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Begutachtungs-Richtlinien - BRi - Nullbarriere.de

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• Kompensationsmöglichkeiten zur Alltagsbewältigung sind mit nachhaltigem Erfolg anzuwen<strong>de</strong>n(trainierbar) und/o<strong>de</strong>r• Adaptionsmöglichkeiten, welche die Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Teilhabe vermin<strong>de</strong>rn, könnenerfolgreich eingeleitet wer<strong>de</strong>n.Ablauf <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Notwendigkeit einer Leistung zur medizinischen RehabilitationAus <strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Pflegebegutachtung festgestellten Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Aktivitäten könnenim Einzelfall realistische, alltagsrelevante Rehabilitationsziele zur Verbesserung <strong>de</strong>rSelbständigkeit bzw. zur Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s personellen Hilfebedarfs formuliert wer<strong>de</strong>n.Für die Feststellung von Rehabilitationsbedürftigkeit ist darüber hinaus zu prüfen, ob zurVerbesserung <strong>de</strong>r Beeinträchtigungen über die kurative Behandlung hinaus <strong>de</strong>r multidimensionaleinterdisziplinäre Ansatz <strong>de</strong>r Rehabilitation erfor<strong>de</strong>rlich und Erfolg versprechend ist.Aus <strong>de</strong>r Anamnese sind Art, Umfang und Dauer <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Schädigungen und Beeinträchtigungensowie die Entwicklungsten<strong>de</strong>nz zu entnehmen.In <strong>de</strong>r Regel ist die Kenntnis von medizinischen Unterlagen und Befundberichten zur bisherigenDiagnostik, <strong>de</strong>r Therapie und <strong>de</strong>m Verlauf notwendig, um eine fundierte Aussage zu<strong>de</strong>n Erfolgsaussichten einer Rehabilitationsleistung abgeben zu können (s. Punkte. C 1.und C 2.2.2)Des Weiteren ist bei <strong>de</strong>r Begutachtung darauf zu achten, ob Hinweise auf eine Einschränkung<strong>de</strong>r Rehabilitationsfähigkeit bestehen, wie erhebliche Schädigungen <strong>de</strong>r kognitivenFunktionen o<strong>de</strong>r eine zu geringe körperliche Belastbarkeit, die die Durchführung unmöglichmachen. Auch eine fehlen<strong>de</strong> Motivation und ggf. an<strong>de</strong>re Faktoren (z.B. anstehen<strong>de</strong> Operation)sind bei <strong>de</strong>r Begutachtung abzuklären.Der gemeinsamen Verantwortung von Ärzten und Pflegefachkräften für das Gutachtenergebniswird im MDK durch eine strukturierte Kooperation <strong>de</strong>r beteiligten Gutachter Rechnunggetragen.Kommt die begutachten<strong>de</strong> Pflegefachkraft auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r erhobenen Informationenzu <strong>de</strong>r Einschätzung, dass eine Rehabilitationsindikation bestehen könnte, schaltet sie einenArzt <strong>de</strong>s MDK in die Begutachtung ein, <strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>r Einschätzung <strong>de</strong>r Pflegefachkraft zurNotwendigkeit einer medizinischen Rehabilitationsleistung Stellung nimmt. Dabei wird auchdie Frage geprüft, ob das individuelle Zustands- und Verhaltensprofil Rehabilitationsfähigkeiterkennen lässt und <strong>de</strong>r bisherige Verlauf eine positive Rehabilitationsprognose wahrscheinlichmacht. Erst aus einer Gesamtbetrachtung kann <strong>de</strong>r ärztliche Gutachter auf <strong>de</strong>rGrundlage <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Pflegefachkraft erfassten Informationen die Rehabilitationsindikationstellen und eine Zuweisungsempfehlung abgeben.Die Einschaltung eines Arztes <strong>de</strong>s MDK zur Beurteilung <strong>de</strong>r Rehabilitationsindikation istnicht erfor<strong>de</strong>rlich, wenn die begutachten<strong>de</strong> Pflegefachkraft• keine realistischen Möglichkeiten zur Verbesserung <strong>de</strong>r Aktivitäten und <strong>de</strong>r Teilhabedurch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erkennto<strong>de</strong>r• wenn sie schwerwiegen<strong>de</strong> Einschränkungen <strong>de</strong>r Rehabilitationsfähigkeit einschließlich<strong>de</strong>r Motivation o<strong>de</strong>r Motivierbarkeit erkennt, die <strong>de</strong>r Durchführung einer solchen Maßnahmeentgegen stehen- 73 -

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