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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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2.1 ScreeningDas Screening (Punkt G 3.5 "Screening und Assessment zur Feststellung von Personen mit erheblicheingeschränkter Alltagskompetenz" <strong>de</strong>s Formulargutachtens zur Feststellung <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeitgemäß SGB XI in <strong>de</strong>n <strong>Begutachtungs</strong>-<strong>Richtlinien</strong>) ist eine Auswertung <strong>de</strong>r Angabenunter Punkt 3.2 "Beschreibung von Schädigungen/Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Aktivitäten/Ressourcenin Bezug auf <strong>de</strong>n Stütz- und Bewegungsapparat, die Inneren Organe, die Sinnesorganeund Nervensystem/Psyche" <strong>de</strong>s Formulargutachtens zur Feststellung <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit gemäßSGB XI (Punkt G <strong>de</strong>r <strong>Begutachtungs</strong>-<strong>Richtlinien</strong>) mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Feststellung, ob ein Assessmentverfahrendurchzuführen ist. Hierzu ist in <strong>de</strong>r Tabelle <strong>de</strong>r spezifische Hilfebedarf (nichtjedoch <strong>de</strong>r Pflegebedarf) bei Personen mit <strong>de</strong>menzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistiger Behin<strong>de</strong>rungo<strong>de</strong>r psychischer Erkrankung zu erfassen. In <strong>de</strong>r Tabelle ist zu "Orientierung", "Antrieb/Beschäftigung","Stimmung", "Gedächtnis", "Tag-/Nachtrhythmus", "Wahrnehmung und Denken",Kommunikation/Sprache", "Situatives Anpassen" und "Soziale Bereiche <strong>de</strong>s Lebens wahrnehmen"jeweils eine Bewertung "unauffällig" o<strong>de</strong>r "auffällig" abzugeben. Ein Assessment ist nurdann durchzuführen, wenn das Screening positiv ist. Dies ist <strong>de</strong>r Fall, wenn- min<strong>de</strong>stens eine Auffälligkeit in <strong>de</strong>r Tabelle abgebil<strong>de</strong>t ist, die ursächlich auf <strong>de</strong>menzbedingteFähigkeitsstörungen, geistige Behin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r psychische Erkrankungen zurückzuführenist und- hieraus ein regelmäßiger und dauerhafter (voraussichtlich min<strong>de</strong>stens sechs Monate)Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf resultiert.Regelmäßig be<strong>de</strong>utet, dass grundsätzlich ein täglicher Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarfbesteht, <strong>de</strong>ssen Ausprägung sich unterschiedlich darstellen kann. So kann bei bestimmtenKrankheitsbil<strong>de</strong>rn in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Tagesform zeitweilig eine Beaufsichtigung ausreicheno<strong>de</strong>r auch eine intensive Betreuung erfor<strong>de</strong>rlich sein.Wer<strong>de</strong>n im Screening (Tabelle in Punkt G 3.5 "Screening und Assessment zur Feststellung vonPersonen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" <strong>de</strong>s Formulargutachtens zur Feststellung<strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI in <strong>de</strong>n <strong>Begutachtungs</strong>-<strong>Richtlinien</strong>) Items als auffälligdokumentiert, die keinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf erfor<strong>de</strong>rn und daher kein Assessmentauslösen, ist dies im Formulargutachten zu begrün<strong>de</strong>n.Bei bereits festgestellter erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz hat <strong>de</strong>r Gutachter zu überprüfen,ob die im vorherigen Assessment bestätigten Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Aktivitäten weiterhinbestehen o<strong>de</strong>r sich Verän<strong>de</strong>rungen ergeben haben.2.2 AssessmentDas Assessment (Punkt G 3.5 "Screening und Assessment zur Feststellung von Personen miterheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" <strong>de</strong>s Formulargutachtens zur Feststellung <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeitgemäß SGB XI in <strong>de</strong>n <strong>Begutachtungs</strong>-<strong>Richtlinien</strong>) ist generell zu erstellen, wenndas Screening entsprechend <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Ausführungen positiv ist. Unerheblich ist, ob dieVoraussetzungen für die Einstufung in eine Pflegestufe erfüllt sind o<strong>de</strong>r ob <strong>de</strong>r Versicherte häuslicho<strong>de</strong>r stationär versorgt wird. Mit <strong>de</strong>m Assessment erfolgt die Bewertung, ob die Einschränkung<strong>de</strong>r Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist. Dazu wer<strong>de</strong>n- krankheits- o<strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rungsbedingte kognitive Störungen (Wahrnehmen und Denken)sowie- 131 -

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