersetzt, höchstens jedoch 100 Euro monatlich (Grundbetrag)o<strong>de</strong>r 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag). Die Höhe <strong>de</strong>s jeweiligen Anspruchs nach Satz 2 wirdvon <strong>de</strong>r Pflegekasse auf Empfehlung <strong>de</strong>s Medizinischen Dienstes <strong>de</strong>r Krankenversicherung imEinzelfall festgelegt und <strong>de</strong>m Versicherten mitgeteilt. Der Spitzenverband Bund <strong>de</strong>r Pflegekassenbeschließt unter Beteiligung <strong>de</strong>s Medizinischen Dienstes <strong>de</strong>s Spitzenverban<strong>de</strong>s Bund <strong>de</strong>rKrankenkassen, <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r privaten Krankenversicherung e. V., <strong>de</strong>r kommunalenSpitzenverbän<strong>de</strong> auf Bun<strong>de</strong>sebene und <strong>de</strong>r maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung<strong>de</strong>r Interessen und <strong>de</strong>r Selbsthilfe <strong>de</strong>r pflegebedürftigen und behin<strong>de</strong>rten Menschen aufBun<strong>de</strong>sebene <strong>Richtlinien</strong> über einheitliche Maßstäbe zur Bewertung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs auf Grund<strong>de</strong>r Schädigungen und Fähigkeitsstörungen in <strong>de</strong>n in § 45a Abs. 2 Nr. 1 bis 13 aufgeführtenBereichen für die Empfehlung <strong>de</strong>s Medizinischen Dienstes <strong>de</strong>r Krankenversicherung zurBemessung <strong>de</strong>r jeweiligen Höhe <strong>de</strong>s Betreuungsbetrages; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend. DerBetrag ist zweckgebun<strong>de</strong>n einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. Er dient <strong>de</strong>rErstattung von Aufwendungen, die <strong>de</strong>n Versicherten entstehen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>rInanspruchnahme von Leistungen1. <strong>de</strong>r Tages- o<strong>de</strong>r Nachtpflege,2. <strong>de</strong>r Kurzzeitpflege,3. <strong>de</strong>r zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um beson<strong>de</strong>re Angebote <strong>de</strong>r allgemeinenAnleitung und Betreuung und nicht um Leistungen <strong>de</strong>r Grundpflege und hauswirtschaftlichenVersorgung han<strong>de</strong>lt, o<strong>de</strong>r4. <strong>de</strong>r nach Lan<strong>de</strong>srecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die nach § 45cgeför<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rungsfähig sind.……- 128 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!