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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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FormulargutachtenD 4.5Zusätzliche Erläuterungen zum HilfebedarfHier können zusätzliche Erläuterungen zum Hilfebedarf gemacht wer<strong>de</strong>n.FormulargutachtenFormulargutachtenD 5.D 5.1ErgebnisStimmt <strong>de</strong>r unter 1.4 von Pflegepersonen angegebene Pflegeaufwandmit <strong>de</strong>m gutachterlich festgestellten Hilfebedarf überein?Die Angaben unter diesem Punkt sollen es <strong>de</strong>r Pflegekasse ermöglichen, bei häuslicherPflege <strong>de</strong>n Personenkreis festzustellen, für <strong>de</strong>n eine soziale Absicherung in <strong>de</strong>r Rentenversicherungin Betracht kommt (§ 44 SGB XI). Dies gilt für Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigenwenigstens 14 Stun<strong>de</strong>n wöchentlich pflegen (§ 19 SGB XI). Der Beitragsbemessungin <strong>de</strong>r Rentenversicherung liegt eine zeitliche Abstufung <strong>de</strong>s wöchentlichen Pflegeaufwan<strong>de</strong>s(14, 21, 28 Stun<strong>de</strong>n) unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Pflegestufe zugrun<strong>de</strong>.Der Gutachter hat an dieser Stelle die vom Antragsteller bzw. von <strong>de</strong>r Pflegeperson geltendgemachten Pflegezeiten zu überprüfen und, ausgehend vom festgestellten Hilfebedarf bei<strong>de</strong>r Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung (Punkt 4.1 bis 4.4 "Körperpflege,Ernährung, Mobilität, Hauswirtschaftliche Versorgung" <strong>de</strong>s Formulargutachtens), eine eigenständigeBewertung <strong>de</strong>s wöchentlichen Pflegeaufwan<strong>de</strong>s vorzunehmen. Da insbeson<strong>de</strong>reZeiten <strong>de</strong>r allgemeinen Betreuung und Beaufsichtigung hierbei nicht zu berücksichtigensind, kann es zu Abweichungen zwischen <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Antragstellers/<strong>de</strong>r Pflegeperson/-enunter Punkt 1.4 "Umfang <strong>de</strong>r pflegerischen Versorgung und Betreuung" <strong>de</strong>sFormulargutachtens und <strong>de</strong>m festgestellten Hilfebedarf <strong>de</strong>s Gutachters kommen.Eine differenzierte Stellungnahme zum Umfang <strong>de</strong>r pflegerischen Versorgung hat <strong>de</strong>r Gutachterzu dokumentieren, insbeson<strong>de</strong>re wenn− neben <strong>de</strong>n Pflegediensten noch Pflegepersonen tätig wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r− die Pflege durch mehrere Personen geleistet wird,− bzw. Abweichungen zu <strong>de</strong>n Angaben hinsichtlich <strong>de</strong>r Pflegeleistungen <strong>de</strong>r Pflegeperson/-enunter Punkt 1.4 "Umfang <strong>de</strong>r pflegerischen Versorgung und Betreuung" <strong>de</strong>sFormulargutachtens bestehen.FormulargutachtenD 5.2 Liegt Pflegebedürftigkeit gemäß §§ 14, 15 und/o<strong>de</strong>r eine min<strong>de</strong>stenserheblich eingeschränkte Alltagskompetenz gemäß § 45a SGB XI vor?FormulargutachtenD 5.2.1 PflegebedürftigkeitDie gutachterliche Entscheidung, ob aufgrund von Krankheit o<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung Pflegebedürftigkeitvorliegt, grün<strong>de</strong>t sich auf− die Feststellung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs bei <strong>de</strong>n <strong>de</strong>finierten Verrichtungen,− die Zuordnung dieser Verrichtungen im Tagesablauf,− die Häufigkeit <strong>de</strong>r hierzu erfor<strong>de</strong>rlichen Hilfeleistungen,- 61 -

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