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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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Abs. 4 SGB XI ist. Dabei wird so verfahren, dass <strong>de</strong>r notwendige Hilfebedarf für das Umlagernunabhängig davon, ob das Umlagern solitär o<strong>de</strong>r im Zusammenhang mit Verrichtungen<strong>de</strong>r Körperpflege, Ernährung o<strong>de</strong>r Mobilität durchgeführt wird, hier zu dokumentierenist. D. h., sofern <strong>de</strong>r Pflegebedürftige z.B. nach <strong>de</strong>r Körperpflege und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Wechselvon Inkontinenzprodukten in einer neuen adäquaten Liegeposition gelagert wird, ist hier nur<strong>de</strong>r auf die Lagerungsmaßnahmen entfallen<strong>de</strong> Hilfebedarf zu dokumentieren.11. Das An- und Ausklei<strong>de</strong>nBei <strong>de</strong>r Verrichtung Anklei<strong>de</strong>n ist das Ausziehen von Nachtwäsche und das Anziehen vonTagesbekleidung als ein Vorgang zu werten. Bei <strong>de</strong>r Verrichtung Ausklei<strong>de</strong>n ist das Ausziehenvon Tagesbekleidung und das Anziehen von Nachtwäsche als ein Vorgang zu werten.Das An- und Ausklei<strong>de</strong>n beinhaltet neben <strong>de</strong>n notwendigen Handgriffen, z. B. Öffnenund Schließen von Verschlüssen, Auf- und Zuknöpfen, Aus- und Anziehen von Schuhendie Auswahl <strong>de</strong>r Kleidungsstücke (Jahreszeit, Witterung), <strong>de</strong>ren Entnahme aus ihrem normalenAufbewahrungsort wie Kommo<strong>de</strong>n und Schränken. Hierzu zählt auch das An- undAusziehen von Kompressionsstrümpfen <strong>de</strong>r Kompressionsklasse 1. Bei <strong>de</strong>r Feststellung<strong>de</strong>s Zeitaufwan<strong>de</strong>s für das An- und Ablegen von Prothesen, Orthesen, Korsetts und Stützstrümpfenhat <strong>de</strong>r Gutachter aufgrund einer eigenen Inaugenscheinnahme <strong>de</strong>n Zeitaufwandindividuell zu messen.Vollständiges An- bzw. Ausklei<strong>de</strong>n fällt in <strong>de</strong>r Regel 2x täglich, also morgens und abendsan. Beim Mittagsschlaf ist in <strong>de</strong>r Regel nur eine Teilentkleidung notwendig.Zusätzliche (Teil-)Kleidungswechsel, z.B. zur Physiotherapie, wegen starkem Schwitzeno<strong>de</strong>r Verschmutzung <strong>de</strong>r Kleidung beim Essen, Erbrechen o<strong>de</strong>r Einnässen sind im notwendigenUmfang berücksichtigungsfähig, wenn diese regelmäßig min<strong>de</strong>stens 1x wöchentlichund auf Dauer, min<strong>de</strong>stens für 6 Monate anfallen. Auch <strong>de</strong>r notwendige Hilfebedarf beimAn- und Ausklei<strong>de</strong>n im Zusammenhang mit berücksichtigungsfähigen Anlässen <strong>de</strong>s Verlassensund Wie<strong>de</strong>raufsuchens <strong>de</strong>r Wohnung (s. lfd. Nr. 15), so etwa <strong>de</strong>r Hilfebedarf beim AnundAusklei<strong>de</strong>n z. B. im Rahmen eines Arztbesuches o<strong>de</strong>r einer Therapie, ist hier zu dokumentieren,es sei <strong>de</strong>nn, das An- und Ausklei<strong>de</strong>n fällt während <strong>de</strong>r aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>nnotwendigen Warte- und Begleitzeit an.Nicht berücksichtigungsfähig sind aber Kleidungswechsel im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungenwie Sport, Unterhaltung, Bildung o<strong>de</strong>r mit Schule o<strong>de</strong>r Erwerbstätigkeit.Das komplette An- und Ausklei<strong>de</strong>n betrifft sowohl <strong>de</strong>n Ober- als auch <strong>de</strong>n Unterkörper. Danebenkommen aber auch Teilbekleidungen und Teilentkleidungen sowohl <strong>de</strong>s Ober- alsauch <strong>de</strong>s Unterkörpers vor und müssen geson<strong>de</strong>rt berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Wenn im unmittelbarenzeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>m An- und Ausklei<strong>de</strong>n z. B. dasAn- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse 2 notwendig ist,han<strong>de</strong>lt es sich um eine verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme.Diese ist zusätzlich zu <strong>de</strong>m beim An- und Ausklei<strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Hilfebedarf zu berücksichtigen.Dieser Hilfebedarf ist auch dann im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m An- und Ausklei<strong>de</strong>nzu bewerten und zu dokumentieren, wenn die Kompressionsstrümpfe ab Kompressionsklasse2 – wie pflegefachlich geboten – unmittelbar vor <strong>de</strong>m Aufstehen angezogen wer<strong>de</strong>n.Die Angaben zu Punkt D 4.0 / III. / 4. "Ermittlung <strong>de</strong>s zeitlichen Umfanges <strong>de</strong>s regelmäßigenHilfebedarfs" sind zu berücksichtigen.12. Das GehenDas Gehen, Stehen und Treppensteigen innerhalb <strong>de</strong>r Wohnung ist nur im Zusammenhangmit <strong>de</strong>n gesetzlich <strong>de</strong>finierten Verrichtungen zu werten. Das Gehen beschränkt sich nichtallein auf die körperliche Fähigkeit zur eigenständigen Fortbewegung. Vielmehr umfasst es- 55 -

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