2. Das DuschenDas Duschen <strong>de</strong>s Körpers umfasst eine Ganzkörperwäsche unter <strong>de</strong>r Dusche, wobei dieVor- und Nachbereitung, die Ganzkörperwäsche selbst und das Abtrocknen <strong>de</strong>s ganzenKörpers zu berücksichtigen sind.(Hilfestellung beim Betreten <strong>de</strong>r Duschtasse, bzw. beim Umsetzen <strong>de</strong>s Antragstellers z. B.auf einen Duschstuhl, ist im Bereich <strong>de</strong>r Mobilität "Stehen" zu berücksichtigen.)3. Das Ba<strong>de</strong>nDas Ba<strong>de</strong>n umfasst eine Ganzkörperwäsche in einer Ba<strong>de</strong>wanne, wobei <strong>de</strong>r Antragstellerentwe<strong>de</strong>r sitzen o<strong>de</strong>r liegen kann. Zum eigentlichen Waschvorgang gehören sowohl dieVor- und Nachbereitung, das Waschen <strong>de</strong>s ganzen Körpers selbst sowie das Abtrocknen<strong>de</strong>s Körpers. Wenn im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>mDuschen, Ba<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Waschen z. B. aufgrund einer Hauterkrankung nach Durchführung<strong>de</strong>r Verrichtung das Einreiben mit Dermatika notwendig ist, han<strong>de</strong>lt es sich um eine verrichtungsbezogenekrankheitsspezifische Pflegemaßnahme. Diese ist zusätzlich zu <strong>de</strong>m beimDuschen, Ba<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Waschen bestehen<strong>de</strong>n Hilfebedarf zu berücksichtigen. Die Angabenzu Punkt D 4.0 / III. / 4. "Ermittlung <strong>de</strong>s zeitlichen Umfanges <strong>de</strong>s regelmäßigen Hilfebedarfs"sind zu berücksichtigen.(Eine Hilfestellung beim Einsteigen in die Ba<strong>de</strong>wanne ist im Bereich <strong>de</strong>r Mobilität "Stehen"zu berücksichtigen.)4. Die ZahnpflegeDie Zahnpflege umfasst sowohl die Vorbereitung wie z. B. Zahnpasta-auf-die-Bürste-Gebenund/o<strong>de</strong>r das Aufschrauben von Behältnissen (Zahnpaste/Mundwasser) als auch <strong>de</strong>n eigentlichenPutzvorgang und die Nachbereitung, aber auch die Reinigung von Zahnersatzund die Mundpflege, d. h. das Spülen <strong>de</strong>r Mundhöhle mit Mundwasser und die mechanischeReinigung <strong>de</strong>r Mundhöhle.5. Das KämmenDies umfasst das Kämmen o<strong>de</strong>r Bürsten <strong>de</strong>r Haare entsprechend <strong>de</strong>r individuellen Frisur.Das Legen von Frisuren (z. B. Dauerwellen) o<strong>de</strong>r das Haareschnei<strong>de</strong>n sind nicht zu berücksichtigen.Wird ein Toupet o<strong>de</strong>r eine Perücke getragen, ist das Kämmen o<strong>de</strong>r Aufsetzendieses Haarteils beim Hilfebedarf zu werten.6. Das RasierenDas Rasieren (auch eines Damenbartes) beinhaltet wahlweise die Trocken- o<strong>de</strong>r Nassrasurund <strong>de</strong>ren sichere Durchführung.7. Die Darm- und BlasenentleerungHierzu gehören die Kontrolle <strong>de</strong>s Wasserlassens und Stuhlganges sowie die notwendigenHandgriffe bei dieser Verrichtung, wie das Richten <strong>de</strong>r Kleidung vor und nach <strong>de</strong>r Benutzung<strong>de</strong>r Toilette, das Säubern <strong>de</strong>s Intimbereichs nach <strong>de</strong>m Wasserlassen und <strong>de</strong>m Stuhlgang,das Entleeren und Säubern eines Toilettenstuhls bzw. eines Stechbeckens o<strong>de</strong>r dasEntleeren/Wechseln eines Urinbeutels. Auch zu berücksichtigen ist das An-/Ablegen undWechseln von Inkontinenzprodukten, die Reinigung und Versorgung von künstlich geschaffenenAusgängen (Urostoma, Anuspraeter). Fehlhandlungen <strong>de</strong>s zu Pflegen<strong>de</strong>n, z. B. Verunreinigungenmit Exkrementen (Kotschmieren) sind zu berücksichtigen. In diesem Fall- 52 -
kann auch ein zusätzlicher grundpflegerischer Hilfebedarf beim Waschen und Klei<strong>de</strong>n anfallen.Darüber hinausgehen<strong>de</strong>r Säuberungsbedarf <strong>de</strong>s Umfel<strong>de</strong>s (z. B. Bo<strong>de</strong>n, Wän<strong>de</strong>,Wechseln <strong>de</strong>r Bettwäsche) ist <strong>de</strong>r hauswirtschaftlichen Versorgung zuzuordnen. Nicht zuberücksichtigen ist unter diesen Verrichtungen die eventuell eingeschränkte Gehfähigkeitbeim Aufsuchen und Verlassen <strong>de</strong>r Toilette. Kann <strong>de</strong>r Antragsteller die Toilette nur <strong>de</strong>shalbnicht alleine aufsuchen, ist dies unter "Gehen" im Bereich <strong>de</strong>r Mobilität festzustellen