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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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Insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Maßnahmen sind keine Maßnahmen i. S. von § 40 Abs. 4 SGB XI:- Ausstattung <strong>de</strong>r Wohnung mit einem Telefon, einem Kühlschrank, einer Waschmaschine,- Verbesserung <strong>de</strong>r Wärmedämmung und <strong>de</strong>s Schallschutzes,- Reparatur schadhafter Treppenstufen,- Brandschutzmaßnahmen,- Herstellung einer funktionsfähigen Beleuchtung im Eingangsbereich/Treppenhaus,- Rollstuhlgarage,- Errichtung eines überdachten Sitzplatzes,- elektrischer Antrieb einer Markise,- Austausch <strong>de</strong>r Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung,- Schönheitsreparaturen (Anstreichen, Tapezieren von Wän<strong>de</strong>n und Decken, Ersetzenvon Oberbelägen),- Beseitigung von Feuchtigkeitsschä<strong>de</strong>n,- allgemeine Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen.In <strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong>n Katalog sind mögliche Maßnahmen aufgelistet, <strong>de</strong>ren Leistungsvoraussetzungennach <strong>de</strong>n o. g. Grundsätzen in je<strong>de</strong>m Einzelfall zu überprüfen sind.- 157 -

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