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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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FormulargutachtenD 5.4Ist die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt?Festgestellte Defizite in <strong>de</strong>r häuslichen Pflege von min<strong>de</strong>stens erheblich Pflegebedürftigen– auch bei professioneller Pflege – sind hier darzustellen (vgl. Punkt D 4.0 / IV. "<strong>Begutachtungs</strong>-bzw. Bewertungsschritte").Der Gutachter hat sich zu orientieren− an <strong>de</strong>r Situation <strong>de</strong>s Pflegebedürftigen,− an <strong>de</strong>n Belastungen und <strong>de</strong>r Belastbarkeit <strong>de</strong>r Pflegeperson,− am sozialen Umfeld <strong>de</strong>r konkreten Pflegesituation,− an <strong>de</strong>r Wohnsituation einschließlich möglicher Wohnumfeldverbesserungen <strong>de</strong>s Antragstellers.Der Gutachter muss sich darüber im Klaren sein, dass die Feststellung einer nicht sichergestelltenPflege tiefgreifend in familiäre Strukturen eingreifen kann. Grundsätzlich hat diehäusliche Pflege Vorrang vor stationärer Pflege. Der Vorrang häuslicher Pflege hat dortseine Grenzen, wo, bedingt durch die familiären und sozialen Verhältnisse, eine angemesseneVersorgung und Betreuung im häuslichen Bereich nicht sichergestellt ist.Wird festgestellt, dass die häusliche Pflege auch bei Realisierung <strong>de</strong>r im Gutachten (Punkt6 "Empfehlungen an die Pflegekasse/Individueller Pflegeplan" und Punkt 7 "Erläuterungenfür die Pflegekasse") gegebenen Empfehlungen nicht in geeigneter Weise sichergestelltwer<strong>de</strong>n kann, so ist zu empfehlen, dass – bei Laienpflege – ggf. professionelle häuslichePflege in Anspruch genommen wird. Hierbei kommen entwe<strong>de</strong>r die kombinierte Geld- undSachleistung o<strong>de</strong>r die alleinige Sachleistung in Betracht o<strong>de</strong>r wenn auch dies nicht ausreichtteilstationäre o<strong>de</strong>r vollstationäre Pflege. Wird vollstationäre Pflege empfohlen ist dieErfor<strong>de</strong>rlichkeit unter Punkt 5.5 "Ist vollstationäre Pflege erfor<strong>de</strong>rlich?" im Formulargutachtenzu begrün<strong>de</strong>n.Da <strong>de</strong>rartige Empfehlungen auch weit reichen<strong>de</strong> Konsequenzen für <strong>de</strong>n Pflegebedürftigenin Form <strong>de</strong>s Entzugs <strong>de</strong>r gewohnten Geldleistung und für die Pflegeperson in Form versagterRentenversicherungsansprüche haben können, ist mit solchen Vorschlägen behutsamumzugehen.Sofern eine akute Gefahrensituation abzuwen<strong>de</strong>n ist, muss <strong>de</strong>r Gutachter selbst unmittelbarKontakt, z. B. mit behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzten, Pflegediensten, Sozialdienst o<strong>de</strong>r Gesundheitsamt,aufnehmen. Die Umsetzung <strong>de</strong>r weiter gehen<strong>de</strong>n Empfehlungen <strong>de</strong>s Gutachtersliegt in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>r Pflegekasse.- 66 -

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