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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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15. Das Verlassen und Wie<strong>de</strong>raufsuchen <strong>de</strong>r WohnungEs sind nur solche Maßnahmen außerhalb <strong>de</strong>r Wohnung zu berücksichtigen, die unmittelbarfür die Aufrechterhaltung <strong>de</strong>r Lebensführung zu Hause notwendig sind und das persönlicheErscheinen <strong>de</strong>s Antragstellers erfor<strong>de</strong>rn. Berücksichtigungsfähige Maßnahmen sinddas Aufsuchen von Ärzten zu therapeutischen Zwecken o<strong>de</strong>r die Inanspruchnahme vertragsärztlichverordneter Therapien, wie z. B. Dialysemaßnahmen, onkologische o<strong>de</strong>r immunsuppressiveMaßnahmen, Physikalische Therapien, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- undSprachtherapie, podologische Therapie. Ein Hilfebedarf beim Verlassen und Wie<strong>de</strong>raufsuchen<strong>de</strong>r Wohnung ist zu berücksichtigen, wenn dieser regelmäßig (min<strong>de</strong>stens einmal proWoche) und auf Dauer (voraussichtlich min<strong>de</strong>stens 6 Monate) anfällt. Es ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich,dass je<strong>de</strong> Maßnahme für sich isoliert betrachtet einmal wöchentlich anfällt. Der Hilfebedarfist somit zu berücksichtigen, wenn in <strong>de</strong>r Gesamtbetrachtung einmal wöchentlich fürvoraussichtlich min<strong>de</strong>stens 6 Monate berücksichtigungsfähige Maßnahmen anfallen.Nicht zu berücksichtigen ist das Verlassen und Wie<strong>de</strong>raufsuchen <strong>de</strong>r Wohnung im Zusammenhangmit− Leistungen <strong>de</strong>r medizinischen Rehabilitation. Diese umfassen die physischen, psychischenund sozialen Aspekte und gehen von einem ganzheitlichen Ansatz aus. Sie sindinsoweit von einzelnen therapeutischen Maßnahmen abzugrenzen. Die Leistungen <strong>de</strong>rmedizinischen Rehabilitation zielen darauf ab, nicht nur vorübergehen<strong>de</strong> Beeinträchtigungen<strong>de</strong>r Aktivitäten o<strong>de</strong>r drohen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r bereits manifeste Beeinträchtigungen in <strong>de</strong>rTeilhabe am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben als Folge einerSchädigung durch frühzeitige Einleitung geeigneter Rehabilitationsleistungen zu vermei<strong>de</strong>n,zu beseitigen bzw. zu vermin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r eine Verschlimmerung zu verhüten. Für dieLeistungen <strong>de</strong>r medizinischen Rehabilitation sind die Individualität, Komplexität, Interdisziplinarität(Rehabilitationsteam) und die Finalität charakteristisch. Die medizinische Rehabilitationunterschei<strong>de</strong>t sich durch Komplexität und Interdisziplinarität daher wesentlichvon <strong>de</strong>r physikalischen Therapie.− Leistungen zur primären Prävention. Diese zielen darauf ab, die Neuerkrankungsrate(Inzi<strong>de</strong>nzrate) von Krankheiten zu senken. Primäre Prävention dient <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung undErhaltung <strong>de</strong>r Gesundheit durch Maßnahmen, die Individuen und Personengruppenbetreffen, wie optimale Ernährung, physische Aktivität, Impfungen gegen Infektionskrankheitenund Beseitigung von Gesundheitsgefahren in <strong>de</strong>r Umwelt (§ 20 SGB V).− Maßnahmen <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rungshilfe (einschl. Frühför<strong>de</strong>rung).− <strong>de</strong>r Beteiligung an einer klinischen Arzneimittelstudie. Die klinische Prüfung von nochnicht zugelassenen Arzneimitteln gilt nicht als Behandlungsmetho<strong>de</strong> i.S. <strong>de</strong>s § 27 Abs. 1Satz 1 SGB V.Erhält <strong>de</strong>r Antragsteller während eines Aufenthaltes z. B. in einer Einrichtung <strong>de</strong>r Hilfe fürbehin<strong>de</strong>rte Menschen, Frühför<strong>de</strong>rstellen o<strong>de</strong>r einem sozialpädiatrischen Zentrum u.a. ärztlicheBehandlung bzw. therapeutische Maßnahmen, so ist das hierzu erfor<strong>de</strong>rliche Verlassenund Wie<strong>de</strong>raufsuchen <strong>de</strong>r Wohnung nicht als Hilfebedarf zu berücksichtigen, es sei <strong>de</strong>nn,diese Einrichtungen wer<strong>de</strong>n ausschließlich zum Zwecke einer ärztlichen Behandlung o<strong>de</strong>rzur Inanspruchnahme einer vertragsärztlich verordneten Therapie aufgesucht.Das Aufsuchen von Behör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Stellen, die das persönliche Erscheinen <strong>de</strong>sAntragstellers notwendig machen, ist zu berücksichtigen. Weitere Hilfen – z. B. die Begleitungzur Bushaltestelle auf <strong>de</strong>m Weg zu Werkstätten für behin<strong>de</strong>rte Menschen, Schulen,Kin<strong>de</strong>rgärten o<strong>de</strong>r im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erwerbstätigkeit, beim Aufsuchen einer Ta-- 57 -

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