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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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kann auch ein zusätzlicher grundpflegerischer Hilfebedarf beim Waschen und Klei<strong>de</strong>n anfallen.Darüber hinausgehen<strong>de</strong>r Säuberungsbedarf <strong>de</strong>s Umfel<strong>de</strong>s (z. B. Bo<strong>de</strong>n, Wän<strong>de</strong>,Wechseln <strong>de</strong>r Bettwäsche) ist <strong>de</strong>r hauswirtschaftlichen Versorgung zuzuordnen. Nicht zuberücksichtigen ist unter diesen Verrichtungen die eventuell eingeschränkte Gehfähigkeitbeim Aufsuchen und Verlassen <strong>de</strong>r Toilette. Kann <strong>de</strong>r Antragsteller die Toilette nur <strong>de</strong>shalbnicht alleine aufsuchen, ist dies unter "Gehen" im Bereich <strong>de</strong>r Mobilität festzustellen undzeitlich zu bewerten. Wenn im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang bei<strong>de</strong>r Darm- und Blasenentleerung z. B. die Verabreichung eines Klistiers, eines Einlaufs o<strong>de</strong>rdie Einmalkatheterisierung notwendig ist, han<strong>de</strong>lt es sich um eine verrichtungsbezogenekrankheitsspezifische Pflegemaßnahme. Diese ist zusätzlich zu <strong>de</strong>m bei <strong>de</strong>r Darm- undBlasenentleerung bestehen<strong>de</strong>n Hilfebedarf zu berücksichtigen. Die Angaben zu Punkt D4.0 / III. / 4. "Ermittlung <strong>de</strong>s zeitlichen Umfanges <strong>de</strong>s regelmäßigen Hilfebedarfs" sind zuberücksichtigen. Im Gegensatz dazu ist die Laxantiengabe o<strong>de</strong>r das Legen eines Blasendauerkatheterskeine solche Maßnahme, weil sie aus medizinisch-pflegerischen Grün<strong>de</strong>nnicht objektiv notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhangmit dieser Verrichtung vorgenommen wer<strong>de</strong>n muss.Aufgrund <strong>de</strong>r Vielfältigkeit <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Darm- und Blasenentleerung notwendigen verschie<strong>de</strong>nenHilfeleistungen ist es häufig erfor<strong>de</strong>rlich, <strong>de</strong>n Hilfebedarf differenziert darzustellen.FormulargutachtenD 4.2Ernährung8. Das mundgerechte Zubereiten <strong>de</strong>r NahrungZur "mundgerechten" Zubereitung <strong>de</strong>r Nahrung gehört allein die letzte Maßnahme vor <strong>de</strong>rNahrungsaufnahme, z. B. das Zerkleinern in mundgerechte Bissen, das Heraustrennen vonKnochen und Gräten, das Einweichen harter Nahrung bei Kau- und Schluckbeschwer<strong>de</strong>nund das Einfüllen von Getränken in Trinkgefäße. Erfasst wer<strong>de</strong>n nur solche Maßnahmen,die dazu dienen, die bereits zubereitete Nahrung so aufzubereiten, dass eine abschließen<strong>de</strong>Aufnahme durch <strong>de</strong>n Antragsteller erfolgen kann. Hierzu zählen nicht das Kochen o<strong>de</strong>rdas Ein<strong>de</strong>cken <strong>de</strong>s Tisches. Die Zubereitung von Diäten, einschließlich <strong>de</strong>s anhand <strong>de</strong>rDiätvorschriften vorzunehmen<strong>de</strong>n Bemessens und Zuteilens <strong>de</strong>r zubereiteten Nahrung bzw.einzelner Nahrungsbestandteile ist nicht hier, son<strong>de</strong>rn unter <strong>de</strong>r lfd. Nr. 17 "Kochen" zu berücksichtigen.Die regelmäßige Insulingabe, die Blutzuckermessungen sowie grundsätzlichauch die Gabe von Medikamenten sind keine verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischenPflegemaßnahmen, da sie aus medizinisch-pflegerischen Grün<strong>de</strong>n nicht objektivnotwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser Verrichtungvorgenommen wer<strong>de</strong>n müssen.9. Die Aufnahme <strong>de</strong>r NahrungDazu gehören die Nahrungsaufnahme in je<strong>de</strong>r Form (fest, breiig, flüssig) wie auch die Verabreichungvon Son<strong>de</strong>nnahrung mittels Ernährungsson<strong>de</strong> einschließlich <strong>de</strong>r Pflege <strong>de</strong>rSon<strong>de</strong> und die Verwendung von Besteck o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer geeigneter Geräte (z. B. behin<strong>de</strong>rtengerechtesGeschirr o<strong>de</strong>r Essbesteck), um Nahrung zum Mund zu führen. NotwendigeAuffor<strong>de</strong>rungen zur bedarfsgerechten Aufnahme <strong>de</strong>r Nahrung in fester, breiiger und flüssigerForm (Essen und Trinken), die eine Überwachung und/o<strong>de</strong>r Erledigungskontrolle erfor<strong>de</strong>rn,sind beim Hilfebedarf zu berücksichtigen, wenn <strong>de</strong>r Antragsteller aufgrund fehlen<strong>de</strong>rEinsichtsfähigkeit dazu nicht in <strong>de</strong>r Lage ist (z. B. bei mukoviszidosekranken Kin<strong>de</strong>rn abhängigvom Lebensalter o<strong>de</strong>r bei geronto-psychiatrisch verän<strong>de</strong>rten Menschen). Wenn imunmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Aufnahme <strong>de</strong>r Nahrung z.B. das Wechseln <strong>de</strong>r Sprechkanüle gegen eine Dauerkanüle bei einem Tracheostomapatientenzur Ermöglichung <strong>de</strong>s Schluckens o<strong>de</strong>r vor o<strong>de</strong>r während dieser Verrichtung eineoro/tracheale Sekretabsaugung notwendig ist, han<strong>de</strong>lt es sich um eine verrichtungsbezo-- 53 -

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