FormulargutachtenScreeningDas Screening (Punkt G 3.4 "Screening und Assessment zur Feststellung von Personen miterheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" <strong>de</strong>s Formulargutachtens zur Feststellung <strong>de</strong>rPflegebedürftigkeit gemäß SGB XI in <strong>de</strong>n <strong>Begutachtungs</strong>-<strong>Richtlinien</strong>) ist eine Auswertung<strong>de</strong>r Angaben unter Punkt 3.2 "Beschreibung von Schädigungen/Beeinträchtigungen <strong>de</strong>rAktivitäten/Ressourcen in Bezug auf Stütz- und Bewegungsapparat, Innere Organe, Sinnesorgane,Nervensystemund Psyche" <strong>de</strong>s Formulargutachtens zur Feststellung <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeitgemäß SGB XI (Punkt G 2 <strong>de</strong>r <strong>Begutachtungs</strong>-<strong>Richtlinien</strong>) mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>rFeststellung, ob ein Assessmentverfahren durchzuführen ist. Hierzu ist in <strong>de</strong>r Tabelle <strong>de</strong>rspezifische Hilfebedarf (nicht jedoch <strong>de</strong>r Pflegebedarf) bei Personen mit <strong>de</strong>menzbedingtenFähigkeitsstörungen, geistiger Behin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r psychischer Erkrankung zu erfassen. In<strong>de</strong>r Tabelle ist zu "Orientierung", "Antrieb/Beschäftigung", "Stimmung", "Gedächtnis", "Tag-/Nachtrhythmus", "Wahrnehmung und Denken", Kommunikation/Sprache", "Situatives Anpassen"und "Soziale Bereiche <strong>de</strong>s Lebens wahrnehmen" jeweils eine Bewertung "unauffällig"o<strong>de</strong>r "auffällig" abzugeben. Ein Assessment ist nur dann durchzuführen, wenn dasScreening positiv ist. Dies ist <strong>de</strong>r Fall, wenn- min<strong>de</strong>stens eine Auffälligkeit in <strong>de</strong>r Tabelle abgebil<strong>de</strong>t ist, die ursächlich auf <strong>de</strong>menzbedingteFähigkeitsstörungen, geistige Behin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r psychische Erkrankungenzurückzuführen ist und- hieraus ein regelmäßiger und dauerhafter (voraussichtlich min<strong>de</strong>stens sechs Monate)Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf resultiert.Regelmäßig be<strong>de</strong>utet, dass grundsätzlich ein täglicher Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarfbesteht, <strong>de</strong>ssen Ausprägung sich unterschiedlich darstellen kann. So kann bei bestimmtenKrankheitsbil<strong>de</strong>rn in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Tagesform zeitweilig eine Beaufsichtigungausreichen o<strong>de</strong>r auch eine intensive Betreuung erfor<strong>de</strong>rlich sein.Wer<strong>de</strong>n im Screening (Tabelle in Punkt G 3.4 "Screening und Assessment zur Feststellungvon Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" <strong>de</strong>s Formulargutachtens zurFeststellung <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI in <strong>de</strong>n <strong>Begutachtungs</strong>-<strong>Richtlinien</strong>) Itemsals auffällig dokumentiert, die keinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf erfor<strong>de</strong>rnund daher kein Assessment auslösen, ist dies im Formulargutachten zu begrün<strong>de</strong>n.Bei bereits festgestellter erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz hat <strong>de</strong>r Gutachter zuüberprüfen, ob die im vorherigen Assessment bestätigten Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Aktivitätenweiterhin bestehen o<strong>de</strong>r sich Verän<strong>de</strong>rungen ergeben haben.FormulargutachtenAssessmentDas Assessment (Punkt G 3.4 "Screening und Assessment zur Feststellung von Personenmit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" <strong>de</strong>s Formulargutachtens zur Feststellung<strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI in <strong>de</strong>n <strong>Begutachtungs</strong>-<strong>Richtlinien</strong>) ist generell zuerstellen, wenn das Screening entsprechend <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Ausführungen positiv ist.Unerheblich ist, ob die Voraussetzungen für die Einstufung in eine Pflegestufe erfüllt sindo<strong>de</strong>r ob <strong>de</strong>r Versicherte häuslich o<strong>de</strong>r stationär versorgt wird. Mit <strong>de</strong>m Assessment erfolgtdie Bewertung, ob die Einschränkung <strong>de</strong>r Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist. Dazuwer<strong>de</strong>n- krankheits- o<strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rungsbedingte kognitive Störungen (Wahrnehmen und Denken)- 82 -
sowie- Störungen <strong>de</strong>s Affekts und <strong>de</strong>s Verhaltenserfasst.Ein Assessment-Merkmal ist dann mit "Ja" zu dokumentieren, wenn wegen dieser Störungen- ein Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf,- auf Dauer (voraussichtlich min<strong>de</strong>stens sechs Monate) und- regelmäßig besteht.Regelmäßig be<strong>de</strong>utet, dass grundsätzlich ein täglicher Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarfbesteht, <strong>de</strong>ssen Ausprägung sich unterschiedlich darstellen kann. So kann bei bestimmtenKrankheitsbil<strong>de</strong>rn in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Tagesform zeitweilig eine Beaufsichtigungausreichen o<strong>de</strong>r auch eine intensive Betreuung erfor<strong>de</strong>rlich sein.Die Fragen sind ein<strong>de</strong>utig mit "Ja" o<strong>de</strong>r mit "Nein" zu beantworten. Die einzelnen Punktesind zu beobachten o<strong>de</strong>r fremdanamnestisch zu erfragen und gutachterlich zu würdigen.Das Assessment erfasst die 13 gesetzlich festgeschriebenen Items. Nachfolgend wer<strong>de</strong>nfür die 13 Items beson<strong>de</strong>rs typische und ein<strong>de</strong>utige Beispiele beschrieben, in <strong>de</strong>nen ein"Ja" zu dokumentieren ist. Eine abschließen<strong>de</strong> und vollständige Aufzählung aller Situationen,in <strong>de</strong>nen sich psychopathologische Störungen manifestieren, ist nicht möglich.1. Unkontrolliertes Verlassen <strong>de</strong>s Wohnbereiches (Weglauften<strong>de</strong>nz)Ein "Ja" ist zu dokumentieren, wenn <strong>de</strong>r Antragsteller seinen beaufsichtigten und geschütztenBereich ungezielt und ohne Absprache verlässt und so seine o<strong>de</strong>r die Sicherheit an<strong>de</strong>rergefähr<strong>de</strong>t. Ein Indiz für eine Weglauften<strong>de</strong>nz kann sein, wenn <strong>de</strong>r Betroffene z. B.:- aus <strong>de</strong>r Wohnung heraus drängt,- immer wie<strong>de</strong>r seine Kin<strong>de</strong>r, Eltern außerhalb <strong>de</strong>r Wohnung sucht bzw. zur Arbeit gehenmöchte,- planlos in <strong>de</strong>r Wohnung umherläuft und sie dadurch verlässt.2. Verkennen o<strong>de</strong>r Verursachen gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r SituationenEin "Ja" ist zu dokumentieren, wenn <strong>de</strong>r Antragsteller z. B.:- durch Eingriffe in <strong>de</strong>n Straßenverkehr, wie unkontrolliertes Laufen auf <strong>de</strong>r Straße,Anhalten von Autos o<strong>de</strong>r Radfahrern sich selbst o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re gefähr<strong>de</strong>t,- die Wohnung in unangemessener Kleidung verlässt und sich dadurch selbst gefähr<strong>de</strong>t(Unterkühlung).- 83 -