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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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Der Gutachter hat konkrete Maßnahmen vorzuschlagen (z. B. hauswirtschaftliche Versorgung,Grundpflege, Behandlungspflege). So können sich Empfehlungen zur Verän<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r pflegerischen Situation <strong>de</strong>s Antragstellers sowohl− auf die organisatorische (z. B. Gestaltung <strong>de</strong>s Tagesablaufes, Essenszeiten, Weckzeiten),− auf die räumliche (z. B. Anordnung <strong>de</strong>s Bettes und <strong>de</strong>r Möbel im Zimmer, lose Teppiche)und− auf inhaltliche Aspekte bezüglich einzelner Pflegeleistungen (z. B. Prinzip <strong>de</strong>r "aktivieren<strong>de</strong>nPflege", Risikomanagement insbeson<strong>de</strong>re bei Ernährung und Flüssigkeitsversorgung,Sturzgefahr),− aber auch auf bestimmte Personengruppen (z. B. Altersverwirrte, Hemiplegiker, Inkontinente)beziehen. Dabei ist <strong>de</strong>n individuellen Wünschen <strong>de</strong>r Antragsteller Rechnung zu tragen.Liegt eine Überfor<strong>de</strong>rungssituation <strong>de</strong>r Pflegeperson/-en vor o<strong>de</strong>r droht diese, sind Vorschlägezur Entlastung zu machen (z. B. Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationärePflege, Pflegekurs).Liegen Hinweise auf eine <strong>de</strong>fizitäre Pflege vor, sind diese darzustellen und geeignete Maßnahmenzu empfehlen (siehe Punkt D 4.0 / IV. "<strong>Begutachtungs</strong>- bzw. Bewertungsschritte").Wer<strong>de</strong>n "freiheitsentziehen<strong>de</strong>" Maßnahmen notwendig, so erwachsen daraus beson<strong>de</strong>reSorgfaltspflichten (z. B. aufgrund erhöhtem Dekubitusrisiko, Aspirations- und Verletzungsgefahr).In je<strong>de</strong>m Fall hat <strong>de</strong>r Gutachter beson<strong>de</strong>rs sorgfältig zu prüfen, ob eine <strong>de</strong>fizitärePflegesituation vorliegt bzw. droht, auch wenn - wie im stationären Bereich erfor<strong>de</strong>rlich -eine richterliche Genehmigung vorliegt und ggf. an<strong>de</strong>re geeignetere Maßnahmen zu empfehlen.Der Wunsch von einsichtsfähigen Antragstellern nach sichern<strong>de</strong>n Maßnahmen (z.B. Bettgitter, Therapietisch) ist keine gerichtlich zu genehmigen<strong>de</strong> "freiheitsentziehen<strong>de</strong>"(unterbringungsähnliche) Maßnahme. Dieser Wille muss nachvollziehbar und ein<strong>de</strong>utig dokumentiertsein.FormulargutachtenD 7.Erläuterungen für die PflegekasseBemerkungen <strong>de</strong>s Gutachters, die in <strong>de</strong>r Systematik <strong>de</strong>s Formulargutachtens an an<strong>de</strong>rerStelle nicht möglich sind, können hier gemacht wer<strong>de</strong>n.FormulargutachtenD 8.Prognose/ Wie<strong>de</strong>rholungsbegutachtungDie Begutachtung <strong>de</strong>s Pflegebedürftigen ist in angemessenen Abstän<strong>de</strong>n zu wie<strong>de</strong>rholen.Der im Einzelfall anzugeben<strong>de</strong> Termin <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungsbegutachtung muss im innerenBezug zur angegebenen Prognose stehen. Der Gutachter hat hier die weitere voraussichtlicheEntwicklung <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit abzuschätzen und zu dokumentieren. Kann durchzumutbare kurative, pflegerische o<strong>de</strong>r rehabilitative Maßnahmen sowie durch <strong>de</strong>n Einsatzvon Hilfsmitteln/Pflegehilfsmitteln o<strong>de</strong>r durch eine Verbesserung <strong>de</strong>s Wohnumfel<strong>de</strong>s <strong>de</strong>rHilfebedarf verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, ist dies mit anzugeben. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf- 78 -

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