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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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Die Gestaltung einer entspannten <strong>Begutachtungs</strong>situation ist von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung.Pflegeperson und Antragsteller sollten gemeinsam angesprochen wer<strong>de</strong>n und nicht etwaausschließlich die Pflegeperson. Es ist sowohl <strong>de</strong>m Antragsteller als auch <strong>de</strong>n Angehörigen/Pflegepersonendie Möglichkeit eines vertraulichen Gespräches zu geben (z. B. wennScham o<strong>de</strong>r Verleugnung einer realistischen Schil<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs seitens <strong>de</strong>s Antragstellersentgegenstehen).Der Zeitaufwand für Beaufsichtigung und Anleitung bei <strong>de</strong>n einzelnen Verrichtungen mussin je<strong>de</strong>m Einzelfall individuell erhoben und in <strong>de</strong>m Gutachten bewertet wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Begutachtung<strong>de</strong>s Antragstellers kann es notwendig sein, dass sich <strong>de</strong>r Gutachter über <strong>de</strong>nBedarf an Anleitung dadurch überzeugt, dass er sich <strong>de</strong>n Hilfebedarf bei <strong>de</strong>n einzelnenregelmäßig wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>n Verrichtungen <strong>de</strong>s täglichen Lebens <strong>de</strong>monstrieren lässt. Bei<strong>de</strong>r Pflegezeitbemessung ist die gesamte Zeit zu berücksichtigen, die für die Erledigung <strong>de</strong>rVerrichtung benötigt wird. Entfernt sich z. B. ein unruhiger <strong>de</strong>menzkranker Mensch beimWaschen aus <strong>de</strong>m Ba<strong>de</strong>zimmer, so ist auch die benötigte Zeit für ein beruhigen<strong>de</strong>s Gespräch,das die Fortsetzung <strong>de</strong>s Waschens ermöglicht, zu berücksichtigen.Ergibt sich aus <strong>de</strong>m abschließen<strong>de</strong>n <strong>Begutachtungs</strong>ergebnis eine <strong>de</strong>utliche Abweichungzwischen <strong>de</strong>n Feststellungen <strong>de</strong>s Gutachters und <strong>de</strong>n Aussagen <strong>de</strong>r Pflegeperson zumHilfebedarf, so ist zu prüfen, ob z. B. das Führen eines Pflegetagebuches, eine Wie<strong>de</strong>rholung<strong>de</strong>r Begutachtung im Rahmen <strong>de</strong>sselben <strong>Begutachtungs</strong>auftrages o<strong>de</strong>r die Einschaltungeines weiteren Gutachters vor Weitergabe <strong>de</strong>s <strong>Begutachtungs</strong>ergebnisses an diePflegekasse dazu geeignet sind, die Ursachen genauer aufzuklären.Die Begutachtung geistig behin<strong>de</strong>rter o<strong>de</strong>r psychisch kranker Antragsteller dauert mitunterlänger als die Begutachtung von Antragstellern mit körperlichen Erkrankungen.ErläuterungenD 4.0 / III. / 9.Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs bei Kin<strong>de</strong>rn einschließlichZeitbemessungDas zu begutachten<strong>de</strong> Kind ist zur Feststellung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs mit einem gesun<strong>de</strong>n Kindgleichen Alters zu vergleichen. Maßgebend für die Beurteilung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs bei einemSäugling o<strong>de</strong>r Kleinkind ist nicht <strong>de</strong>r natürliche altersbedingte Pflegeaufwand, son<strong>de</strong>rn nur<strong>de</strong>r darüber hinausgehen<strong>de</strong> Hilfebedarf. Bei kranken o<strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rten Kin<strong>de</strong>rn ist <strong>de</strong>r zusätzlicheHilfebedarf zu berücksichtigen, <strong>de</strong>r sich z. B. als Langzeitfolge einer angeborenenErkrankung o<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung, einer intensiv-medizinischen Behandlung o<strong>de</strong>r einer Operationim Bereich <strong>de</strong>r Körperpflege, <strong>de</strong>r Ernährung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mobilität ergibt und u. a. in häufigenMahlzeiten o<strong>de</strong>r zusätzlicher Körperpflege bzw. Lagerungsmaßnahmen bestehen kann.Im ersten Lebensjahr liegt Pflegebedürftigkeit nur ausnahmsweise vor; die Feststellungbedarf einer beson<strong>de</strong>ren Begründung.Ein solcher Ausnahmefall liegt z. B. bei Säuglingen mit schweren Fehlbildungen sowie angeboreneno<strong>de</strong>r früh erworbenen schweren Erkrankungen eines o<strong>de</strong>r mehrerer Organsystemevor, wodurch bei <strong>de</strong>r häuslichen Pflege in <strong>de</strong>r Regel die Nahrungsaufnahme erheblicherschwert und um Stun<strong>de</strong>n zeitaufwendiger wird, im Ausnahmefall auch die Körperpflegeum ein Vielfaches umfangreicher und zeitaufwendiger erfolgen muss.Bei <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs kranker o<strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rter Kin<strong>de</strong>r ist davon auszugehen,dass <strong>de</strong>r Hilfebedarf (inklusive Beaufsichtigungs- und Anleitungsbedarf) zeitaufwendigersein kann als bei einem gesun<strong>de</strong>n Kind. So kann die Nahrungsaufnahme z. B. bei einigenseltenen Syndromen o<strong>de</strong>r schweren Cerebralparesen, die mit ausgeprägten Störungen<strong>de</strong>r Mundmotorik einhergehen, erheblich erschwert sein. Der Hilfebedarf bei <strong>de</strong>n einzelnenVerrichtungen ist konkret bezüglich <strong>de</strong>s Zeitaufwan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Häufigkeit und <strong>de</strong>r Hilfeform zu44

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