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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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Wird vollstationäre Pflege beantragt, hat sich die Stellungnahme auch darauf zu erstrecken,ob vollstationäre Pflege erfor<strong>de</strong>rlich ist.Darüber hinaus hat <strong>de</strong>r MDK in einem Empfehlungsteil insbeson<strong>de</strong>re (individueller Pflegeplan)− Aussagen über die im Bereich <strong>de</strong>r pflegerischen Leistungen im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rlichenHilfen,− Aussagen über notwendige Hilfs-/Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessern<strong>de</strong> Maßnahmen(§ 33 SGB V, § 40 SGB XI),− Aussagen zum Vorliegen einer Rehabilitationsindikation,− Vorschläge für Leistungen zur Prävention,− Aussagen zur Prognose über die weitere Entwicklung <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeit und zurNotwendigkeit <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungsbegutachtung sowie zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungsbegutachtungzu machen.Ferner hat sich die Stellungnahme auch darauf zu erstrecken, ob die häusliche Pflege ingeeigneter Weise sichergestellt ist. Der Gutachter ist aufgefor<strong>de</strong>rt ggf. Vorschläge zur Verbesserung/Verän<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r Pflegesituation abzugeben.ErläuterungenD 02Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FormulargutachtensDas Formulargutachten (Punkt G 2. "Formulargutachten zur Feststellung <strong>de</strong>r Pflegebedürftigkeitgemäß SGB XI") glie<strong>de</strong>rt sich in drei systematische Abschnitte, die inhaltlich aufeinan<strong>de</strong>raufbauen.• Im ersten Abschnitt (Punkte 1 – 3) fin<strong>de</strong>t die gutachterliche Erhebung <strong>de</strong>r Versorgungssituationund <strong>de</strong>r pflegebegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Vorgeschichte sowie <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong> (Ist-Situation)statt.Dieser Erhebungsteil beinhaltet unter <strong>de</strong>n Punkten 1 und 2.2 die Angaben aus <strong>de</strong>r Sicht<strong>de</strong>s Antragstellers und <strong>de</strong>r Pflegeperson zur Situation im häuslichen Bereich bzw. ausSicht <strong>de</strong>s Antragstellers, <strong>de</strong>r Angehörigen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r zuständigen Pflegefachkraft zurSituation in einer vollstationären Einrichtung/vollstationären Einrichtung <strong>de</strong>r Hilfe für behin<strong>de</strong>rteMenschen und die Dokumentation <strong>de</strong>r Fremdbefun<strong>de</strong>.Unter <strong>de</strong>n Punkten 2.1, 2.3 und 3 wer<strong>de</strong>n die vom Gutachter erhobenen Befun<strong>de</strong> undDiagnosen dokumentiert.• Im zweiten Abschnitt (Punkt 4 und 5) fin<strong>de</strong>t die gutachterliche Wertung auf <strong>de</strong>r Grundlage<strong>de</strong>r erhobenen Befun<strong>de</strong> und erhaltenen Informationen statt.• Im abschließen<strong>de</strong>n empfehlen<strong>de</strong>n Abschnitt (Punkte 6 – 8), <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Informationenund Befun<strong>de</strong>n sowie Wertungen <strong>de</strong>r vorherigen Abschnitte aufbaut, unterbreitet <strong>de</strong>r GutachterVorschläge zur Gestaltung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Leistungen, macht Angaben zurPrognose und zum Termin <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungsbegutachtung.18

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