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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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faktors bei <strong>de</strong>r Feststellung <strong>de</strong>s individuellen zeitlichen Hilfebedarfs für die jeweilige Verrichtungzu berücksichtigen (zur notwendigen Dokumentation siehe Punkt D 4.3 „Die Pflegeerschweren<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r erleichtern<strong>de</strong> Faktoren“).Der Zeitaufwand für die Grundpflege einschließlich verrichtungsbezogene(r) krankheitsspezifische(r)Pflegemaßnahmen ist als Summenwert für die jeweilige(n) Verrichtung(en) darzustellen.Auch die nicht tägliche Hilfeleistung bei <strong>de</strong>n gesetzlich festgelegten Verrichtungen ist bei<strong>de</strong>r Feststellung <strong>de</strong>s Zeitaufwan<strong>de</strong>s zu berücksichtigen (siehe auch Punkt F "Orientierungswertezur Pflegezeitbemessung für die in § 14 SGB XI genannten Verrichtungen <strong>de</strong>r Grundpflege"),soweit diese regelmäßig, d. h. min<strong>de</strong>stens einmal pro Woche, und auf Dauer erbrachtwird. Der Zeitumfang dieser Hilfeleistung ist auf <strong>de</strong>n Tag umzurechnen und ggf. aufvolle Minuten zu run<strong>de</strong>n.Bei unvermeidbarem zeitgleichem Einsatz zweier Pflegekräfte/Pflegepersonen ist <strong>de</strong>r Zeitaufwandbei<strong>de</strong>r Pflegepersonen zu addieren.Unrealistische, weil nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht mehr nachvollziehbare undnicht krankheitsbedingte Lebensgewohnheiten sind nicht zu berücksichtigen.Dem Gutachter muss bewusst sein, dass das Gutachten in <strong>de</strong>r Regel aufgrund eines einzigenHausbesuchs erstellt wird und die Tagesform <strong>de</strong>s Antragstellers <strong>de</strong>n aktuellen Hilfebedarfbeeinflussen kann. Bei Personen mit wechseln<strong>de</strong>n Hilfeleistungen ist <strong>de</strong>r durchschnittlichezeitliche Hilfebedarf über einen längeren Zeitraum zu berücksichtigen(Hinweise aus Pflegedokumentation, Pflegetagebuch, Angaben <strong>de</strong>r Pflegeperson). Allevorhan<strong>de</strong>nen Unterlagen einschließlich <strong>de</strong>r Angaben <strong>de</strong>s Antragstellers und <strong>de</strong>r Pflegepersonbzw. <strong>de</strong>r Pflegeeinrichtung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Ärzte sind, insbeson<strong>de</strong>re beipsychisch kranken Menschen mit wechseln<strong>de</strong>n Tagesformen, neben <strong>de</strong>n selbsterhobenenBefun<strong>de</strong>n zur Ermittlung <strong>de</strong>s tatsächlichen Hilfebedarfs einzubeziehen. Auf Abweichungenzwischen <strong>de</strong>m Pflegeumfang, <strong>de</strong>r z. B. in einem Pflegetagebuch dargelegt ist, und <strong>de</strong>mfestgestellten Hilfebedarf ist im Formulargutachten einzugehen.Auch die Notwendigkeit eines zusätzlichen Hausbesuchs durch einen Fachgutachter an<strong>de</strong>rerProfession (Arzt/Pflegefachkraft/Facharzt) ist ggf. zu prüfen.Bei <strong>de</strong>m gutachterlich festzustellen<strong>de</strong>n Zeitaufwand für die einzelnen Hilfeleistungen sindimmer die im Einzelfall gegebenen Verhältnisse zu überprüfen. Der Zeitaufwand wird auchmitbestimmt durch <strong>de</strong>n Einsatz von Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln, technischen Hilfen o<strong>de</strong>rdurch bauliche Beson<strong>de</strong>rheiten, die im Einzelfall zu beschreiben sind (siehe Punkt D 1.3"Hilfsmittel/Nutzung").Der Zeitaufwand für die jeweilige Verrichtung ist pro Tag, gerun<strong>de</strong>t auf volle Minuten anzugeben.Dabei erfolgt die Rundung nur im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Gesamtzeitaufwandspro Tag und nicht für je<strong>de</strong> Hilfeleistung, <strong>de</strong>ren Zeitaufwand weniger alseine Minute beträgt (z. B. Schließen <strong>de</strong>s Hosenknopfes nach <strong>de</strong>m Toilettengang 6 mal täglichzusammen 1 Minute).ErläuterungenD 4.0 / III. / 5.Beson<strong>de</strong>rheiten bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s HilfebedarfsSolche Beson<strong>de</strong>rheiten ergeben sich dann, wenn <strong>de</strong>r Antragsteller− zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Begutachtung nicht (mehr) über eine eigene Wohnung verfügt. Dieswird häufig bei <strong>de</strong>r Begutachtung in stationären Einrichtungen <strong>de</strong>r Fall sein. In diesen37

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