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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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− Weigerung möglicher Pflegepersonen, die Pflege zu übernehmen o<strong>de</strong>r fortzusetzen,− fehlen<strong>de</strong>r Zutrittsmöglichkeit zur Wohnungo<strong>de</strong>r ähnlichen klaren und sicher feststellbaren Tatsachen. Zur Feststellung <strong>de</strong>r Pflegestufeist dann für die Bemessung <strong>de</strong>s zeitlichen Min<strong>de</strong>stpflegeaufwan<strong>de</strong>s bezüglich <strong>de</strong>s festgestelltenHilfebedarfs durch Laienpfleger von einer durchschnittlichen häuslichen Wohnsituationauszugehen. Dies gilt auch, wenn <strong>de</strong>r Antragsteller zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Begutachtung imKrankenhaus o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r stationären Rehabilitationseinrichtung nicht mehr über eine eigeneWohnung verfügt.Eine "durchschnittliche häusliche Wohnsituation" beinhaltet:1. Lage <strong>de</strong>r Wohnung:1. Etage/kein Aufzug/nicht ebenerdig erreichbar2. Anzahl <strong>de</strong>r Räume je Wohnung:vier (zwei Zimmer, Küche, Diele, Bad)3. Personen je Haushalt:Zweipersonenhaushalt4. Ausstattung <strong>de</strong>r Wohnung:Keine "behin<strong>de</strong>rtengerechte Ausstattung"/Zentralheizung/Standardküche/Kochnische mitElektroherd bzw. Gasherd/Standard-WC/Bad/Waschmaschine.C 2.5Fehlen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong> Sicherstellung <strong>de</strong>r Pflege und VersorgungWird beim Besuch eine <strong>de</strong>fizitäre Pflege- und Versorgungssituation <strong>de</strong>s Antragstellers festgestellt,ist die Situation – so weit möglich – sowohl mit ihm als auch mit <strong>de</strong>r Pflegeperson,<strong>de</strong>r leiten<strong>de</strong>n Pflegefachkraft und <strong>de</strong>m Heimleiter <strong>de</strong>r vollstationären Pflegeeinrichtung bzw.Einrichtung <strong>de</strong>r Hilfe für behin<strong>de</strong>rte Menschen eingehend zu erörtern und unter Punkt 7" Erläuterungen für die Pflegekasse" <strong>de</strong>s Formulargutachtens zu dokumentieren. Der Pflegekassesind konkrete Vorschläge zur Verbesserung <strong>de</strong>r Pflege und Versorgung <strong>de</strong>s Antragstellerszu unterbreiten. Bei nicht sichergestellter Pflege ist <strong>de</strong>r Gutachter gehalten, <strong>de</strong>rPflegekasse die Einleitung von Sofortmaßnahmen zu empfehlen.C 2.6Auswertung <strong>de</strong>s BesuchsDie an <strong>de</strong>r Begutachtung beteiligten Ärzte und Pflegefachkräfte werten gemeinsam diebeim o. g. Besuch erhobenen Befun<strong>de</strong> und die sonstigen Informationen aus.Sollte ausnahmsweise im Rahmen dieser Auswertung eine abschließen<strong>de</strong> Beurteilung nichtmöglich sein, muss <strong>de</strong>r Sachverhalt weiter aufgeklärt wer<strong>de</strong>n. Dazu ist zu entschei<strong>de</strong>n, obein zusätzlicher Besuch o<strong>de</strong>r das Hinzuziehen von weiteren sachdienlichen Informationenerfor<strong>de</strong>rlich sind. Auch dieser Besuch muss schriftlich o<strong>de</strong>r mündlich angekündigt o<strong>de</strong>r vereinbartwer<strong>de</strong>n, unter Hinweis darauf, dass es sinnvoll sein kann, die an <strong>de</strong>r VersorgungBeteiligten hinzuzuziehen.Auch bei <strong>de</strong>r Auswertung <strong>de</strong>s Besuchs, insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Beurteilung von Kin<strong>de</strong>rn, behin<strong>de</strong>rteno<strong>de</strong>r psychisch kranken Menschen und <strong>de</strong>ren Hilfebedarf, kann die Beteiligung14

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