undzeitlich zu bewerten. Wenn im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang bei<strong>de</strong>r Darm- und Blasenentleerung z. B. die Verabreichung eines Klistiers, eines Einlaufs o<strong>de</strong>rdie Einmalkatheterisierung notwendig ist, han<strong>de</strong>lt es sich um eine verrichtungsbezogenekrankheitsspezifische Pflegemaßnahme. Diese ist zusätzlich zu <strong>de</strong>m bei <strong>de</strong>r Darm- undBlasenentleerung bestehen<strong>de</strong>n Hilfebedarf zu berücksichtigen. Die Angaben zu Punkt D4.0 / III. / 4. "Ermittlung <strong>de</strong>s zeitlichen Umfanges <strong>de</strong>s regelmäßigen Hilfebedarfs" sind zuberücksichtigen. Im Gegensatz dazu ist die Laxantiengabe o<strong>de</strong>r das Legen eines Blasendauerkatheterskeine solche Maßnahme, weil sie aus medizinisch-pflegerischen Grün<strong>de</strong>nnicht objektiv notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhangmit dieser Verrichtung vorgenommen wer<strong>de</strong>n muss.Aufgrund <strong>de</strong>r Vielfältigkeit <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Darm- und Blasenentleerung notwendigen verschie<strong>de</strong>nenHilfeleistungen ist es häufig erfor<strong>de</strong>rlich, <strong>de</strong>n Hilfebedarf differenziert darzustellen.FormulargutachtenD 4.2Ernährung8. Das mundgerechte Zubereiten <strong>de</strong>r NahrungZur "mundgerechten" Zubereitung <strong>de</strong>r Nahrung gehört allein die letzte Maßnahme vor <strong>de</strong>rNahrungsaufnahme, z. B. das Zerkleinern in mundgerechte Bissen, das Heraustrennen vonKnochen und Gräten, das Einweichen harter Nahrung bei Kau- und Schluckbeschwer<strong>de</strong>nund das Einfüllen von Getränken in Trinkgefäße. Erfasst wer<strong>de</strong>n nur solche Maßnahmen,die dazu dienen, die bereits zubereitete Nahrung so aufzubereiten, dass eine abschließen<strong>de</strong>Aufnahme durch <strong>de</strong>n Antragsteller erfolgen kann. Hierzu zählen nicht das Kochen o<strong>de</strong>rdas Ein<strong>de</strong>cken <strong>de</strong>s Tisches. Die Zubereitung von Diäten, einschließlich <strong>de</strong>s anhand <strong>de</strong>rDiätvorschriften vorzunehmen<strong>de</strong>n Bemessens und Zuteilens <strong>de</strong>r zubereiteten Nahrung bzw.einzelner Nahrungsbestandteile ist nicht hier, son<strong>de</strong>rn unter <strong>de</strong>r lfd. Nr. 17 "Kochen" zu berücksichtigen.Die regelmäßige Insulingabe, die Blutzuckermessungen sowie grundsätzlichauch die Gabe von Medikamenten sind keine verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischenPflegemaßnahmen, da sie aus medizinisch-pflegerischen Grün<strong>de</strong>n nicht objektivnotwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser Verrichtungvorgenommen wer<strong>de</strong>n müssen.9. Die Aufnahme <strong>de</strong>r NahrungDazu gehören die Nahrungsaufnahme in je<strong>de</strong>r Form (fest, breiig, flüssig) wie auch die Verabreichungvon Son<strong>de</strong>nnahrung mittels Ernährungsson<strong>de</strong> einschließlich <strong>de</strong>r Pflege <strong>de</strong>rSon<strong>de</strong> und die Verwendung von Besteck o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer geeigneter Geräte (z. B. behin<strong>de</strong>rtengerechtesGeschirr o<strong>de</strong>r Essbesteck), um Nahrung zum Mund zu führen. NotwendigeAuffor<strong>de</strong>rungen zur bedarfsgerechten Aufnahme <strong>de</strong>r Nahrung in fester, breiiger und flüssigerForm (Essen und Trinken), die eine Überwachung und/o<strong>de</strong>r Erledigungskontrolle erfor<strong>de</strong>rn,sind beim Hilfebedarf zu berücksichtigen, wenn <strong>de</strong>r Antragsteller aufgrund fehlen<strong>de</strong>rEinsichtsfähigkeit dazu nicht in <strong>de</strong>r Lage ist (z. B. bei mukoviszidosekranken Kin<strong>de</strong>rn abhängigvom Lebensalter o<strong>de</strong>r bei geronto-psychiatrisch verän<strong>de</strong>rten Menschen). Wenn imunmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Aufnahme <strong>de</strong>r Nahrung z.B. das Wechseln <strong>de</strong>r Sprechkanüle gegen eine Dauerkanüle bei einem Tracheostomapatientenzur Ermöglichung <strong>de</strong>s Schluckens o<strong>de</strong>r vor o<strong>de</strong>r während dieser Verrichtung eineoro/tracheale Sekretabsaugung notwendig ist, han<strong>de</strong>lt es sich um eine verrichtungsbezo-- 53 -