17.07.2015 Aufrufe

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(3) Die Beratung ist abzugrenzen von <strong>de</strong>n Durchführungshandlungen in Bezug auf diekonkrete Maßnahme. Durchführungshandlungen in diesem Sinne sind z. B. die Beratungzu Angeboten von Handwerkern bis zum Vertragsabschluss, die technische Beratungdurch Architekten (z. B. das Erstellen eines Gutachtens über mögliche bauliche Maßnahmenz. B. in Bezug auf die Statik), die Beantragung von Eigentümergenehmigungen sowiean<strong>de</strong>rer notwendiger Zustimmungen (Eigentümerversammlung, Straßenverkehrsamt, dasStellen von Bauanträgen o<strong>de</strong>r die Bauüberwachung), die Nachschau <strong>de</strong>r durchgeführtenMaßnahme und die Durchsicht <strong>de</strong>r Rechnungen. Solche Vorbereitungs- und Durchführungshandlungensind nicht Gegenstand <strong>de</strong>s Anspruchs auf Pflegeberatung nach § 7aSGB XI. Aufwendungen für diese Handlungen wer<strong>de</strong>n ggf. als Kosten <strong>de</strong>r Maßnahme bei<strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>s Zuschusses berücksichtigt (siehe Ziffer 5.4 Abs. 1). Beauftragt <strong>de</strong>rPflegebedürftige für die Planung, Durchführung o<strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Maßnahme externeStellen, sind diese Kosten als Teil <strong>de</strong>r Maßnahme zur Verbesserung <strong>de</strong>s individuellenWohnumfel<strong>de</strong>s zu werten und bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>s Zuschusses zu berücksichtigen.7.3 Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r MaßnahmeDie Pflegekasse überprüft – ggf. in Zusammenarbeit mit einer beauftragten Pflegefachkrafto<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m MDK, die erfor<strong>de</strong>rlichenfalls an<strong>de</strong>re Fachkräfte als externe Gutachter hinzuziehen(vgl. Ziffer 5.5 <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeits-<strong>Richtlinien</strong>) –, ob durch die beantragteMaßnahme im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht o<strong>de</strong>r erheblich erleichtert o<strong>de</strong>reine möglichst selbständige Lebensführung <strong>de</strong>s Pflegebedürftigen wie<strong>de</strong>rhergestellt wer<strong>de</strong>nkann, sofern diese Prüfung nicht bereits im Rahmen <strong>de</strong>r Beratung im Vorfeld <strong>de</strong>sLeistungsantrags erfolgte (vgl. Ziffer 7.2). Stellt sich im Rahmen dieser Prüfung heraus,dass es eine einfachere und effektivere Lösung gibt, hat die Pflegekasse entsprechen<strong>de</strong>Empfehlungen zu geben.8. Katalog möglicher wohnumfeldverbessern<strong>de</strong>r Maßnahmen8.1. AllgemeinesDie Zuschussgewährung nach § 40 Abs. 4 SGB XI setzt voraus, dass die geplante Maßnahmedie häusliche Pflege ermöglicht o<strong>de</strong>r erheblich erleichtert o<strong>de</strong>r eine möglichstselbständige Lebensführung <strong>de</strong>s Pflegebedürftigen wie<strong>de</strong>rhergestellt wird. Von diesenzuschussfähigen Maßnahmen sind reine Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen o<strong>de</strong>r Maßnahmen,mit <strong>de</strong>nen eine allgemeine standardmäßige Ausstattung <strong>de</strong>r Wohnung erreicht wird, abzugrenzen,wenn diese nicht in direktem Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit stehen.So ist z. B. <strong>de</strong>r Einbau eines nicht vorhan<strong>de</strong>nen Ba<strong>de</strong>s grundsätzlich eine allgemeinestandardmäßige Ausstattung <strong>de</strong>r Wohnung; ist <strong>de</strong>r pflegebedürftige Bewohner jedochnicht mehr in <strong>de</strong>r Lage, die bisherige Waschmöglichkeit (z. B. das Etagenbad) zu benutzenund kann durch <strong>de</strong>n Einbau <strong>de</strong>s Ba<strong>de</strong>s verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Pflegebedürftigeseine Wohnung aufgeben muss, han<strong>de</strong>lt es sich um eine Maßnahme i. S. von § 40 Abs. 4SGB XI.- 156 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!