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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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ges- o<strong>de</strong>r Nachtpflegeeinrichtung sowie bei Spaziergängen o<strong>de</strong>r Besuchen von kulturellenVeranstaltungen – bleiben unberücksichtigt. Der Hilfebedarf beim Einkaufen ist unter <strong>de</strong>rlfd. Nr. 16 "Einkaufen" mit zu berücksichtigen.Im Zusammenhang mit berücksichtigungsfähigen Anlässen <strong>de</strong>s Verlassens und Wie<strong>de</strong>raufsuchens<strong>de</strong>r Wohnung ist <strong>de</strong>r Hilfebedarf beim Gehen, Stehen und Treppensteigen außerhalb<strong>de</strong>r Wohnung zu bewerten. Dabei ist auch die Verkehrssicherheit zu beachten. Es sinddie notwendigen Hilfeleistungen anzurechnen, unabhängig davon, wer diese erbringt bzw.ob die Kosten von einem Sozialleistungsträger getragen wer<strong>de</strong>n (z.B. Hilfe beim Treppensteigen,Ein- o<strong>de</strong>r Aussteigen durch <strong>de</strong>n Taxifahrer o<strong>de</strong>r durch das Personal bei Krankenfahrten).Fahrzeiten sind dann zu berücksichtigen, wenn während <strong>de</strong>r Fahrt Beaufsichtigungsbedarfbesteht und <strong>de</strong>shalb eine kontinuierliche Begleitung <strong>de</strong>s Pflegebedürftigen erfor<strong>de</strong>rlich ist.Dies gilt unabhängig davon, ob z. B. ein privater PKW, öffentliche Verkehrsmittel o<strong>de</strong>r einTaxi benutzt wer<strong>de</strong>n. Fahrzeiten sind auch zu berücksichtigen, wenn die Anwesenheit <strong>de</strong>rBegleitperson beim Arzt o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Inanspruchnahme vertragsärztlich verordneter Therapienzur Sicherstellung <strong>de</strong>r Behandlung erfor<strong>de</strong>rlich ist..Zusätzlich zu <strong>de</strong>n ggf. zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Wege- und Fahrzeiten sind die zwangsläufiganfallen<strong>de</strong>n Warte- und Begleitzeiten <strong>de</strong>r Begleitperson anzurechnen, wenn sie dadurchzeitlich und örtlich gebun<strong>de</strong>n ist. Bei Kin<strong>de</strong>rn und Personen mit min<strong>de</strong>stens erheblich eingeschränkterAlltagskompetenz kann die Notwendigkeit <strong>de</strong>r Begleitung beim Arzt zur Durchführungtherapeutischer Zwecke o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Begleitung bei Inanspruchnahme vertragsärztlichverordneter Therapien in <strong>de</strong>r Regel vorausgesetzt und einschließlich <strong>de</strong>r Wartezeit als Hilfebedarfberücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Notwendige Fahr- und Wartezeiten, die nicht täglich anfallen,sind für die Bemessung <strong>de</strong>s zeitlichen Gesamtpflegeaufwan<strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n Tag umzurechnen.FormulargutachtenDie Pflege erschweren<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r erleichtern<strong>de</strong> FaktorenErschweren<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r erleichtern<strong>de</strong> Faktoren, die sich auf mehrere Verrichtungen auswirken,müssen hier dokumentiert wer<strong>de</strong>n (vgl. auch Punkt F "Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessungfür die in § 14 SGB XI genannten Verrichtungen <strong>de</strong>r Grundpflege"). Es bietet sicheine prägnante tabellarische Zusammenfassung an, z. B. hochgradige Spastik erschwertWaschen und Klei<strong>de</strong>n; oro/tracheales Sekretabsaugen erhöht <strong>de</strong>n Zeitaufwand beim Waschenund <strong>de</strong>r Nahrungsaufnahme. Erläuterungen zu erschweren<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r erleichtern<strong>de</strong>nFaktoren, die sich nur auf eine Verrichtung auswirken, sind unter <strong>de</strong>r jeweiligen Verrichtungunter Punkt 4.1 bis 4.3 zu dokumentieren.FormulargutachtenNächtlicher GrundpflegebedarfWird ein nächtlicher Grundpflegebedarf festgestellt, so ist dieser nach Art und Häufigkeithier zu dokumentieren (vgl. auch Punkt D 4.0 / III. / 3. "Ermittlung von Art und Häufigkeit<strong>de</strong>s regelmäßigen Hilfebedarfs").FormulargutachtenMedizinische Behandlungspflege (nur bei Pflegestufe III in stationärer Pflege)Wird medizinische Behandlungspflege auf Dauer (min<strong>de</strong>stens 6 Monate) bei einem Antragstellerin einer vollstationären Pflegeeinrichtung festgestellt, so ist diese nach Art, Häufigkeitund Zeitumfang hier zu dokumentieren (vgl. auch Punkt D 5.2.1 "Pflegebedürftigkeit“zur Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwan<strong>de</strong>s).- 58 -

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