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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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Die von <strong>de</strong>n Gutachtern zu erstellen<strong>de</strong>n Begründungen sind wesentlicher Bestandteil <strong>de</strong>sGutachterauftrages. Sozialmedizinische und pflegerische Erkenntnisse sollen in gleicherWeise einfließen. Neben <strong>de</strong>r besseren Bewertung <strong>de</strong>s Einzelfalles haben die Begründungendas Ziel, längerfristig die Grundlage für eine Weiterentwicklung <strong>de</strong>r <strong>Begutachtungs</strong>-<strong>Richtlinien</strong> aus medizinischer und pflegerischer Sicht zu legen und die Diskussion <strong>de</strong>r <strong>Begutachtungs</strong>ergebnissemit <strong>de</strong>r Medizin und <strong>de</strong>n Pflegewissenschaften zu erleichtern.Der Zeitaufwand für die jeweilige Verrichtung <strong>de</strong>r Grundpflege ist pro Tag, gerun<strong>de</strong>t aufvolle Minuten anzugeben. Dabei erfolgt die Rundung nur im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Ermittlung<strong>de</strong>s Gesamtzeitaufwands pro Tag und nicht für je<strong>de</strong> Hilfeleistung, <strong>de</strong>ren Zeitaufwandweniger als eine Minute beträgt (z. B. Schließen <strong>de</strong>s Hosenknopfes nach <strong>de</strong>m Toilettengang6 mal täglich zusammen 1 Minute).Fallen bestimmte, in <strong>de</strong>r Regel täglich erfor<strong>de</strong>rliche Verrichtungen <strong>de</strong>r Körperpflege im Einzelfallnicht je<strong>de</strong>n Tag an, so muss <strong>de</strong>nnoch bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>s zeitlichen Gesamtpflegeaufwan<strong>de</strong>s<strong>de</strong>r wöchentliche Zeitaufwand z. B. für Duschen/Ba<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Durchschnittswertpro Tag umgerechnet (d. h. wöchentlicher Zeitaufwand dividiert durch 7) undberücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Gleiches gilt für das Haarewaschen als Bestandteil <strong>de</strong>r Körperpflege.In <strong>de</strong>r Regel nicht täglich anfallen<strong>de</strong> Maßnahmen, z. B. im Bereich <strong>de</strong>r Körperpflege dasFuß- und Fingernägelschnei<strong>de</strong>n, bleiben außer Betracht.Die Pflege erschweren<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r erleichtern<strong>de</strong> FaktorenDie Pflege erschweren<strong>de</strong> FaktorenDie nachfolgend beispielhaft aufgeführten Faktoren können die Durchführung <strong>de</strong>r Pflegebei <strong>de</strong>n gesetzlich <strong>de</strong>finierten Verrichtungen erschweren bzw. verlängern:• Körpergewicht über 80 kg• Kontrakturen/Einsteifung großer Gelenke/Fehlstellungen <strong>de</strong>r Extremitäten• hochgradige Spastik, z. B. bei Hemi- o<strong>de</strong>r Paraparesen• einschießen<strong>de</strong> unkontrollierte Bewegungen• eingeschränkte Belastbarkeit infolge schwerer kardiopulmonaler Dekompensation mitOrthopnoe und ausgeprägter zentraler und peripherer Zyanose sowie peripheren Oe<strong>de</strong>men• Erfor<strong>de</strong>rlichkeit <strong>de</strong>r mechanischen Harnlösung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r digitalen Enddarmentleerung• Schluckstörungen/Störungen <strong>de</strong>r Mundmotorik, Atemstörungen• Abwehrverhalten/fehlen<strong>de</strong> Kooperation mit Behin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Übernahme (z. B. bei geistigenBehin<strong>de</strong>rungen/psychischen Erkrankungen)• stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen)• starke therapieresistente Schmerzen• pflegebehin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> räumliche Verhältnisse• zeitaufwendiger Hilfsmitteleinsatz (z. B. bei fahrbaren Liftern/Decken-, Wand-Liftern)• Verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen die aus medizinischpflegerischenGrün<strong>de</strong>n regelmäßig und auf Dauer− untrennbarer Bestandteil <strong>de</strong>r Hilfe bei <strong>de</strong>n in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen<strong>de</strong>r Grundpflege sind o<strong>de</strong>r- 98 -

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