17.07.2015 Aufrufe

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mögliche Verbesserungen durch Prävention o<strong>de</strong>r durch Einsatz von Hilfs-/Pflegehilfsmittelnsind bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>s Vorliegens von Pflegebedürftigkeit nur zu berücksichtigen, wenndie Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs auf Dauer (min<strong>de</strong>stens 6 Monate) mit hoher Wahrscheinlichkeitbestehen bleiben wird. Ist diese Verän<strong>de</strong>rung nur möglich o<strong>de</strong>r wahrscheinlich, ist<strong>de</strong>r ggf. resultieren<strong>de</strong> neue Hilfebedarf im Rahmen einer späteren Wie<strong>de</strong>rholungsbegutachtungfestzustellen. Hierzu sind vom Gutachter unter Punkt 8 "Prognose/Wie<strong>de</strong>rholungsbegutachtung"<strong>de</strong>s Formulargutachtens entsprechen<strong>de</strong> Hinweise zu geben.ErläuterungenD 4.0 / III. / 8.Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Hilfebedarfs bei Menschen mit psychischenErkrankungen o<strong>de</strong>r geistigen Behin<strong>de</strong>rungenBei <strong>de</strong>r Begutachtung von psychisch kranken Menschen o<strong>de</strong>r geistig behin<strong>de</strong>rten Menschenkönnen – jeweils spezifisch – eine Reihe von Beson<strong>de</strong>rheiten auftreten in Bezug auf:− die Krankheitsbil<strong>de</strong>r,− <strong>de</strong>n daraus resultieren<strong>de</strong>n Hilfebedarf,− die Vorbereitung <strong>de</strong>r Begutachtung,− die <strong>Begutachtungs</strong>situation.Als Grundlage zur Beschreibung <strong>de</strong>r Krankheitsbil<strong>de</strong>r dient <strong>de</strong>r psychopathologische Befund(siehe Anlage 4).Psychisch kranke und geistig behin<strong>de</strong>rte Menschen sind zwar noch in <strong>de</strong>r Lage, die Verrichtungen<strong>de</strong>s täglichen Lebens ganz o<strong>de</strong>r teilweise motorisch auszuführen, aufgrund <strong>de</strong>r Einschränkungbeim Planen und Organisieren o<strong>de</strong>r z. B. <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Krankheitseinsicht istjedoch die Fähigkeit verloren gegangen, die Verrichtungen ohne die Hilfe einer weiterenPerson durchzuführen.In an<strong>de</strong>ren Fällen wer<strong>de</strong>n die Verrichtungen <strong>de</strong>s täglichen Lebens zwar begonnen, jedochnicht zielgerichtet zu En<strong>de</strong> geführt. Die Verrichtungen wer<strong>de</strong>n dann abgebrochen und entwe<strong>de</strong>rnicht o<strong>de</strong>r erst nach Unterbrechung(en) been<strong>de</strong>t. Wie<strong>de</strong>rum an<strong>de</strong>re Menschen könnendie Verrichtungen zwar erledigen, gefähr<strong>de</strong>n sich jedoch hierbei im Umgang mit alltäglichenGefahrenquellen, in<strong>de</strong>m z. B. vergessen wird, <strong>de</strong>n Herd o<strong>de</strong>r fließen<strong>de</strong>s Wasser abzustellen.Für psychisch kranke und geistig behin<strong>de</strong>rte Menschen sind die Hilfeleistungen Beaufsichtigungund Anleitung von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung.Bei <strong>de</strong>r Beaufsichtigung zur Abwehr von Selbst- o<strong>de</strong>r Fremdgefährdung sind tatsächlichnotwendige Hilfeleistungen bei <strong>de</strong>n Verrichtungen im Sinne von § 14 Abs. 4 SGB XI in sehrunterschiedlichem Umfang erfor<strong>de</strong>rlich. So wird bei einem leichteren Krankheitsverlauf nurin größeren Zeitabstän<strong>de</strong>n (Monate und Wochen) eine Hilfeleistung benötigt, bei schwerkranken Menschen (z. B. bei unruhigen <strong>de</strong>menzkranken Menschen mit gestörtem Tag-/Nachtrhythmus) sind hingegen unter Umstän<strong>de</strong>n rund-um-die-Uhr Hilfeleistungen erfor<strong>de</strong>rlich.Die Anleitung hat zum Ziel, die Erledigung <strong>de</strong>r täglich wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>n Verrichtungendurch <strong>de</strong>n Pflegebedürftigen selbst sicherzustellen. Aufgabe <strong>de</strong>r Pflegeperson ist es, imindividuell notwendigen Umfang zur Erledigung <strong>de</strong>r Verrichtungen anzuhalten. Wie bei an<strong>de</strong>renHilfeleistungen auch, kann <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Anleitung verbun<strong>de</strong>ne Aufwand sehr unter-40

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!