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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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Berechtigter Personenkreis§ 45a SGB XI(1) Die Leistungen in diesem Abschnitt betreffen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei <strong>de</strong>nenneben <strong>de</strong>m Hilfebedarf im Bereich <strong>de</strong>r Grundpflege und <strong>de</strong>r hauswirtschaftlichen Versorgung (§§14 und 15 SGB XI) ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegebenist. Dies sind1. Pflegebedürftige <strong>de</strong>r Pflegestufen I, II und III sowie2. Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich <strong>de</strong>r Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgunghaben, <strong>de</strong>r nicht das Ausmaß <strong>de</strong>r Pflegestufe I erreicht,mit <strong>de</strong>menzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behin<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r psychischen Erkrankungen,bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Medizinische Dienst <strong>de</strong>r Krankenversicherung im Rahmen <strong>de</strong>r Begutachtungnach § 18 als Folge <strong>de</strong>r Krankheit o<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung Auswirkungen auf die Aktivitäten <strong>de</strong>stäglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung <strong>de</strong>r Alltagskompetenzgeführt haben.(2) Für die Bewertung, ob die Einschränkung <strong>de</strong>r Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, sindfolgen<strong>de</strong> Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend:1. unkontrolliertes Verlassen <strong>de</strong>s Wohnbereiches (Weglauften<strong>de</strong>nz);2. Verkennen o<strong>de</strong>r Verursachen gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Situationen;3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenstän<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r potenziell gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nSubstanzen;4. tätlich o<strong>de</strong>r verbal aggressives Verhalten in Verkennung <strong>de</strong>r Situation;5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten;6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle o<strong>de</strong>r Bedürfnisse wahrzunehmen;7. Unfähigkeit zu einer erfor<strong>de</strong>rlichen Kooperation bei therapeutischen o<strong>de</strong>r schützen<strong>de</strong>n Maßnahmenals Folge einer therapieresistenten Depression o<strong>de</strong>r Angststörung;8. Störungen <strong>de</strong>r höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Gedächtnisses, herabgesetztesUrteilsvermögen), die zu Problemen bei <strong>de</strong>r Bewältigung von sozialen Alltagsleistungengeführt haben;9. Störung <strong>de</strong>s Tag-/Nacht-Rhythmus;10. Unfähigkeit, eigenständig <strong>de</strong>n Tagesablauf zu planen und zu strukturieren;11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen;12. ausgeprägtes labiles o<strong>de</strong>r unkontrolliert emotionales Verhalten;13. zeitlich überwiegend Nie<strong>de</strong>rgeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit o<strong>de</strong>r Hoffnungslosigkeitaufgrund einer therapieresistenten Depression.Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn <strong>de</strong>r Gutachter <strong>de</strong>s MedizinischenDienstes bei <strong>de</strong>m Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon min<strong>de</strong>stens einmal auseinem <strong>de</strong>r Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen o<strong>de</strong>rFähigkeitsstörungen feststellt. Der Spitzenverband Bund <strong>de</strong>r Pflegekassen beschließt mit <strong>de</strong>mVerband <strong>de</strong>r privaten Krankenversicherung e. V. unter Beteiligung <strong>de</strong>r kommunalenSpitzenverbän<strong>de</strong> auf Bun<strong>de</strong>sebene, <strong>de</strong>r maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung <strong>de</strong>rInteressen und <strong>de</strong>r Selbsthilfe <strong>de</strong>r pflegebedürftigen und behin<strong>de</strong>rten Menschen aufBun<strong>de</strong>sebene und <strong>de</strong>s Medizinischen Dienstes <strong>de</strong>s Spitzenverban<strong>de</strong>s Bund <strong>de</strong>r Krankenkassenin Ergänzung <strong>de</strong>r <strong>Richtlinien</strong> nach § 17 das Nähere zur einheitlichen Begutachtung undFeststellung <strong>de</strong>s erheblichen und dauerhaften Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung undBetreuung.- 127 -

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